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Pressemeldung

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Freie Fahrt ins Museum wird fortgeführt

Auch in 2023 Angebot des LVR für Schulklassen und Kindertageseinrichtungen / Übernahme der Fahrtkosten in die LVR- und Partnermuseen

Rheinland. / Köln. 24. August 2022. Gute Nachrichten für alle Schulklassen und Kindertageseinrichtungen: Der „LVR-Mobilitätsfonds“, der im vergangenen Jahr, zunächst probeweise eingeführt wurde, wird fortgeführt. Das hat der Kulturausschuss der Landschaftsversammlung Rheinland unter der Leitung von Prof. Jürgen Rolle heute beschlossen: „Die Erfahrungen aus dem ersten Jahr waren sehr positiv und das Angebot stieß bei den Lehrkräften auf großes Interesse. Dem Landschaftsverband Rheinland ist wichtig, mit dem ‚LVR-Mobilitätsfonds‘ Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen den Zugang zu Kultur zu erleichtern, wenn nicht sogar zu ermöglichen“, so Rolle.

Was ist der „LVR-Mobilitätsfonds“?
Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten im LVR-Verbandsgebiet können beim LVR einen Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten zu den LVR-Museen und den Partnermuseen im LVR-Netzwerk Kulturelles Erbe stellen – einschließlich Offene Ganztagsschulen (OGS). Es handelt sich dabei um Kostenübernahme für den ÖPNV oder für einen Reisebus, falls das Museum mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur schwer erreichbar ist. Kosten für Führungen oder museumspädagogische Angebote werden nicht erstattet. Anträge können solange gestellt werden, bis das jährlich verfügbare Budget des Fonds ausgeschöpft ist. Zur Abrechnung sind eine Besuchsbescheinigung sowie der Nachweis der Fahrtkosten einzureichen.

Einen Leitfaden zur Antragstellung, die ausführlichen Förderrichtlinien sowie das Antragsformular findet sich auf der Webseite: www.mobilitaetsfonds.lvr.de
Der Antrag kann ausschließlich online gestellt werden.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben freien Eintritt in alle LVR-Museen. Wird der Museumsbesuch mit der Buchung eines museumspädagogischen Angebotes verbunden, übernimmt der LVR diese Kosten nicht, erstattet werden ausschließlich Fahrtkosten.


Folgende Häuser können besucht werden:

LVR-MUSEEN
• LVR-Archäologischer Park Xanten / LVR-RömerMuseum
• LVR-Niederrheinmuseum Wesel
• LVR-Industriemuseum St. Antony-Hütte Oberhausen
• LVR-Industriemuseum Museum Peter-Behrens-Bau Oberhausen
• LVR-Industriemuseum Textilfabrik Cromford Ratingen
• LVR-Industriemuseum Gesenkschmiede Hendrichs Solingen
• LVR-Industriemuseum Papiermühle Alte Dombach Bergisch Gladbach
• LVR-Industriemuseum Kraftwerk Ermen & Engels Engelskirchen
• LVR-Industriemuseum Tuchfabrik Müller Euskirchen
• LVR-LandesMuseum Bonn
• Max Ernst Museum Brühl des LVR
• LVR-Freilichtmuseum Lindlar
• LVR-Freilichtmuseum Kommern
• LVR-KULTURHAUS Landsynagoge Rödingen
• LVR-Kulturzentrum Brauweiler mit Gedenkstätte Brauweiler und Archiv des LVR
• LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland:
Außenstellen Nideggen, Overath und Titz

LVR-PARTNERMUSEEN
• Ruhr Museum Essen
• Zentrum für verfolgte Künste Solingen
• ENERGETICON Alsdorf
• Museum Zinkhütter Hof Stolberg
• Römerthermen Zülpich - Museum der Badekultur
• vogelsang ip Schleiden
• Rotes Haus Monschau

Für den sicheren Museumsbesuch: Bitte informieren Sie sich bei der Antragsstellung sowie tagesaktuell zum Zeitpunkt des Museumbesuchs über die dann gültigen Zugangsbestimmungen im Rahmen der Corona-Schutzverordnung auf der Homepage des jeweiligen Museums.

Wichtig: Derzeit laufen noch die Anträge für 2022. Geplante Fahrten für 2023 können erst ab Jahresende gestellt werden.

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Pressekontakt

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Birgit Ströter

Telefon

workTelefon:
0221 809-7711

E-Mail

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