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Rheinische Werkstätten sichern in Pandemie-Zeiten Teilhabe an Arbeit und setzen Infektionsschutz um

Gut 82 Prozent der Werkstattbeschäftigten mit Behinderung arbeiten in der Werkstatt oder nutzen ein Teilhabeangebot in der eigenen Wohnung oder Wohneinrichtung / Niedrige Infektionszahlen bei Beschäftigten und Fachkräften / LVR verlängert flexible Regelungen bis zum 7. März 2021

Rheinland/Köln, 12. Februar 2021. Den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) im Rheinland gelingt es trotz der Pandemie-Zeiten gut, für die Beschäftigten mit Behinderung Teilhabe an Arbeit zu ermöglichen und gleichzeitig den Infektionsschutz umzusetzen. Das belegen die Zahlen einer aktuellen Umfrage des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) unter den 44 Werkstätten für behinderte Menschen im Rheinland.

Gut 82 Prozent (28.000) der rund 34.000 beschäftigten Menschen mit Behinderung nutzten Ende Januar das Teilhabeangebot der Werkstätten im Rheinland: Rund 60 Prozent waren in den regulären Betriebsstätten der Werkstatt tätig, rund zwölf Prozent nutzten ein Teilhabeangebot der Werkstatt in der eigenen Wohnung beziehungsweise rund zehn Prozent in ihrer Wohneinrichtung. Rund 1,5 Prozent der Beschäftigten befanden sich zum Zeitpunkt der Umfrage in Quarantäne, rund 16 Prozent waren aus anderen Gründen (Urlaub und Krankheit ohne Corona-Bezug oder auf eigenen Wunsch hin) nicht in der Werkstatt. Nur etwa ein Prozent haben derzeit (noch) nicht das Teilhabeangebot, das sie benötigen und wünschen. Insgesamt sind die Infektionszahlen in den WfbM nach wie vor sehr niedrig: Nur jeweils rund 0,3 Prozent der Beschäftigten und der Fachkräfte sind derzeit positiv auf Corona getestet.

„Wir freuen uns sehr, dass es derzeit so gut gelingt, gleichzeitig Teilhabe zu ermöglichen und Pandemie-Schutz sicher zu stellen“, erklärt LVR-Sozialdezernent Dirk Lewandrowski. Der LVR fühle sich bestätigt in dem gemeinsam mit den Werkstätten, den Beschäftigten und dem Land NRW entwickelten Kurs, das Recht auf Arbeit und Teilhabe auch unter schwierigen Rahmenbedingungen umzusetzen. „Die übergroße Mehrheit der Menschen mit Behinderung nimmt dieses Angebot an. Auch die geschaffenen Flexibilisierungsmöglichkeiten etwa zur „Heimarbeit“ – also ein Beschäftigungsangebot im eigenen Zuhause – werden genutzt“, so Lewandrowski.

Wenn im Einzelfall Menschen mit Behinderung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie aufgrund gesundheitlicher Sorgen ganz auf die Werkstatt-Beschäftigung verzichten, ermöglichen LVR und Werkstätten flexible Lösungen: Eine Rückkehr in die Werkstatt ist nach Beendigung der Lockdown-Maßnahmen ebenso möglich wie ein neues Gesamtplanverfahren, um zu überprüfen, welche Unterstützungsbedarfe in Zukunft individuell gewünscht und erforderlich sind.

Die aktuellen Corona-Regelungen wurden auf Bundesebene zunächst bis zum 7. März 2021 verlängert. Ein Betretungsverbot für die WfbM ist weiterhin nicht zu erwarten. Der LVR verlängert daher auch seine für die Dauer des Lockdowns formulierten und flexiblen Regelungen in Absprache mit dem NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe zunächst ebenfalls bis zum 7. März 2021. Dies ermöglicht in bewährter Weise sowohl dem Gesundheitsschutz Rechnung zu tragen als auch die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in anderer Form an anderem Ort zu erbringen.


Pressekontakt:

Michael Sturmberg
Landschaftsverband Rheinland
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel 0221 809-7084
Mail michael.sturmberg@lvr.de

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