Zum Inhalt springen

Auswahl der Sprachversion

Pressemeldung

Zurück zur Übersicht

Newsletter Soziales, Ausgabe November 2022

1. Große Resonanz bei LVR-Fachtagung zum Thema Gewaltschutz

Mehr als 600 Fachleute verfolgten am 7. November 2022 live im LVR-Landesmuseum Bonn oder im Online-Stream die Fachtagung des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) zum Gewaltschutz in der Eingliederungshilfe. In Fachvorträgen und Gesprächsrunden wurden unterschiedliche Ansätze und Handlungsfelder zur Verbesserung von Prävention und Schutz vor Gewalt diskutiert – und zwar sowohl im Hinblick auf die Menschen mit Behinderung als auch auf die Mitarbeitenden in den Einrichtungen und Diensten.

In einer Podiumsdiskussion zogen LVR-Sozialdezernent Dirk Lewandrowski, die LVR-Dezernentin für den Klinikverbund und den Verbund Heilpädagogischer Hilfen, Martina Wenzel-Jankowski, der Gewaltschutz-Koordinator der Landesregierung, Thomas Wallenhorst und Bärbel Brüning als Vertreterin der Selbsthilfe NRW ihr Fazit aus der Tagung und den Diskussionen und benannten ihre jeweiligen Schwerpunkte. Für Wenzel-Jankowski lauten die wichtigsten Veränderungshebel „Partizipation, Personenzentrierung und Empowerment“, die auch für Lewandrowski zentral sind. Er betonte zudem die Bedeutung der individuellen Bedarfsermittlung als Grundlage für die Gestaltung von passgenauen Unterstützungssettings gerade auch für Menschen mit herausforderndem Verhalten und nannte als Haupthindernis den Fachkräftemangel. Wallenhorst benannte als einen Baustein seiner Arbeit, Beispiele guter Praxis aus NRW bekannt zu machen, und lud ein, ihm entsprechende Informationen zukommen zu lassen. Brüning betonte die Notwendigkeit unterschiedlicher Ansätze, um den vielen verschiedenen Facetten von Gewalt und den unterschiedlichen Zielgruppen gerecht werden zu können.

Sie können sich die Veranstaltung noch für drei Monate unter lvr.de/gewaltschutztagung anschauen. In Kürze finden Sie die Dokumentation der Fachtagung inklusive aller Präsentationen auf soziales.lvr.de.

Bestandteil der Diskussion war auch der im Mai erschienene Bericht „Schutz vor Gewalt in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen – Handlungsempfehlungen für Politik und Praxis“ des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung und dem Deutschen Institut für Menschenrechte. Die Vorlage Nr. 15/1070 für den Sozialausschuss am 8.11.2022 fasst die zentralen Handlungsempfehlungen zusammen.

Nach oben

2. Neuer Erklärfilm: So klappt der Auszug von Zuhause

Der Auszug von Zuhause kann junge Menschen vor große Herausforderungen stellen. Insbesondere, wenn sie aufgrund einer Behinderung auf viel Unterstützung im Alltag angewiesen sind. Wie das trotzdem klappen kann, zeigt ein neuer Erklärfilm des LVR-Dezernates Soziales. Hier lernen wir den 25-jährigen Emilio kennen, der gemeinsam mit seiner Schwester bei seinen Eltern lebt. Aufgrund einer Körperspastik kann er seine Arme und Beine nicht so gut bewegen und sitzt im Rollstuhl. Emilio will zuhause ausziehen, ist aber unsicher, wie das funktionieren kann. Er wendet sich an seine Fallmanagerin beim LVR. Gemeinsam finden sie eine Lösung, wie das selbstbestimmte Leben in den eigenen vier Wänden klappt. Sie können sich den Film auf dem LVR-Beratungskompass anschauen.

Nach oben

3. Blindengeld jetzt einfach online beantragen

Blinde Menschen und Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung können ihren Antrag auf finanziellen Nachteilsausgleich ab sofort online und barrierefrei beim LVR stellen. Der Antrag auf Blindengeld beziehungsweise die Hilfe für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung gehört zu den ersten Services, die der LVR im Rahmen des Umsetzungsprogramms zum bundesweiten Onlinezugangsgesetz auf seinem Portal www.beratungskompass.lvr.de über den Menüpunkt „Anträge“ zur Verfügung stellt. Eine Formularnavigation erleichtert das Ausfüllen und gibt Hilfestellungen für jeden Schritt des Antrags, wie zum Beispiel bei der elektronischen Identifizierung mittels des neuen Personalausweises. Weitere Leistungen des LVR, wie zum Beispiel der digitale Antrag auf Gehörlosenhilfe, sollen als nächstes folgen und ebenfalls online bereitgestellt werden.

Hier gelangen Sie direkt zum Antrag.

Nach oben

4. Neues Betreuungsrecht für mehr Selbstbestimmung

Zum 1. Januar 2023 tritt ein neues Betreuungsrecht in Kraft. Dieses hat das Ziel, die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung zu stärken. Dazu zählt zum Beispiel, dass die betroffene Person künftig in sämtlichen Stadien des Betreuungsverfahrens besser informiert und stärker eingebunden wird. Die Vorlage 15/1061 für den November-Sozialausschuss informiert über die wesentlichen Veränderungen und die sich dadurch ergebenden Veränderungen für die Verfahren im LVR. Das neue Betreuungsrecht ist auch das Thema des 5. LVR-Dialogs Inklusion und Menschenrechte am 14. November 2022. Mehr dazu finden Sie unter 5.

Nach oben

5. LVR lädt zum 5. Dialog Inklusion und Menschenrechte

Unter dem Schwerpunktthema „Das neue Betreuungsrecht als Chance für mehr Selbstbestimmung“ findet am Montag, den 14. November 2022, der 5. LVR-Dialog Inklusion und Menschenrechte statt. Die Veranstaltung beginnt um 9:30 Uhr und findet online über Zoom statt. Sie richtet sich an Selbstvertretungsorganisationen und Fachverbände von Menschen mit Behinderungen aus dem Rheinland. Ziel ist es, sich gemeinsam mit der LVR-Politik und LVR-Verwaltung über die weitere Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im LVR auszutauschen. Eine vorherige Anmeldung zur Veranstaltung ist nicht erforderlich. Die Zoom-Zugangsdaten werden kurz vor dem Termin unter www.dialog.lvr.de veröffentlicht. Mehr Informationen zum Programm finden Sie im Programmflyer.

Nach oben

6. LVR stärkt mit 60 besonderen Maßnahmen die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat den siebten Jahresbericht „Gemeinsam in Vielfalt“ veröffentlicht. Der aktuelle Bericht beschreibt insgesamt 60 Aktivitäten, mit denen sich der LVR im Jahr 2021 in besonderer Weise für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) eingesetzt hat. Dazu zählten 2021 unter anderem die Neukonstituierung des LVR-Beirates für Inklusion und Menschenrechte sowie der Ausbau der Peer-Beratungsstellen bei den Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen (KoKoBe). Der LVR-Aktionsplan „Gemeinsam in Vielfalt“ bildet seit 2014 die zentrale Grundlage für die Umsetzung der BRK im LVR. Hier gelangen Sie zum Jahresbericht 2021.

Nach oben

7. Projekt Inklusiver Sozialraum wird um ein Jahr verlängert

Am 1. August 2021 ist das auf drei Jahre angelegte Projekt „Inklusiver Sozialraum“ des LVR-Dezernates Soziales gestartet. Ziel des Projektes ist es, gemeinsam mit drei Mitgliedskörperschaften des LVR modellhaft die Grundlagen für inklusive Sozialräume zu entwickeln. Die Vorlage 15/1245 für den Sozialausschuss informiert nun über den aktuellen Stand der Umsetzung. Da das Projekt aufgrund der Corona-Pandemie nur unter erschwerten Bedingungen die Arbeit aufnehmen konnte, schlägt der Sozialausschuss zudem vor, das Projekt um ein Jahr bis zum 31.07.2025 zu verlängern. Der Landschaftsausschuss wird darüber am 7. Dezember 2022 endgültig abstimmen.

Nach oben

8. LVR fördert Wohnangebote für Frauen in besonderen sozialen Schwierigkeiten

Um Frauen in besonderen sozialen Schwierigkeiten zu fördern, hat der Landschaftsausschuss die Verwaltung des LVR 2020 beauftragt, Wohnangebote für Frauen im Rahmen der Leistungen nach Paragraph 67 SGB XII auszuweiten. Dafür wurden jährlich 3,65 Millionen Euro für den Ausbau von Wohnangeboten für Frauen sowie knapp 2 Millionen Euro für die Ergänzung der Beratungsangebote um präventive Leistungen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit bereitgestellt. Eine aktuelle Vorlage für den Sozialausschuss stellt nun die bisherigen Fallzahlen und Entwicklungen bei den Leistungen nach Paragraph 67 SGB XII dar. Hier wird deutlich, dass der Anteil der Frauen bei diesen Hilfen auch im Laufe der letzten Jahre weiterhin angestiegen ist. Bis Sommer 2022 konnten konkrete Planungen für insgesamt 91 zusätzliche ambulante und stationäre Wohnangebote für Frauen auf den Weg gebracht werden. Nähere Informationen finden Sie in der Vorlage 15/1033.

Nach oben

9. Bundessozialministerium veröffentlicht bislang größten Datenbericht über Teilhabechancen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Abschlussbericht zur „Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ veröffentlicht: Dabei handelt es sich um die größte repräsentative Datensammlung über die Teilhabechancen und erlebten Exklusionserfahrungen von Menschen mit Behinderungen in Deutschland, die es bislang gegeben hat: Das Meinungsforschungsinstitut infas befragte eine repräsentative Bevölkerungsstichprobe von 22.000 Personen ab 16 Jahren mit und ohne Beeinträchtigungen. Das Besondere: Mithilfe barrierearmer Erhebungsinstrumente nahmen auch Personengruppen daran teil, die aufgrund ihrer Beeinträchtigungen oder ihrer Wohnform bislang nur selten durch Befragungen erreicht wurden. Die Studie liefert wichtige Erkenntnisse über die Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen. Beispielsweise zeigen sich bedeutsame Unterschiede zwischen Menschen mit Behinderungen in besonderen Wohnformen und denen, die in ihrer eigenen Häuslichkeit leben, wie die Selbstbestimmung oder die politische und digitale Teilhabe erlebt wird. Die Studie ist auf der Website des Ministeriums abrufbar. Die Vorlage 15/1085 für den Sozialausschuss fasst die wesentlichen Ergebnisse zusammen.

Nach oben

10. Die Grundrechte und das Grundgesetz – Broschüre in einfacher Sprache informiert

Wer Rechte in Anspruch nehmen will, muss sie zunächst kennen. Die Grundrechte im Grundgesetz sind jedoch nicht so formuliert, dass sie für alle verständlich wären. Die Bundeszentrale für politische Bildung hat nun eine neue Fassung ihrer Broschüre zum Grundgesetz und den Grundrechten in einfacher Sprache veröffentlicht.
Was bedeutet es für Menschen, Grundrechte zu haben? Welcher Schutz ist damit verbunden?
Die 56-seitige, kostenlos erhältliche Broschüre erklärt in alltagsnaher Sprache ohne Fach- oder Fremdwörter beispielsweise das Thema Menschenwürde: „Alle Menschen sind wertvoll und haben eine Würde, egal, aus welchem Land sie kommen (…). Oder: „Auch Menschen, die Hilfe brauche, müssen mit Würde behandelt werden.“
Die Broschüre kann auf der Website der Bundeszentrale bestellt werden.

Nach oben

11. Bundesteilhabepreis 2022: Jetzt bewerben

Bereits zum vierten Mal lobt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in diesem Jahr den mit insgesamt 17.500 Euro dotierten Bundesteilhabepreis aus. Das Thema 2022 lautet „WOHNEN barrierefrei – selbstbestimmt – zeitgemäß“. Dafür werden gute Beispiele, Modellprojekte, konkrete Konzepte und Strategien gesucht, die vorbildlich für ein barrierefreies und selbstbestimmtes Wohnen sind. Das Ziel ist ein inklusiver Wohnraum, der ein selbstbestimmtes Leben in Nachbarschaft, Quartier, Kommune oder Region ohne soziale Isolation ermöglicht. Bewerbungsschluss ist der 20. Dezember 2022. Mehr Informationen zu den Bewerbungskriterien und zur Anmeldung finden Sie auf bundesteilhabepreis.de.

Nach oben

Zurück zur Übersicht