Zum Inhalt springen

Auswahl der Sprachversion

Pressemeldung

Zurück zur Übersicht

LVR weitet Selbstverpflichtung zum ökologischen Bauen aus

Standards sind bei jedem Bau- und Sanierungsvorhaben des LVR verpflichtend / Neufassung der „LVR-Checkliste ökologisches Bauen“ beinhaltet Themen wie Elektromobilität, Senkung von CO2-Emissionen, Cradle to Cradle oder Nutzung erneuerbarer Energien

Köln. 16. Mai 2022. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) wird bei seinen Bau- und Sanierungsvorhaben künftig noch stärker als bisher Standards des ökologischen Bauens umsetzen. Das hat der Bau- und Vergabeausschuss der Landschaftsversammlung Rheinland beschlossen. Die „LVR-Checkliste ökologisches Bauen“ beinhaltet nach dem Beschluss künftig auch Themen wie den Ausbau von Elektromobilität im LVR, die Senkung von CO2-Emissionen, die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien oder das Cradle to Cradle-Konzept. Bei diesem ökoeffizienten Lösungsansatz werden die genutzten Ressourcen am Ende ihrer Lebensdauer wieder dem Stoff- und Materialkreislauf zugeführt. Die vom LVR gesetzten Standards haben den Charakter einer internen Selbstverpflichtung. Sie müssen ab sofort angewendet werden und sind Bestandteil jeder Bauvorlage.

„Die jeweils definierten Anforderungen gehen über die gesetzlichen Anforderungen hinaus und sind obligatorisch bei Neubau- und Sanierungsvorhaben des LVR umzusetzen bzw. zu berücksichtigen. Der LVR will im Hinblick auf die Reduzierung von Treibhausgasemissionen und der Nutzung erneuerbarer Energien seine Vorbildfunktion zukünftig noch stärker herausstellen“, sagt Willi Bündgens, Vorsitzender des Bau- und Vergabeausschusses.

Der Dezernent für Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Umwelt, Energie, Bauen für Menschen GmbH, Detlef Althoff ergänzt: „Die Checkliste wird mitlaufend von der ersten Planungsphase über die Entwurfsplanung bis zur Ausführung angewendet. Darüber hinaus werden die Ergebnisse der Umsetzung noch vier Jahre nach Fertigstellung kontinuierlich überprüft.“

Das ökologische Bauen hat beim LVR eine lange Tradition, die bis in die 1980er-Jahre reicht. So wurde beispielsweise der Passivhausstandard bei Neubaumaßnahmen bereits im Jahr 2008 eingeführt. Immer wieder hat der rheinische Kommunalverband seine Standards den aktuellen Erfordernissen angepasst.

Portrait von Till Döring

Till Döring

Telefon

workTelefon:
0221 809-7737
faxTelefax:
0221 8284-3398

E-Mail

Zurück zur Übersicht