Pressemeldung
BAGüS-Kennzahlenvergleich 2026: Dynamische Kostenentwicklung erfordert bundespolitisches Handeln
Mehr Leistungsberechtigte und deutlich steigende Ausgaben in der Eingliederungshilfe / Fast 500.000 Menschen erhalten Unterstützung beim Wohnen und im Alltag / Ambulante Leistungen wachsen besonders stark / BAGüS fordert Begrenzung der Kostendynamik und stärkere Beteiligung des Bundes
Köln, 28. April 2026. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) hat ihren aktuellen Kennzahlenvergleich zur Eingliederungshilfe veröffentlicht. Der Bericht für das Jahr 2024 zeigt erneut eine deutliche Dynamik bei Fallzahlen und Ausgaben – und unterstreicht den dringenden, auch gesetzgeberischen Handlungsbedarf auf Bundesebene.
Ende 2024 erhielten bundesweit rund 495.700 erwachsene Menschen mit Behinderungen Assistenzleistungen innerhalb und außerhalb besonderer Wohnformen oder Leistungen in Pflegefamilien. Das entspricht einem Anstieg um 5,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Besonders stark wächst weiterhin der Bereich der Assistenzleistungen außerhalb besonderer Wohnformen (+8,9 Prozent), während die Fallzahlen in besonderen Wohnformen leicht rückläufig sind.
Ambulantisierung stärkt Teilhabe
Ein zentrales Ergebnis des Kennzahlenvergleichs ist die weiterhin steigende Ambulantisierung. Bundesweit liegt die Ambulantisierungsquote inzwischen bei 61,5 Prozent – das bedeutet: Fast zwei Drittel der leistungsberechtigten Menschen erhalten ihre Unterstützung außerhalb besonderer Wohnformen.
„Diese Entwicklung zeigt, dass immer mehr Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt in ihrem eigenen Wohnumfeld leben können. Die Ambulantisierung ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Teilhabe, Selbstbestimmung und entspricht dem Ziel einer personenzentrierten Unterstützung“, betont Dirk Rist, Vorsitzender der BAGüS und LVR-Sozialdezernent.
Gleichzeitig wächst mit der Ambulantisierung auch die Komplexität der Unterstützung, da zunehmend Menschen mit höherem Unterstützungsbedarf im eigenen Wohnumfeld begleitet werden.
Teilhabe am Arbeitsleben im Wandel
Auch im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben zeigen sich wichtige Entwicklungen: Ende 2024 waren bundesweit rund 267.400 Menschen im Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigt. Die Zahl ist damit weiterhin leicht rückläufig (–0,9 Prozent). Gleichzeitig gewinnen alternative Beschäftigungsformen an Bedeutung, etwa das Budget für Arbeit, das inzwischen von 3.923 Menschen genutzt wird (+12,8 Prozent).
Deutlich steigende Ausgaben
Die Ergebnisse zeigen, dass die Ausgaben weiterhin erheblich steigen: Allein für Assistenzleistungen außerhalb besonderer Wohnformen wurden rund 4,7 Milliarden Euro aufgewendet – ein Plus von 22,6 Prozent. In besonderen Wohnformen beliefen sich die Ausgaben auf über 10 Milliarden Euro (+9,2 Prozent).
Damit steigen die Ausgaben deutlich schneller als die Zahl der Leistungsberechtigten – ein zentraler Befund des Kennzahlenvergleichs. Insgesamt belaufen sich die Ausgaben der Eingliederungshilfe bundesweit inzwischen auf weit über 25 Milliarden Euro jährlich – mit weiter steigender Tendenz.
„Die Eingliederungshilfe entwickelt sich weiterhin dynamisch – sowohl bei den Fallzahlen als auch bei den Kosten. Diese Entwicklung stellt Länder und Kommunen vor enorme Herausforderungen“, erklärt Dirk Rist.
Pflegefinanzierung als zusätzlicher Kostentreiber
Ein wesentlicher Faktor für die steigenden Ausgaben liegt auch im Zusammenspiel von Eingliederungshilfe und Pflege. Menschen mit Behinderungen erhalten in besonderen Wohnformen deutlich geringere Leistungen der Pflegeversicherung als andere Versicherte. Die Differenz muss von den Trägern der Eingliederungshilfe ausgeglichen werden.
„Die derzeitige Ausgestaltung der Pflegeversicherung führt dazu, dass Kosten systematisch in die Eingliederungshilfe verlagert werden. Das ist weder sachgerecht noch nachhaltig“, so Dirk Rist.
Die BAGüS fordert daher eine Reform der Pflegeversicherung, die eine gleichberechtigte Leistungsgewährung unabhängig von der Wohnform sicherstellt und die Träger der Eingliederungshilfe spürbar entlastet.
Reformprozesse jetzt konsequent nutzen
Vor diesem Hintergrund appelliert die BAGüS an die aktuellen Reformprozesse auf Bundesebene – insbesondere den Dialogprozess Eingliederungshilfe sowie die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ beim Bundeskanzleramt – konkrete Lösungen zu erarbeiten.
Zentrale Forderung ist es, die Kostendynamik wirksam zu begrenzen und die Finanzierungsverantwortung gerechter zu verteilen. Die bisherigen Erwartungen an das Bundesteilhabegesetz haben sich in finanzieller Hinsicht nicht erfüllt.
„Ohne eine stärkere Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe wird die langfristige Finanzierbarkeit nicht gesichert werden können“, so Dirk Rist.
Steuerung stärken, Teilhabe sichern
Neben der Finanzierung sieht die BAGüS weiteren Handlungsbedarf bei der Steuerung des Leistungsgeschehens. Ziel ist es, die Leistungen weiterhin bedarfsgerecht und personenzentriert auszugestalten und gleichzeitig die Steuerungsfähigkeit der Leistungsträger zu verbessern. Dazu gehören unter anderem eine stärkere Verknüpfung von Bedarfsplanung und Leistungssteuerung, mehr Transparenz im Vertragsrecht sowie die konsequente Weiterentwicklung inklusiver Strukturen.
Zugleich betont die BAGüS, dass die Eingliederungshilfe ein zentraler Baustein für gesellschaftliche Teilhabe bleibt. Ziel müsse es sein, die Leistungen und derzeitigen Strukturen nachhaltig zu sichern – für aktuell rund eine halbe Millionen leistungsberechtigter Menschen.
Über die BAGüS
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) ist ein freiwilliger Zusammenschluss aller 23 überörtlichen Träger in Deutschland. Ziel der BAGüS ist die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben sowie die Unterstützung von Menschen mit Pflegebedarf. Für diese Leistungen verausgaben die Mitglieder der BAGüS jährlich über 20 Milliarden Euro. Die BAGüS entwickelt lebens- und praxisnahe Empfehlungen zur Umsetzung der Sozialgesetze und unterstützt damit eine einheitliche Rechtsanwendung in Deutschland.



