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Pressemeldung

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Fortsetzung für 2024: Freie Fahrt ins Museum

LVR stärkt kulturelle Teilhabe / Anträge ab 18. Dezember möglich

Rheinland. / Köln. 13. Dezember 2023. Gute Nachrichten für alle Schulklassen und Kindertageseinrichtungen im Rheinland: Der „LVR-Mobilitätsfonds“ wird nicht nur fortgesetzt, sondern das Budget von bisher 300.000 Euro auf 500.000 Euro erhöht. Das hat die Landschaftsversammlung Rheinland unter Leitung von Anne Henk-Hollstein, Vorsitzende der Landschaftsversammlung Rheinland, in ihrer heutigen Sitzung beschlossen: „Was 2021 als Modellversuch startete, hat sich mittlerweile zu einer echten Erfolgsstory entwickelt. Die positiven Rückmeldungen der Lehrkräfte und die wachsenden Antragszahlen haben uns deutlich gemacht, dass wir so Kindern und Jugendlichen wirksam den Zugang zu Kultur im Sinne von Teilhabe erleichtern. Damit davon nun noch mehr Schulen und Kindertageseinrichtungen profitieren können, hat die Landschaftsversammlung Rheinland eine Erhöhung des Budgets um 200.000 Euro auf nunmehr insgesamt 500.000 Euro beschlossen“, so Henk-Hollstein.

Allein in 2023 wurden insgesamt knapp 400 Anträge gestellt und bewilligt. Dabei ist das Interesse breit gestreut: Neben Kindertageseinrichtungen haben mit Grund-, Haupt-, Real, Berufs-, Förderschulen bis hin zu Gymnasien alle Schulformen im zurückliegenden Jahr die Museen besucht – ein aktiver Beitrag zur Partizipation.

Was ist der „LVR-Mobilitätsfonds“?

Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten im LVR-Verbandsgebiet können beim LVR einen Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten zu den LVR-Museen und den Partnermuseen im LVR-Netzwerk Kulturelles Erbe stellen – einschließlich Offene Ganztagsschulen (OGS). Es handelt sich dabei um die Kostenübernahme für den ÖPNV oder für einen Reisebus, falls das Museum mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur schwer erreichbar ist. Kosten für Führungen oder museumspädagogische Angebote werden nicht erstattet. Im Laufe des nächsten Jahres wird das Angebot auf die Museen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) erweitert.

Anträge für 2024 können ab kommenden Montag, 18. Dezember, gestellt werden. Zur Abrechnung sind eine Besuchsbescheinigung sowie der Nachweis der Fahrtkosten einzureichen.

Ein Leitfaden zur Antragstellung, die ausführlichen Förderrichtlinien sowie das Antragsformular finden sich auf der Webseite: www.mobilitaetsfonds.lvr.de

Der Antrag kann ausschließlich online gestellt werden.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben freien Eintritt in alle LVR-Museen. Wird der Museumsbesuch mit der Buchung eines museumspädagogischen Angebotes verbunden, übernimmt der LVR diese Kosten nicht, erstattet werden ausschließlich Fahrtkosten.

Folgende Häuser können besucht werden:

LVR-MUSEEN

• LVR-Archäologischer Park Xanten / LVR-RömerMuseum

• LVR-Niederrheinmuseum Wesel

• LVR-Industriemuseum St. Antony-Hütte Oberhausen

• LVR-Industriemuseum Peter-Behrens-Bau Oberhausen

• LVR-Industriemuseum Textilfabrik Cromford Ratingen

• LVR-Industriemuseum Gesenkschmiede Hendrichs Solingen

• LVR-Industriemuseum Papiermühle Alte Dombach Bergisch Gladbach

• LVR-Industriemuseum Kraftwerk Ermen & Engels Engelskirchen

• LVR-Industriemuseum Tuchfabrik Müller Euskirchen

• LVR-LandesMuseum Bonn

• Max Ernst Museum Brühl des LVR

• LVR-Freilichtmuseum Lindlar

• LVR-Freilichtmuseum Kommern

• LVR-KULTURHAUS Landsynagoge Rödingen

• LVR-Kulturzentrum Brauweiler mit Gedenkstätte Brauweiler und Archiv des LVR

• LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland:

Außenstellen Nideggen, Overath und Titz

LVR-PARTNERMUSEEN

• Ruhr Museum Essen

• Zentrum für verfolgte Künste Solingen

• ENERGETICON Alsdorf

• Museum Zinkhütter Hof Stolberg

• Römerthermen Zülpich - Museum der Badekultur

• vogelsang ip Schleiden

• Rotes Haus Monschau

Wichtig: Geplante Fahrten für 2024 können ab dem 18. Dezember 2023 beantragt werden.

Informationen unter: www.mobilitaetsfonds.lvr.de

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Birgit Ströter

Telefon

workTelefon:
0221 809-7711

E-Mail

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