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Pressemeldung

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Überirdische Infotafeln für unterirdische Denkmäler

LVR-Parkplatz an Deutzer Rheinufer erhält Infotafeln für Bodendenkmäler / Bezirksvertretung und Denkmalpflege der Stadt Köln, Verein Historischer Park Deutz sowie LVR einigen sich auf weitere Nutzung als Parkplatzfläche / Bodendenkmal dadurch nicht beeinträchtigt

Köln. 2. Januar 2022. Hundert Meter vom Rheinufer entfernt, etwa 400 Quadratmeter groß und unterirdisch: Unter dem Parkplatz des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) neben dem ehemaligen Kloster St. Heribert in Deutz befinden sich Bodendenkmäler, die künftig der Öffentlichkeit nähergebracht werden sollen. Darauf haben sich LVR, die Bezirksvertretung sowie Denkmalpflege der Stadt Köln, Ratsmitglieder der Stadt Köln und der Verein Historischer Park (HPD) verständigt. „Das Landeshaus des LVR befindet sich im Bereich des Niedergermanischen Limes. Daher ist es uns hier besonders wichtig, die Bodenschätze für alle Interessierten sichtbar zu machen.“, sagt LVR-Direktorin Ulrike Lubek. Andreas Hupke, Bezirksbürgermeister der Stadt Köln, ergänzt: „Dadurch wird die Attraktivität dieses einmaligen Weltkulturerbes gesteigert!“.

Die Bodendenkmäler stammen sowohl aus der Römerzeit, aber auch aus dem Mittelalter sowie der Neuzeit werden Zeugnisse vermutet. Seit 2021 gehört das hier ehemals gelegene spätrömische Kastell Divitia zur UNESCO-Welterbestätte „Grenzen des Römischen Reiches – Der Niedergermanische Limes“. Damit Passant*innen nachvollziehen können, was sich unter ihnen befindet, sollen entsprechende Informationstafeln aufgestellt werden, die die jeweiligen Zeitschichten erklären. Darüber hinaus soll auch die Oberfläche der Parkplätze in Abstimmung mit der Bodendenkmalpflege und dem Verein Historischer Park Deutz dem Denkmal angemessen aufbereitet werden. Eine Ausgrabung der Bodendenkmäler ist nicht geplant, sind sich das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland (LVR-ABR) und das in Köln für die Bodendenkmäler zuständige Römisch-Germanische Museum einig.

Vorausgegangen war ein offener Brief des Bezirksbürgermeisters, mit dem das Parken auf dem Bodendenkmal in Frage gestellt und intensiv diskutiert wurde. Der LVR hat dem Bürgermeister daraufhin seine Räumlichkeiten im Landeshaus für eine Beteiligtenkonferenz neben den historischen Stätten angeboten. In den Gesprächen hat der LVR nochmal die Notwendigkeit der Parkplatznutzung durch die Mitglieder seiner politischen Vertretung betont und auf die seinerzeit in diesem Sinne gefassten Beschlüsse des Rates der Stadt Köln hingewiesen. Die Nutzung der Fläche als zeitlich limitierte Parkplätze beeinträchtigt die Bodendenkmäler nicht.

Zum Hintergrund Weltkulturerbe Niedergermanischer Limes:
Die länderübergreifende Welterbestätte „Grenzen des Römischen Reiches – Niedergermanischer Limes“ umfasst entlang des Rheins in den Niederlanden und in Deutschland insgesamt 44 Fundplätze von Katwijk an der Nordsee (Niederlande) bis Remagen in Rheinland-Pfalz, darunter 24 in Nordrhein-Westfalen. Es handelt sich dabei um Roms früheste lineare Grenze.

Deren 450-jährige Geschichte bildet zugleich die gesamte Bandbreite von Militärlagern und zugehörigen Zivilsiedlungen der Römischen Kaiserzeit ab. An vielen Fundplätzen lassen sich heute noch authentische Grundrisse, aber auch Roms innovativer Umgang mit dieser dynamischen Flusslandschaft erfahren. Herausragende organische Erhaltungsbedingungen machen den Niedergermanischen Limes dabei zu einem der bedeutendsten archäologischen Zeugnisse römischer Grenzen.

Bereits 2005 hatte das damalige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) und das LVR-ABR die Initiative zu einem UNESCO-Welterbeantrag ergriffen. Fünf Jahre später wurde dann mit den Kolleg*innen in den Niederlanden eine Kooperation bei diesem Antrag vereinbart. Unter Federführung des LVR-ABR gelang mit vom MHKBG geförderter Forschung ein so großer Wissenszuwachs, wie es ihn seit vielen Jahrzehnten an keinem anderen Abschnitt der einstigen Grenze des Römischen Reiches gegeben hat.

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