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Pressemeldung

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Newsletter Soziales, Ausgabe November 2023

1. Karneval für alle: LVR fördert Inklusion in der fünften Jahreszeit

Der LVR macht sich mit seiner Initiative „Karneval für alle“ dafür stark, dass auch Menschen mit Behinderung im Sitzungs- und Straßenkarneval mitfeiern können. Auch für 2024 gibt es wieder eine Vielzahl an Angeboten: Bei der Eröffnung des Kölner Straßenkarnevals am 8. Februar 2024 auf dem Alter Markt wird zum Beispiel das gesamte Bühnenprogramm in Gebärdensprache übersetzt. Der LVR vergibt in Kooperation mit Altstädter Köln 1922 e.V. Freikarten für Jecke mit Hörbehinderung. Und auch bei den Kölner Schull- un Veedelszöch am 11. Februar 2024 können gehörlose Menschen auf einer Tribüne am Heumarkt hautnah dabei sein. Es gibt eine Zugmoderation, die in Gebärdensprache übersetzt wird. Zusätzlich gibt es auch Tribünenplätze für Menschen im Rollstuhl und Begleitung sowie für Menschen mit geistiger Behinderung und Begleitperson. Kartenwünsche bitte per E-Mail an karneval-fuer-alle@lvr.de

Eine Übersicht über alle Angebote für Menschen im Rollstuhl, für hör- und sehbehinderte Jecken sowie für Menschen mit geistigen Einschränkungen der Initiative „LVR-Karneval für alle“ finden Sie auf www.karneval-fuer-alle.lvr.de

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2. ISG-Studie zum Wohnangebot für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in NRW: Infoveranstaltung am 4. Dezember 2023

Die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe haben im Dezember 2021 eine „Bestands- und Bedarfserhebung der Wohneinrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung“ beim Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik Köln (ISG) in Auftrag gegeben. Ziel war es, ein bedarfsgerechtes Leistungsangebot in den Regionen vorhalten zu können und bedarfsorientiert weiter zu entwickeln. Für Leistungen der Eingliederungshilfe an Kinder und Jugendliche sind in NRW zwar grundsätzlich die örtlichen Träger zuständig, eine der Ausnahmen bilden aber unter anderem die „über Tag und Nacht“ erbrachten Leistungen der Eingliederungshilfe in Wohneinrichtungen. Das ISG hat den Abschlussbericht im Mai 2023 vorgelegt.

Eine aktuelle Vorlage des Sozialausschusses berichtet nun über die zentralen Erkenntnisse für die Landschaftsverbände. Zudem enthält sie die Stellungnahme zu den sieben Handlungsempfehlungen der Studie: 1. Strukturelle Weiterentwicklung (Datenverfügbarkeit, Platzzahlen) 2. Inhaltliche Weiterentwicklung 3. Zielgruppen (zum Beispiel Anpassung an jünger werdende Klientel) 4. Besondere Bedarfe (zum Beispiel Verhaltensauffälligkeiten) 5. Übergang in Erwachsenenbereich 6. Kooperation zwischen Leistungserbringen und den Landschaftsverbänden 7. Kooperation mit weiteren Akteuren. Zum Bedauern der beiden Auftraggeber lassen sich aus der Untersuchung keine Rückschlüsse auf die regionale Versorgungssituation und vor allem zukünftige Bedarfslagen in den Mitgliedskörperschaften ableiten, insbesondere aufgrund von quantitativen und inhaltlichen Datenmängeln. Nur ein geringer Teil der Leistungserbringer konnte zum Beispiel Angaben dazu machen, aus welchen Gemeinden die Kinder und Jugendlichen kommen, die auf den Wartelisten stehen oder die Plätze von außerhalb belegen.

Um die Handlungsempfehlung zu den Zielgruppen mit besonderen Bedarfen direkt umzusetzen, beabsichtigen die Landschaftsverbände, gemeinsam eine beratende Arbeitsgruppe/Expert*innen-Kommission zum Thema „Herausforderndes Verhalten und Gewaltschutz in Wohneinrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen“ einzurichten, mit dem Ziel Rahmenbedingungen für die Gewaltprävention zu empfehlen. Hier gelangen Sie zur Vorlage Nr. 15/1964 sowie zur ISG-Studie.

In einer digitalen Infoveranstaltung am 4. Dezember 2023 wird der LVR gemeinsam mit dem ISG die Ergebnisse der Erhebung sowie die daraus ableitbaren Handlungsempfehlungen vorstellen. Die Veranstaltung findet von 13 bis 15 Uhr statt und richtet sich an Leistungserbringer. Die Teilnehmenden haben innerhalb der Veranstaltung Gelegenheit, sich auszutauschen und Fragen zu stellen. Dazu stehen unter anderem Dr. Dieter Schartmann, LVR-Fachbereichsleiter Eingliederungshilfe II, sowie Lisa Huppertz vom ISG zur Verfügung. Anmeldungen sind ab sofort unter veranstaltungen-soziales@lvr.de möglich. Per Mail erhalten Sie dann die Zugangsdaten.

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3. LVR unterstützte mit rund 43 Millionen Euro die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im Rheinland

Im Jahr 2022 haben das LVR-Inklusionsamt und die rheinischen Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben mit rund 43 Millionen Euro die Beschäftigung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im Rheinland unterstützt. Dies geht aus dem neuen Jahresbericht 2022 des LVR-Inklusionsamtes hervor, den der LVR-Sozialausschuss am 07.11. zur Kenntnis genommen hat. Von den 43 Millionen Euro flossen mehr als 28,4 Millionen Euro an Arbeitgeber, um beispielsweise neue Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu schaffen oder Räumlichkeiten und Arbeitsplätze behinderungsgerecht zu gestalten. Rund 14,6 Millionen Euro erhielten Menschen mit Schwerbehinderung, beispielsweise für technische Arbeits-, Kraftfahrzeug-, Wohnungshilfen oder Arbeitsassistenzen. Der aktuelle Jahresbericht 2022 bietet einen umfassenden Einblick in die vielschichtigen Aufgaben des LVR-Inklusionsamtes, seiner Fachdienste und Partner. Er ist als PDF-Datei auf lvr.de erhältlich.

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4. 6. LVR-Dialog Inklusion und Menschenrechte am 14. November 2023: Online-Teilnahme kurzfristig möglich!

„Genf 2023: Was macht der LVR mit den Ergebnissen der zweiten Staatenprüfung?“ lautet das Thema des 6. LVR-Dialogs Inklusion und Menschenrechte am Dienstag, 14. November 2023. Nach einführenden Worten von LVR-Direktorin Ulrike Lubek wird Dr. Susann Kroworsch vom Deutschen Institut für Menschenrechte aus Berlin Handlungsnotwendigkeiten zur weiteren Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) für NRW vorstellen. Gemeinsam mit den Dialog-Teilnehmenden werden Claudia Middendorf (NRW-Behindertenbeauftragte), Josef Wörmann (Vorsitzender LVR-Ausschuss für Inklusion), Karin Schmitt-Promny (Vorsitzende LVR-Beirat für Inklusion und Menschenrechte) und Peter Gabor (Landesbehindertenrat NRW e.V.) der Frage nachgehen, was die Ergebnisse der neuen Staatenprüfung konkret für den LVR bedeuten.

Alle Infos zum Programm finden Sie auf dialog.lvr.de. Sie können sich für die Online-Teilnahme auch kurzfristig anmelden und für die thematischen Folgeworkshops im Laufe des Jahres 2024 vormerken lassen. Die Anmeldung für die Teilnahme vor Ort ist bereits abgeschlossen.

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5. LVR-Netzwerk Kulturlandschaft veröffentlicht Lesebuch Landschaft in Leichter Sprache

Wie wird Naturerleben inklusiv? Mit dieser Frage haben sich neun Biologische Stationen im Rheinland gemeinsam mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) in den vergangenen Monaten beschäftigt. Die Antwort lautet: „Alle in die Natur!“

Ein Ergebnis dieser Aufforderung ist das „Lese-Buch-Natur“. Das Buch stellt auf knapp 70 Seiten vor, was Interessierten in der Natur begegnet. In Leichter Sprache erklärt es zum Beispiel, was Biologische Stationen sind und welche Aufgaben sie haben. Aber auch: Was sind Naturschutzgebiete? Was ist ein Laubwald? Woran erkenne ich einen Specht? und vieles mehr. Durch die Zusammenarbeit der Biologischen Stationen sind vier Naturbücher entstanden, die jeweils auf die regionalen Besonderheiten in den Gebieten Krickenbecker Seen, Kleve, Düren sowie Rheinisch-Bergischer Kreis gemeinsam mit dem Oberbergischen Kreis eingehen.

Sie können die Bücher in Leichter Sprache auf biostationen-rheinland.lvr.de als PDF herunterladen. Die gedruckte Version erhalten Sie kostenlos bei den Biologischen Stationen Oberberg, Rhein-Berg, Kreis Düren e.V., Kreis Kleve e.V. und Krickenbecker Seen e.V. Der Versand von je einem Exemplar ist möglich, wenn eine adressierte und mit 1,60 € vorfrankierte DIN A4 Rückversandtasche beigelegt wird. Die Kontaktdaten der Biologischen Stationen finden Sie auf biostationen-rheinland.lvr.de.

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6. LVR zu Gast in Griechenland

Mit dem Ziel, voneinander zu lernen und die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in Europa zu verbessern, ist im September 2020 das Projekt "Hellas – Verbesserungen der Behindertenhilfe in Nordgriechenland" gestartet. Die Federführung des Projekts „Hellas“ liegt beim LVR-Dezernat Soziales. Zum Austausch und zur Vernetzung findet nun am 11. November in Thessaloniki ein zweisprachiges Symposium statt, an dem auch drei Vertreter*innen des LVR-Dezernates Soziales teilnehmen werden. „Eine gleichberechtigte Zukunft und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung“ lautet das Thema der Veranstaltung, zu der knapp 140 Teilnehmende aus der griechischen Behindertenhilfe und Politik erwartet werden. Anfang Mai 2022 fand bereits ein Besuch der griechischen Kolleg*innen in Köln statt. Sieben Vertreter*innen von Verbänden der Behindertenhilfe aus Thessaloniki erhielten dabei Einblicke in die Praxisabläufe von ambulanten und stationären Hilfen sowie in die Abläufe der Eingliederungshilfe beim LVR.

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7. Bundesteilhabepreis 2023: Jetzt bewerben!

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) lobt zum fünften Mal den Bundesteilhabepreis aus. Das BMAS zeichnet dabei jährlich Gute-Praxis-Beispiele und Modellprojekte aus, die vorbildlich für den inklusiven Sozialraum und bundesweit in Kommunen oder Regionen übertragbar sind. Dieses Jahr werden Projekte zum Thema "GESUNDHEIT INKLUSIV – barrierefreie ambulante Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen" gesucht. Teilnahmeberechtigt sind Akteur*innen aus dem Bereich inklusive ambulante Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen in den Handlungsfeldern Prävention, Rehabilitation, Gesundheit und Pflege. Dazu zählen insbesondere Arzt-, Facharzt- und Zahnarzt-Praxen, Spezial-Fachzentren und Ärzte-Netze, Krankenhäuser und Rehakliniken mit ambulanten Angeboten, Therapeuten- und Heilpraktiker-Praxen, Entwickler von digitalen Kommunikationsangeboten, Krankenkassen und Dienstleister, Schulungsanbieter für Fachpersonal, Verbände und Vereine sowie Kommunen und Regionen. Der Preis ist mit insgesamt 17.500 Euro dotiert. Bewerbungsschluss ist am 20. Dezember 2023. Mehr Informationen finden Sie auf der Website der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.

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