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Pressemeldung

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Mo.Ki-Zentrum: LVR bietet umfassende Beratung für Eltern von Kindern mit Behinderung an

LVR-Beratungsteam stellt sich bei Eröffnungsfeier im Mo.Ki-Zentrum vor / Beratung im Rahmen des Bundesteilhabegesetztes / Eltern von Kindern mit (drohender) Behinderung erhalten alle Infos zu Leistungen der Eingliederungshilfe und Unterstützung bei der Antragsstellung

Köln/Monheim. 26. April 2021. Eltern von Kindern mit (drohender) Behinderung können sich in Monheim künftig im neu eröffneten Mo.Ki-Zentrum beraten lassen. Die Beraterinnen des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) für den Kreis Mettmann haben sich bei der Eröffnungsfeier des Zentrums in der Heinestraße am Samstag vorgestellt. Von hier aus informieren sie ab sofort zu den zahlreichen Fördermöglichkeiten, die sich für Kinder bis zum Schuleintritt bieten. Zudem können Eltern vor Ort einen Antrag auf Eingliederungshilfe für ihre Kinder stellen. Dieser kann sich etwa auf heilpädagogische Leistungen beziehen, die zum Beispiel in Kitas oder in Einrichtungen der Frühförderung erbracht werden. Für diese Leistungen ist der LVR seit dem 1. Januar 2020 durch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) erstmals zuständig geworden.

Mit dem wohnortnahen Beratungsangebot setzt der LVR ein wichtiges Ziel des BTHG um: Kinder mit Behinderung und ihre Eltern sollen umfassend und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können – und zwar unabhängig von ihrem Wohnort und der jeweiligen Betreuungsform.

„Das Bundesteilhabegesetz ist ein Paradigmenwechsel in der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit (drohender) Behinderung. Der LVR setzt sich als Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen schon lange für Inklusion in allen Lebensbereichen ein. Mit unseren Beratungsteams bewegen wir uns sprichwörtlich auf die leistungsberechtigten Kinder und deren Familie zu. So stellen wir einen niedrigschwelligen Zugang zum System der Eingliederungshilfe sicher“ erklärt Lorenz Bahr, LVR-Dezernent für Kinder, Jugend und Familie.

Anspruch auf Eingliederungshilfe können Kinder haben, die durch eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit eingeschränkt sind, an der Gesellschaft teilzuhaben, oder von einer Behinderung bedroht sind. Hiervon werden auch Entwicklungsstörungen erfasst.

Für die Beratung von Kindern und deren Eltern hat der LVR über das ganze Rheinland verteilt mittlerweile insgesamt rund 40 Beraterinnen und Berater eingestellt, die sogenannten LVR-Fallmanagerinnen und -manager. Pandemiebedingt finden die Bertungsgespräche aktuell meist noch am Telefon oder per Videokonferenz statt.

Der LVR ist auch zuständig für Unterstützungsleistungen für erwachsene Menschen mit Behinderungen und berät ebenfalls vor Ort und auf Wunsch auch aufsuchend. Interessentinnen und Interessenten aus Monheim bzw. dem Kreis Mettmann wenden sich zwecks Terminabsprachen an die zuständige Teamleiterin Sonja Elkes (sonja.elkes@lvr.de, Telefon 0221-809 6455).

Die Beratungsteams – sowohl für die Leistungen für Kinder und Jugendliche als auch für Erwachsene - informieren über sämtliche Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit (drohender) Behinderung. Als „Lotse im Sozialraum“ zeigen sie alle möglichen Leistungen im Sinne des §106 SGB IX auf – auch über das Leistungsspektrum des LVR hinaus.

Beratung für Kinder und Eltern vor Ort

Mo.Ki-Zentrum
Heinestr. 6
40789 Monheim am Rhein

Ansprechpartnerinnen:

Selina Heibach; 0221 809 4186; selina.heibach@lvr.de

Magdalena Hassa; 0221 809 4194; magdalena.hassa@lvr.de

Servicezeit (momentan telefonisch):

Mo bis Do von 9 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 16 Uhr

Fr von 9 bis 13 Uhr

Terminvereinbarungen bitte per Mail oder telefonisch.

Pressekontakt:

Laura Link
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel 0221 809-5748
Mail laura.link@lvr.de

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