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Landesstelle für die Verteilung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in Nordrhein-Westfalen (Landesstelle NRW)

ukrainische Flagge

Aktuelles zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine

Hinweise, Ansprechpartner und Informationsmaterial finden Sie auf dieser Internetseite.

Kinder und Jugendliche aus der Ukraine

Ab dem 1. November 2015 unterliegen ausländische Minderjährige, die ohne Personensorge- oder Erziehungsberechtigte nach Deutschland einreisen, einem bundes- und landesweiten Verteilungsverfahren. Die wesentlichen Bestimmungen hierzu finden sich in §§ 42a - 42f sowie § 88a SGB VIII.

Das Verteilungsverfahren

(1) Vorläufige Inobhutnahme

Das Jugendamt, bei dem ein unbegleiteter ausländischer Minderjähriger zuerst ankommt, nimmt diesen nach § 42a SGB VIII in Obhut. Die wesentlichen Bestimmungen hierzu finden sich in §§ 42a – 42f, 88a SGB VIII sowie im 5. AG-KJHG.

(2) Erstmeldung gemäß § 4 Abs. 1 des 5. AG-KJHG

Innerhalb von 2 Werktagen meldet das Jugendamt der Landesstelle Name, Alter, Geschlecht, Herkunft und offensichtliche Bedarfe des Minderjährigen mit dem Formular "Erstmeldung".

Die Zwei-Tages-Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Feststellung der Minderjährigkeit (Urteil des BVerwG vom 26. April 2018, Az. 5 C 11.17). Ist die Minderjährigkeit noch nicht festgestellt, braucht eine Meldung nicht zu erfolgen, auch wenn sich die Person weiterhin in der vorläufigen Inobhutnahme befindet.

Das Formular senden die Jugendämter per Fax an 0221/8284-2551.

Sofern Jugendämter an das Verbindungsnetz DOI angeschlossen sind, können sie die Meldung auch per E-Mail an landesstelle-nrw@lvr.de senden. Das DOI-Netz wurde als verbindende Netzwerkstruktur (Koppelnetz) der Netze der Öffentlichen Verwaltung in Deutschland errichtet. Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrer IT-Stelle.

Diese Erstmeldung ersetzt nicht die Meldung der vorläufigen über die vorläufige Inobhutnahme eines unbegleiteten minderjährigen Ausländers (UMA) und Mitteilung der Ergebnisse des Erst-Screenings. Diese Meldung muss auch weiterhin spätestens nach sieben Werktagen erfolgen (vgl. Punkt (4)

(3) Prüfung der Verteilmöglichkeit

Innerhalb von 7 Werktagen muss das Jugendamt prüfen, ob der Minderjährige dem Verteilungsverfahren unterliegt. Wie bei der Erstmeldung beginnt auch diese Frist mit dem Zeitpunkt der Feststellung der Minderjährigkeit (Urteil des BVerwG vom 26. April 2018, Az. 5 C 11.17). Ist die Minderjährigkeit noch nicht festgestellt, braucht eine Meldung nicht zu erfolgen, auch wenn sich die Person weiterhin in der vorläufigen Inobhutnahme befindet.

(4) Meldung der vorläufigen Inobhutnahme und Mitteilung der Ergebnisse des Erst-Screenings gemäß § 42a Abs. 4 SGB VIII

Spätestens am 7. Werktag teilt das Jugendamt der Landesstelle NRW unter Verwendung des folgenden Formulars

  • die vorläufige Inobhutnahme des ausländischen Minderjährigen,
  • die Ergebnisse des Erst-Screenings sowie
  • die Entscheidung über die Verteilung
  • das Datum der Feststellung der Minderjährigkeit mit.

zum Formular "Meldung über die vorläufige Inobhutnahme und Erst-Screening-Ergebnisse UMA"

Jugendämter richten ihre Meldungen über die Aufnahme von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen an die folgende Faxnummer: (0221) 8284-1836.

(5) Verteilung auf Zuweisungsjugendamt

Die Landesstelle NRW meldet den Minderjährigen zur Verteilung beim Bundesverwaltungsamt an. Dieses entscheidet innerhalb von 2 Werktagen, welchem Bundesland der Minderjährige zugewiesen wird und teilt dies der entsprechenden Landesstelle mit. Diese weist den Minderjährigen schließlich innerhalb von weiteren 2 Werktagen einem Zuweisungsjugendamt zu.

(6) Kostenerstattung

Die Kostenerstattung erfolgt über das jeweils zuständige Landesjugendamt. Weitere Informationen zur Kostenerstattung und Ansprechpartner finden Sie auf folgenden Seiten:

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Für Rückfragen zum Verteilungsverfahren stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesstelle NRW unter der Hotline (0221)809-5000 zur Verfügung.

Unsere zentralen Kontaktdaten

Landesstelle NRW

Telefon

workTelefon:
0221 809-5000
faxTelefax:
0221 8284-1836

E-Mail

Portrait von Philip Schützeberg

Philip Schützeberg

Telefon

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0221 809-6397
faxTelefax:
0221 809-4224

Portrait von Büsra Özencay

Büsra Özencay

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0221 809-4457
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0221 8284-1836

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Portrait von Melanie Hutmacher

Melanie Hutmacher

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0221 809-4091
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0221 8284-1836

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Kein Portraitbild vorhanden

Steffen Lau

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0221 809-4384

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