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Pressemeldung

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Schutz aller Denkmäler hat Vorrang

LVR zum Entwurf zur Novellierung des Denkmalschutzgesetz

Köln. 3. März 2021. Nachdem das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung in Nordrhein-Westfalen gestern einen Entwurf zur Novellierung des Denkmalschutzgesetzes NW (DSchG NW) im Kabinett vorgestellt hat und dieser gebilligt wurde, haben die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) diesen heute, 3. März, erhalten und zur Kenntnis genommen. Derzeit werden die Vorschläge durch die Fachleute der Denkmalpflege und Bodendenkmalpflege geprüft und eingeordnet.

Dazu merkt Milena Karabaic, LVR-Dezernentin Kultur und Landschaftliche Kulturpflege an: „Momentan können wir nur eine erste Einschätzung abgeben. Wir befürworten die Stärkung der Unteren Denkmalbehörden in den Kommunen, die aus unserer Sicht jedoch mit einer Stärkung der Fachlichkeit vor Ort einhergehen muss. Markant und einschneidend ist die geplante Änderung zur Beteiligung der Baudenkmalpflege im Verfahren der Unterschutzstellung: Die bisherige Benehmensherstellung wird durch eine Anhörung ersetzt. Dies betrifft nicht die Bodendenkmalpflege. Auch gesellschaftliche wie umweltpolitische Interessen wie Wohnungsbau, Klima oder Barrierefreiheit, die durchaus berechtigt sind und bereits heute berücksichtigt werden, sollen stärker Beachtung finden.“

Weiter führt sie aus: „Für den LVR ist der Schutz aller Denkmäler vorrangig. Das ist unsere gemeinsame Zielsetzung. Erst in der vergangenen Woche haben wir mit dem Ministerium die große landesarchäologische Ausstellung ‚Roms fließende Grenzen‘ gestartet. In den nächsten Wochen erwarten wir das Ergebnis des gemeinsamen Antrags, den niedergermanischen Limes zum UNESCO-Weltkulturerbe zu erklären.“

Die offizielle Stellungnahme des LVR an das Ministerium wird in den nächsten Wochen erfolgen.

Pressekontakt:

Birgit Ströter
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel. 02 21 – 809 – 77 11

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