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Pressemeldung

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Newsletter Soziales, Ausgabe März 2024

1. Neue Broschüre für Leistungserbringer informiert zum Thema „Datenschutz bei der Bedarfserhebung mit dem BEI_NRW“

Um Leistungen der Eingliederungshilfe zu erhalten, müssen zunächst die individuellen Bedarfe mithilfe des Bedarfsermittlungsinstruments BEI_NRW erfasst und beschrieben werden. Häufig geschieht dies in einem Gespräch zwischen einem Leistungserbringer und einer Person mit Behinderung. Dabei erhebt der Leistungserbringer auch zahlreiche personenbezogene Daten der Person mit Behinderung. Eine neue Publikation des LVR-Dezernat Soziales unterstützt Leistungserbringer nun dabei, Menschen mit Behinderung über das Thema Datenschutz in der Bedarfsermittlung und ihre damit verbundenen Rechte aufzuklären. Die Inhalte sind auch in Leichte Sprache übersetzt. Zudem enthält die Broschüre eine herausnehmbare „Einwilligungserklärung zur Datenübermittlung“, die der Leistungserbringer der antragstellenden Person zur Unterzeichnung vorlegen muss. Auch dieses Formular enthält Erklärungen, wofür die Daten genutzt werden und welche Rechte die unterzeichnende Person hat. Das Formular und die Erläuterungen sind ebenfalls in Leichter Sprache enthalten.
Die Publikation richtet sich ausschließlich an Leistungserbringer, die den BEI_NRW nutzen und kann im Publikationsbereich über lvr.de als Printversion kostenlos bestellt werden.

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2. Leistungen der Eingliederungshilfe jetzt einfach online beantragen

Leistungen der Eingliederungshilfe können Menschen mit Behinderung beim LVR ab sofort unkompliziert online beantragen: auf www.beratungskompass.lvr.de unter dem Menüpunkt „Anträge“. Eine Formularnavigation erleichtert dabei das Ausfüllen und gibt Hilfestellungen für jeden Schritt des Antrags, wie zum Beispiel bei der elektronischen Identifizierung mittels des neuen Personalausweises. Auch Sorgeberechtigte von Kindern mit (drohender) Behinderung finden dort den Antrag auf heilpädagogische Leistungen im Rahmen der Kindertagesbetreuung und der Frühförderung bis zum Schuleintritt. Mit diesem Online-Antrag setzt der LVR ein Ziel des bundesweiten Onlinezugangsgesetzes um. Weitere Leistungen des LVR wie zum Beispiel der digitale Antrag auf Blinden- und Gehörlosenhilfe, sind ebenfalls bereits auf www.beratungskompass.lvr.de zu finden.

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3. LVR eröffnet „Beratung vor Ort“ in Essen

Der LVR bietet Menschen mit Behinderung und Eltern von Kindern mit (drohender) Behinderung eine individuelle, kompetente und umfassende Beratung rund um mögliche Unterstützungsleistungen als Träger der Eingliederungshilfe im Rheinland. Anfang März wurde nun die Beratungsstelle in Essen in den Räumlichkeiten des City Tower Essen, Limbecker Platz 1, 45127 Essen, offiziell eröffnet. Die „Beratung vor Ort“ dient als Lotse für verschiedene Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung – auch über das Leistungsspektrum des LVR hinaus. Für Terminvereinbarungen stehen die Fallmanager*innen per Mail und Telefon zur Verfügung. Beratung und Unterstützung zu Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderung gibt es beim LVR-Dezernat Soziales unter Tel 0221 809-6790 oder Mail Beratung.StadtEssen@lvr.de; Informationen zu Leistungen für Kinder und Jugendliche mit (drohender) Behinderung (Zuständigkeitsbereich LVR) gibt es im LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie unter Tel 0221 809-4120 oder Mail bthg-kinder@lvr.de. Mehr Informationen können Sie der Pressemeldung entnehmen. Eine vollständige Übersicht der Beratungsstellen und Themen ist auf beratungskompass.lvr.de zu finden.

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4. LVR-Sozialausschuss besucht Zentrum für Arbeit durch Bildung und Sport (ZABS) der Gold-Kraemer-Stiftung in Frechen

Das Zentrum für Arbeit und Bildung durch Sport (ZABS) in Frechen ist der neueste „Andere Leistungsanbieter“ im Rheinland und wird seit 2023 durch den LVR gefördert. Um sich einen Einblick vor Ort über das innovative Angebot zu machen, besuchten die Mitglieder des LVR-Sozialausschusses die Gold-Kraemer-Stiftung und das ZABS im Rahmen ihrer Ausschuss-Sitzung. Ursprünglich als Fußballleistungszentrum gegründet, wurde das ZABS in Kooperation mit dem LVR, der Bundesagentur für Arbeit (BA) und den Gemeinnützigen Werkstätten Köln GmbH (GWK) inzwischen auf den Judo-Sport ausgeweitet und bietet eine berufliche Orientierung, Förderung, Qualifizierung und Beschäftigung für bis zu 20 Menschen mit geistiger Behinderung. Parallel zur sportlichen Ausbildung bietet das ZABS verschiedene Praktika und Erprobungszeiten in Unternehmen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Begrüßt wurden die Mitglieder durch Prof. Dr. Hans Josef Deutsch, Vorstandsvorsitzender der Gold-Kraemer-Stiftung. Mit der Judoka Andrea Kuhne und dem Fußballer Adriano Cvijetic berichteten zudem zwei Teilnehmende über ihren sportlichen Alltag und die Vielfalt der Bildungsangebote. Sie verwiesen auf die beruflichen Erfolge ehemaliger ZABS-Beschäftigte, die bereits auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sind: Einer von ihnen zum Beispiel als Greenkeeper beim 1. FC Köln, ein anderer als Pflegeassistent in einem Pflegedienst.
Hier gelangen Sie zur Pressemeldung.

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5. Save the date: Fachtag zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf am 26. Juni

Das LVR-Dezernat Soziales veranstaltet am 26. Juni unter dem Titel „Und es geht doch!“ einen Fachtag zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf“. Zwischen 9 und 14 Uhr stehen dabei unter anderem folgende Fragen im Fokus: Wie können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit einer komplexen Behinderung organisiert und umgesetzt werden? Und wie können diese Leistungen personenzentriert, betrieblich und sozialräumlich ausgestaltet werden? Namhafte Referent*innen aus Wissenschaft und Praxis gehen diesen Fragen in ihren Vorträgen nach. Aus der Perspektive der Wissenschaft tragen Dr. Caren Keeley (Universität zu Köln) und Prof. Dr. Erik Weber (Deutsche Heilpädagogische Gesellschaft) vor, aus ihrer Praxis berichten Isabel Torres-Ehm (Lebenshilfe Bonn) sowie Heinz Becker (asb Bremen) und Mathias Westecker (Leben mit Behinderung Hamburg). Mehr Informationen sowie den Anmelde-Link können Sie der kommenden Ausgabe des Newsletters, Anfang Mai, entnehmen. Für Rückfragen steht Dr. Dieter Schartmann, LVR-Fachbereichsleiter Eingliederungshilfe II, per Mail ( Dieter.Schartmann@lvr.de) zur Verfügung.

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6. Peer-Beratung bei der KoKoBe wird rheinlandweit ausgebaut

Seit 2019 finanziert und fördert der LVR Peer-Beratungen an mittlerweile 16 Standorten der Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen (KoKoBe) im Rheinland. Bis 2025 soll das Angebot nun rheinlandweit ausgebaut werden. Das geht aus einer Vorlage für den aktuellen Sozialausschuss hervor. 2024 soll die Beratung von Menschen mit Behinderung für Menschen mit Behinderung in 20 KoKoBe-Trägerverbünden in insgesamt 19 Gebietskörperschaften angeboten werden. Neu hinzukommen werden voraussichtlich Angebote in Oberhausen, Leverkusen, Solingen und im Kreis Wesel. In den verbleibenden, noch nicht geförderten Regionen ist der Ausbau der Peer-Beratung ab 2025 geplant. Zudem soll die Schulungsreihe „Peer-Beratung bei der KoKoBe“ fortgesetzt werden. Mehr Informationen zum Ausbau der Peer-Beratung bei den KoKoBe können Sie der Vorlage Nr. 15/2173 entnehmen.
Allgemeine Infos sowie Kontaktdaten der aktuellen Standorte finden Sie im LVR-Beratungskompass.

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7.Teilhabeverfahrensbericht mit Daten zum Reha-Prozess in 2022 veröffentlicht

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) hat den 5. Teilhabeverfahrensbericht (THVB) mit Daten aus dem Berichtsjahr 2022 veröffentlicht. Die Reha-Träger sind verpflichtet, Daten zu 16 festgelegten Merkmalen jährlich an die BAR zu melden. Das LVR-Dezernat Soziales hat nun den Sozialausschuss über die bundesweiten Daten der verschiedenen Rehabilitationsträger sowie zu den Entwicklungen beim LVR informiert. Im Fokus stehen dabei die Prozessdaten aus dem Bereich Eingliederungshilfe (EGH). 2022 wurden insgesamt 2,96 Millionen Gesamtanträge auf Rehabilitationsleistung gemeldet, lediglich gut 8 Prozent entfallen auf die Eingliederungshilfe. Von diesen wiederum entfällt der größte Anteil mit 73 Prozent auf Leistungen zur sozialen Teilhabe. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer vom Antragseingang bis zur Entscheidung über den Antrag ist im Trägerbereich EGH höher als im Durchschnitt aller Trägerbereiche, ebenso der Anteil der Bewilligungen: Über alle Trägerbereiche wurden 79 Prozent der entschiedenen Gesamtanträge vollständig bewilligt (EGH 91 Prozent). Eingeflossen in den Bericht sind die Daten zum Reha-Prozess in der Eingliederungshilfe der Dezernate Soziales und Kinder, Jugend und Familien ebenso wie die Daten des LVR-Fachbereichs Soziale Entschädigung.
Weitere Informationen enthält die Vorlage 15/2178.

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8. LVR-Inklusionsamt fördert Aufbau einer Ausbildung von Berater*innen für Inklusion

Das LVR-Inklusionsamt beteiligt sich an einem Projekt der Kieler Stiftung Drachensee zum Aufbau eines Ausbildungsgangs, in dem Beschäftigte aus einer Werkstatt für behinderte Menschen zu Berater*innen für Inklusion ausgebildet werden sollen. Das beschloss der LVR-Sozialausschuss in seiner jüngsten Sitzung. Insgesamt 18 Menschen mit Behinderung, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig sind, sollen damit die Möglichkeit erhalten, eine Ausbildung zur Beraterin oder Berater für Inklusion zu machen. Dazu wird der Inklusionsbetrieb COIN gGmbH gegründet, der Consulting, also Unternehmens-Beratung, und Inklusion zusammen bringen und Inklusions-Beratung als Dienstleistung für Unternehmen, Behörden und Organisationen auf dem Markt anbieten will. Das Projekt wird von den drei Integrations- bzw. Inklusionsämtern in Köln, Mainz und Saarbrücken aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gemeinsam gefördert. Zunächst geht es um die Finanzierung einer 24-monatigen Vorbereitungsphase, in der das Inklusionsunternehmen COIN gGmbH gegründet, das Curriculum entwickelt, der Businessplan erarbeitet, die Personalgewinnung vorbereitet und das erforderliche Netzwerk aufgebaut werden soll. Diese Vorbereitungsarbeiten finanziert das LVR-Inklusionsamt mit rund 222.000 Euro.
Nähere Informationen enthält die Vorlage 15/2205.

9. Wirtschaftliche Situation der Werkstätten für behinderte Menschen: wieder erholt nach Pandemie

Die wirtschaftliche Situation der Werkstätten für behinderte Menschen im Rheinland hat sich nach dem Einbruch durch die Corona-Pandemie wieder erholt. Dies zeigt eine Vorlage des Dezernates Soziales über zentrale wirtschaftliche Daten der Jahre 2021 und 2022.
So stiegen insbesondere die Umsatzerlöse aus wirtschaftlicher Tätigkeit der Werkstätten pro Beschäftigten in 2021 um durchschnittlich 12,4 Prozent und in 2022 nochmals um 5,2 Prozent. Allerdings gibt es, wie in den Vorjahren, deutliche Unterschiede zwischen den Werkstätten.
Im Durchschnitt lag das sogenannte Arbeitsergebnis - nach der gesetzlichen Definition die Differenz aus den Erträgen und den notwendigen Kosten des laufenden Betriebes im Arbeitsbereich der WfbM – 2022 bei 2.595 Euro je beschäftigter Person und Jahr – ein Anstieg von 6,4 Prozent gegenüber 2021, in dem sogar ein Plus von 10,4 Prozent im Vergleich zum Corona-Jahr 2020 erzielt wurde. Mehr als 90 Prozent dieses Arbeitsergebnisses wird an die Beschäftigten ausgezahlt. Daraus resultiert ein durchschnittliches Arbeitsentgelt einer beschäftigten Person im Arbeitsbereich der Werkstätten von 2.397 Euro im Jahr bzw. 200 Euro monatlich in 2022. Dabei ist die Spanne der gezahlten Entgelte durchaus beträchtlich: Sie reicht von 109 Euro bis zu maximal 2.342 Euro pro beschäftigter Person und Monat.
Weitere Infos enthält die Vorlage 15/2192.

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