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Pressemeldung

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Inklusive Bauprojektförderung: LVR erhöht und flexibilisiert Förderung von Wohnprojekten für Menschen mit und ohne Behinderung

LVR überarbeitet Satzung und Förderrichtlinien, um mehr Projekte fördern zu können

Köln, 26. April 2024. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) fördert seit 2019 Bauprojekte mit inklusivem Charakter. Um künftig noch mehr Projekte flexibler fördern zu können, wurden jetzt die Satzung und die Förderrichtlinien zur inklusiven Bauprojektförderung überarbeitet. Diese hat die Landschaftsversammlung heute einstimmig beschlossen. So wurde die maximale Förderhöhe pro Projekt angepasst und von bisher maximal 200.000 Euro bzw. maximal 10 Prozent der Baukosten auf künftig 400.000 Euro bzw. maximal 20 Prozent der anerkennungsfähigen Baukosten verdoppelt. Zudem wurde die bislang geltende Quote von 30 Prozent Bewohner*innen mit einer wesentlichen Behinderung im Leistungsbezug der Eingliederungshilfe im Projekt angepasst. Diese ist künftig flexibler gestaltet, in Abhängigkeit von der Größe des Projekts und der Zahl der Bewohnenden. So sollen künftig vor allem auch größere Bauprojekte für die inklusive Bauprojektförderung in Frage kommen.

„Als größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderung ist es dem LVR ein besonderes Anliegen, Inklusion in allen Lebensbereichen zu fördern. Dazu zählt insbesondere, dass Menschen mit und ohne Behinderung unter einem Dach gemeinsam nachbarschaftlich wohnen und leben können. Mit der Anpassung der Förderrichtlinien möchten wir dazu beitragen, dass noch mehr inklusive Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen geschaffen werden können“, so Anne Henk-Hollstein, Vorsitzende der Landschaftsversammlung Rheinland.

Die neuen Förderrichtlinien sowie die Satzung können Sie den Vorlagen Nr. 15/2153 sowie Nr. 15/2154 für die Landschaftsversammlung Rheinland entnehmen.

Einen Überblick über alle bisherigen geförderten Projekte sowie weitere Informationen finden Sie unter lvr.de/inklusive-Bauprojektfoerderung

Pressekontakt

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Michael Sturmberg

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