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Pressemeldung

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LVR: „Pressemitteilung des Landesbehindertenrates absurd“

Eine Planung von vier neuen Förderschulen im Rheinland wurde nicht beschlossen / Bevölkerungsentwicklung erfordert neuen Schulraum / LVR bekennt sich klar zur Inklusion und UN-BRK

Rheinland/Köln, 22. September 2022. Der Landesbehindertenrat e.V., Spitzenverband der Behinderten-Selbsthilfe in Nordrhein-Westfalen, hat am Mittwoch (21. September 2022) eine Pressemitteilung unter der Überschrift „Landschaftsverband Rheinland (LVR) plant vier neue Förderschulen und verliert damit jede Glaubwürdigkeit bei der inklusiven Bildung“ herausgegeben (siehe Download). Sowohl die Pressemitteilung als auch die darin aufgenommene Erklärung der LBR-Vertreter*innen vom 18. September 2022 enthalten eine Reihe falscher Aussagen. Der LVR stellt daher grundlegend richtig:

Bei der genannten Vorlage Nr. 15/1072 (siehe Download) handelt es sich um eine faktenbasierte Planungsgrundlage, die nicht auf Verpflichtungen oder politischen Ankündigungen beruht. Eine Planung über den Bau zusätzlicher Förderschulen im Rheinland wurde nicht beschlossen. Diese Behauptung entbehrt jeder Grundlage und ist absurd!

Bei den regionalen Zielplanungen geht es lediglich darum, die Regionen zu identifizieren, in denen der LVR die Beschulung im Förderschwerpunkt „Körperliche und motorische Entwicklung“ aufgrund von Schulraummangel sicherstellen muss, um seine gesetzlichen Verpflichtungen als Schulträger zu erfüllen. In den LVR-Schulen steigen die Schülerzahlen seit Jahren. Diese Situation wird sich nach der laufenden Schulentwicklungsplanung des LVR sowie den Ergebnissen mehrerer wissenschaftlicher Gutachten des Wuppertaler Instituts für bildungsökonomische Forschung über die kommenden Jahre zügig verschärfen und der Bedarf anwachsen. Und dies, wie in so vielen Städten und Gemeinden des Rheinlandes auch, allein aufgrund der demografischen Entwicklung.

Der LVR muss daher prüfen, wie dieser Bedarf gedeckt werden kann. Dabei berücksichtigen wir die Schritte und Prioritäten des Handlungskonzeptes „Schulraumkapazität 2030“ (siehe Download) und betrachten dabei insbesondere inklusiv ausgerichtete Kooperationen mit den kommunalen Schulträgern. Dass bereits alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, wird vom LVR an keiner Stelle behauptet.

Prof. Dr. Angela Faber, LVR-Dezernentin Schulen, Inklusionsamt, Soziale Entschädigung betont darüber hinaus: „Der LVR bekennt sich klar zur Inklusion und setzt sich mit großem Engagement für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ein. Bereits vor deren Verabschiedung war es ein wichtiges Ziel des LVR, den Aufbau eines inklusiven Schulsystems zu unterstützen. Das geht aber leider nicht von heute auf Morgen, sondern nur sukzessive. Gute Bildungspolitik bedarf eines langen Atems und einer entsprechenden (Ressourcen-)Priorisierung durch das Land und die kommunalen Schulträger. Die Generationenaufgabe der schulischen Inklusion muss achtsam umgesetzt werden, damit nicht Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf ohne die ihnen zustehende Förderung in den Klassen der allgemeinen Schulen auf der Strecke bleiben, um diesen das Etikett der Inklusion zu verschaffen. Wo Inklusion draufsteht, muss auch Inklusion drin sein!“

Durch Beratung und über die Mittel aus der LVR-Inklusionspauschale steht der LVR Trägern von allgemeinen Schulen sowie Eltern und Lehrkräften unterstützend zur Seite, zum Beispiel bei der Finanzierung von benötigter Sachausstattung und Umbaumaßnahmen. Mit dem Angebot „Systemorientierte Unterstützung schulischer Inklusion“ berät der LVR zum Themenfeld der schulischen Inklusion, informiert und vernetzt.

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Michael Sturmberg

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