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Museumsförderung

Der LVR-Fachbereich Kultur unterstützt die rheinischen Museen und Sammlungen auch in finanzieller Hinsicht durch unterschiedliche Förderlinien. Ziel ist die Erhaltung und Weiterentwicklung der Angebots- und Besucherqualität sowie die Museumslandschaft im Rheinland inhaltlich zu entwickeln, nachhaltig zu stabilisieren sowie langfristig zu professionalisieren.
Entsprechend den LVR-Zielen gilt die inhaltliche sowie finanzielle Unterstützung in besonderem Maße den Museen, die rheinische Besonderheiten und für das Rheinland prägende Entwicklungen aufarbeiten oder Themen von hoher regionaler Bedeutung behandeln.
Darüber hinaus fördert der LVR das ehrenamtliche Engagement, durch das immer mehr Museen getragen werden. Die Unterstützung von Freundes- und Förderkreisen sowie die Stärkung und Aktivierung von ehrenamtlichem, bürgerschaftlichem Engagement, sind ausgesprochenes Ziel der Förderung.

Grundsätzlich sind folgende Maßnahmen im Rahmen der „Förderung von Museen“ zuschussfähig:

  • Inventarisierung, Dokumentation, Pflege und Ausbau der Sammlungen
  • Museums- und Ausstellungskonzepte für Dauer- und Sonderausstellungen
  • Einrichtung und Gestaltung bei der Neupräsentation von Sammlungen sowie bei Museumsneugründungen
  • Einsatz neuer Medien und Präsentation im Internet
  • Konservierung und Restaurierung
  • Museumspädagogik, Vermittlungsarbeit, Öffentlichkeitsarbeit und Besucherorientierung
  • Museumsorganisation und -management sowie Finanzierungsplanung
  • Forschung und Publikation

Förderberechtigt sind grundsätzlich alle kommunalen und nichtkommunalen Museen, Sammlungen und Ausstellungshäuser des Rheinlandes, unabhängig von ihrer Trägerschaftsform.

Ein Anspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht. Die Entscheidung über eine Förderung erfolgt nach Beratung und Prüfung durch den LVR-Fachbereich Kultur sowie in Abhängigkeit von den verfügbaren Haushaltsmitteln durch die zuständigen Gremien der Landschaftversammlung Rheinland. Einer finanziellen Förderung geht wünschenswerter Weise eine Fachberatung seitens des LVR-Fachbereichs Kultur / Museumsberatung voraus.

Ein „Zuschuss für Museen“ wird in der Regel nur gewährt, wenn ein Eigenanteil an der Finanzierung gesichert ist.
Wird ein Zuschuss gewährt, erklärt sich der Bewilligungsempfänger mit den damit verbundenen Verfahrensbedingungen (Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen etc.) einverstanden.

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Förderberechtigt sind grundsätzlich alle kommunalen und nichtkommunalen Museen, Sammlungen und Ausstellungshäuser des Rheinlandes, unabhängig von ihrer Trägerschaftsform.

Ein Anspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht. Die Entscheidung über eine Förderung erfolgt nach Beratung und Prüfung durch den LVR-Fachbereich Kultur sowie in Abhängigkeit von den verfügbaren Haushaltsmitteln durch die zuständigen Gremien der Landschaftversammlung Rheinland. Einer finanziellen Förderung geht wünschenswerter Weise eine Fachberatung seitens des LVR-Fachbereichs Kultur / Museumsberatung voraus.

Ein „Zuschuss für Museen“ wird in der Regel nur gewährt, wenn ein Eigenanteil an der Finanzierung gesichert ist.
Wird ein Zuschuss gewährt, erklärt sich der Bewilligungsempfänger mit den damit verbundenen Verfahrensbedingungen (Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen etc.) einverstanden.

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Dr. Norbert Kühn

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