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Pressemeldung

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Newsletter Soziales, Ausgabe April 2023

1. Tag der Begegnung 2023: Neue Themenwelt „Vielfalt und Gerechtigkeit“

Am Samstag, 17. Juni 2023, findet ab 11 Uhr wieder der LVR-Tag der Begegnung statt, Europas größtes Fest für Menschen mit und ohne Behinderung, und zwar erstmals auf den eigenen Flächen in Köln-Deutz am Kennedy-Ufer. Das LVR-Dezernat Soziales präsentiert sich in diesem Jahr an seinem Stand mit einem Upcycling-Projekt, das unterstützt wird von den Alexianer Werkstätten Köln und den Gemeinnützigen Werkstätten Köln. Besucher*innen können Schlüsselanhänger aus alten Fahrradschläuchen basteln oder am Glücksrad mit dem richtigen Dreh einen der begehrten Hauptpreise aus den Werkstätten oder des LVR mit nach Hause nehmen. Darüber hinaus erhalten alle Interessierten Informationen zu den Angeboten des LVR rund um das Thema Eingliederungshilfe sowie zu den beiden Kölner Werkstätten. Eine Ausstellung der Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben NRW widmet sich zudem dem Thema „Persönliches Budget“.

Erstmals wird es beim Tag der Begegnung die Themenwelt „Vielfalt und Gerechtigkeit“ geben. Sie wird federführend von der LVR-Stabsstelle Inklusion – Menschenrechte – Beschwerden organisiert. Zahlreiche Akteure aus dem LVR und aus ganz NRW stellen sich mit Informationen und Mitmachtaktionen im LVR-Landeshaus vor. Mit dabei sind zum Beispiel das Amt für Integration und Vielfalt der Stadt Köln, das NetzwerkBüro Frauen und Mädchen mit Behinderung/chronischer Erkrankung NRW, das Projekt LSBTIQ* inklusiv NRW, die Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V., Amnesty International, die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus NRW und viele mehr. Die Besuchenden erwartet ein buntes Mitmachprogramm und viele Informationen. In verschiedenen Gesprächsrunden wird es um Themen wie Partizipation, das neue Betreuungsrecht oder Rassismus und Antisemitismus im Alltag gehen. Ab 13 Uhr unterhält ein attraktives Bühnenprogramm die Gäste. Der Eintritt ist frei.

Weitere Informationen unter www.tag-der-begegnung.lvr.de und auf www.instagram.com/der_lvr

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2. Gehörlosengeld jetzt einfach online beantragen

Ab sofort können Menschen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit ihren Antrag auf finanziellen Nachteilsausgleich online und barrierefrei auf dem LVR-Beratungskompass stellen. Eine Formularnavigation unterstützt beim Ausfüllen und gibt Hilfestellungen für jeden Schritt des Antrags. Neben dem Antragsformular für das Gehörlosengeld steht dort bereits der Antrag auf Blindengeld beziehungsweise die Hilfe für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung online zur Verfügung. Hier gelangen Sie direkt zum Antrag.

Mehr Informationen zu der Leistung und den Voraussetzungen finden Sie ebenfalls auf dem Beratungskompass.

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3. „Grundsätze des Gewaltschutzes im LVR“: Erster Monitoring-Bericht erschienen

Im September 2021 hat der LVR die Vorlage „Grundsätze des Gewaltschutzes im LVR“ vorgelegt, in der verschiedene Vorkehrungen zum Gewaltschutz festgelegt wurden. Das Grundsatzpapier soll einen Beitrag dazu leisten, dass alle Menschen, für die der LVR arbeitet und die im LVR arbeiten, eine einheitliche Qualität des Gewaltschutzes im LVR erwarten können und bestmöglich vor Gewalt geschützt werden. Der erste Monitoring-Bericht (Vorlage Nr. 15/1044) gibt nun einen ersten Überblick über den aktuellen Umsetzungsstand hinsichtlich der im Grundsatzpapier getroffenen Vorkehrungen zum Gewaltschutz.

Neben den LVR-eigenen Einrichtungen hat sich der LVR mit seinem Grundsatzpapier auch vorgenommen, externe Leistungserbringer beim Gewaltschutz zu unterstützen. Hierfür hat das LVR-Dezernat Soziales unter anderem das „Eckpunktepapier zum Gewaltschutz bei Leistungen der sozialen Teilhabe“ veröffentlicht. Alle Leistungserbringer der Eingliederungshilfe im Rheinland wurden dazu aufgefordert, entsprechende einrichtungsbezogene Konzepte einzureichen. Alle Leistungserbringer erhalten eine differenzierte Rückmeldung, um die Konzepte an die Qualitätsstandards des LVR anzupassen. Zum Thema „Gewaltschutz in der Eingliederungshilfe“ hat das Dezernat zudem im November letzten Jahres gemeinsam mit dem LVR-Dezernat Klinikverbund und Verbund Heilpädagogischer Hilfen eine Fachtagung durchgeführt. Die Vorlage Nr. 15/1602 fasst nun die wesentlichen Inhalte und daraus resultierenden Handlungsempfehlungen zusammen.

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4. LVR förderte 2022 drei inklusive Bauprojekte

Mit der Inklusiven Bauprojektförderung unterstützt der LVR seit 2018 die Schaffung von inklusiven Wohnmöglichkeiten mit dem Ziel, die Selbstständigkeit von Menschen mit Behinderung zu stärken. Die Vorlage Nr. 15/1598 für den Sozialausschuss fasst die Entwicklung der Inklusiven Bauprojektförderung zusammen, benennt Herausforderungen und informiert zudem über die im Jahr 2022 bewilligten Wohnprojekte. So wurden 2022 drei Projekte in Mechernich, Xanten und Wermelskirchen gefördert. Bei dem Projekt in Xanten werden drei Mehrfamilienhäuser errichtet, in denen insgesamt 15 barrierefreie Wohnungen Platz finden. Um die Menschen mit und ohne Teilhabebeeinträchtigungen zusammen zu bringen und eine inklusive Gemeinschaft zu ermöglichen, soll ein großer Gemeinschaftsbereich im Erdgeschoss des Wohnhauses für gemeinsam geplante Feste, Bildungsangebote oder Freizeitaktionen genutzt werden. Bislang wurden insgesamt acht Wohnprojekte durch die inklusive Bauprojektförderung gefördert. Für das Jahr 2023 sind aktuell vier weitere Bauprojekte kurz vor Abschluss des Bewilligungsverfahrens.

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5. Neue Konzepte zur Bekämpfung der Wohnungslosigkeit

Ein Schwerpunkt im LVR-Sozialausschuss Ende April war das Thema Wohnungslosigkeit von Menschen mit psychischer Erkrankung. Die ärztliche Direktorin der LVR-Klinik Köln, Dr. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank, informierte über die Ergebnisse des gemeinsam mit dem LWL durchgeführten Projektes „WohnLos“, in dem die Wohn- und Lebenssituation von Patient*innen in stationärer Behandlung erfasst und analysiert wurde. Danach leben knapp 10 Prozent der stationär behandelten Psychiatrie-Patient*innen der LVR-Kliniken unter Bedingungen von Wohnungs- bzw. Obdachlosigkeit, weitere knapp 10 Prozent in ungesicherten bzw. prekären Wohnsituationen. Dies führt auch in zahlreichen Fällen zu einer Verzögerung der Klinik-Entlassung. Der Vortrag wird im Protokoll des Sozialausschusses dokumentiert werden. Um dieses Thema erfolgreich anzugehen sei der integrierte Ansatz von Wohnversorgung und individueller Unterstützung für diesen Personenkreis wichtig, so die Einschätzung auch des LVR-Sozialdezernates, das in der Vorlage Nr. 15/1583 gute Beispiele aus rheinischen LVR-Mitgliedskörperschaften vorstellte, darunter die Konzepte „Hotel Plus“ (Stadt Köln), „Housing First“, Streetwork und die vernetzten Leistungen im Oberbergischen Kreis. Bei „Housing First“ handelt es sich um ein New York stammendes Konzept. Dieses sieht vor, dass der wohnungslose Mensch zunächst einmal ein Dach über dem Kopf bekommt. Erst dann wird geprüft, welcher fachliche Unterstützungsbedarf vorliegt. Beim „Hotel Plus“ handelt es sich ebenfalls um ein Wohnangebot. Im Vordergrund steht das Wohnen in Einzelzimmern in einem Hotel. Mit dem Begriff „Plus“ wird zum Ausdruck gebracht, dass die Mitarbeitenden des Hotels für besondere Unterstützungsbedarfe qualifiziert sind.

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6. InA.Coach: Bereits über 1.000 Downloads

Seit Juni 2022 ist InA.Coach, die neue kostenlose App des LVR-Inklusionsamts in den bekannten AppStores für iOS- und Android-Geräte verfügbar. Die Vorlage Nr. 15/1586 für den LVR-Sozialausschuss stellt nun den aktuellen Stand vor: In den App-Stores wurden bereits über 1.000 Downloads und über 530 registrierte Nutzende verzeichnet. Die Entwicklerfirma steht über die gesamte Projektlaufzeit in engem Austausch mit den Nutzenden, um deren Bedarfe zu erkennen und die App dementsprechend weiter zu entwickeln. Die nächsten Updates werden beispielsweise eine Browseranwendung und eine Quiz-Funktion beinhalten.

InA.Coach richtet sich insbesondere an Menschen mit Lernschwierigkeiten und kognitiven Beeinträchtigungen in den Bereichen Arbeit, Wohnen, Schule, Haushalt etc. Die App hilft dabei, Aufgaben im Arbeitsalltag zu erledigen, indem sie komplexe Tätigkeiten in kleine, überschaubare Einheiten zerlegt und an wichtige Arbeitsschritte erinnert.

Mehr Informationen zur App finden Sie unter ina.coach.

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7. REHADAT-Lexikon in Leichter Sprache

Von A wie Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz bis Z wie Zielvereinbarung: Ab sofort steht das Lexikon zur beruflichen Teilhabe von Rehadat auch in Leichter Sprache zur Verfügung. Dazu werden die Erläuterungen und Definitionen zu mehr als 450 Begriffen aus einer (automatisierten) Zusammenfassung des Originaltextes in kurze Sätze ohne Fremdwörter übertragen. Dadurch sollen noch mehr Menschen das REHADAT-Lexikon benutzen können. Sie finden das Lexikon auf der Website von REHADAT.

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