Der LVR heute
Heute arbeitet der LVR mit rund 22.000 Beschäftigten für die etwa 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Seine Kompetenzfelder sind:
- Bildung und Erziehung
- Seelische Gesundheit
- Kultur
- Leben und Arbeit
Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden.
Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.
Einblick in die Arbeit des LVR
Fünf LVR Mitarbeiter*innen aus den Kompetenzfeldern berichten, was ihnen die Arbeit mit den Menschen bedeutet, wofür der LVR aus ihrer Sicht steht und was sie sich für unsere Gesellschaft wünschen.
Der Film gibt einen Einblick in die Arbeit des LVR.
Der LVR am Standort Deutz heute
In Deutz arbeiten heute über 3.500 Beschäftigte. Neben dem Landeshaus gehören u.a. auch das Horion-Haus mit dem bekannten "LVR-Turm", das Rheinland-Haus und das bereits abgerissene und neu geplante LVR-Haus gegenüber dem Deutzer Bahnhof zum Standort in Köln-Deutz.
Die Organisation
In den vergangenen 70 Jahren hat sich der Landschaftsverband Rheinland zu einem modernen Dienstleister für soziale, gesundheitliche und kulturelle Aufgaben entwickelt. Heute setzen zehn Dezernate die vielfältigen Aufgabenbereiche des Landschaftsverbandes Rheinland um und bilden die Kompetenzfelder Kultur, Gesundheit, Leben und Arbeit sowie Bildung und Erziehung.
Die Landschaftsversammlung Rheinland
Unter Leitung der oder des Vorsitzenden beschließt die Landschaftsversammlung Rheinland über Grundsatzangelegenheiten, verabschiedet den Haushalt und wählt die oder den Direktor*in („Landesdirektorin“ oder „Landesdirektor“) sowie die Landesrät*innen (Dezernatsleitungen).
Der Landschaftsausschuss, das zentrale Beschlussorgan der Landschaftsversammlung, trifft nach Vorberatung in Fachausschüssen Entscheidungen, die nicht der Landschaftsversammlung vorbehalten sind.
Die Direktorin führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung, bereitet die Beschlüsse der Gremien vor und führt sie aus. Sie ist die gesetzliche Vertreterin des Verbandes.