Pressemeldung
Newsletter Soziales, Ausgabe November 2024
Übersicht
- 1. Für Menschen mit Behinderung: Unbefristet freier Eintritt in LVR-Museen
- 2. Ausstellung KLARTRAUM des kaethe:k Kunsthauses im LVR-Landeshaus in Köln-Deutz
- 3. Virtuelle Teilnahme möglich: Fachtagung „Engagement inklusiv - Impulse für den LVR und die Kommunen im Rheinland“ am 13. November 2024
- 4. Einladung zum Fachtag "Herausforderungen älter werdender Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf" am 6. Dezember 2024
- 5. Umsetzung der Aufträge zur Durchführung von Prüfungen und Kürzungen der Vergütung im LVR-Dezernat Soziales
- 6. Angebote des LVR für Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen
- 7. Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe vorgestellt
- 8. Bundesteilhabepreis 2024: Jetzt bewerben!
1. Für Menschen mit Behinderung: Unbefristet freier Eintritt in LVR-Museen
Von Bonn bis Xanten: Die 20 Museen und Kultureinrichtungen des LVR bereichern das kulturelle Angebot im Rheinland. Seit 2007 erhalten Menschen mit Behinderung, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, für sich und eine Begleitperson freien Eintritt. Bisher galt das Angebot befristet bis zum 31.12.2024. In seiner Sitzung vom 05.11.2024 empfahl der Sozialausschuss des LVR, den freien Eintritt für den berechtigten Personenkreis ohne eine weitere Befristung fortzuführen. Die abschließende Entscheidung trifft der Landschaftsausschuss am 06. Dezember. Damit würde die kulturelle Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nun dauerhaft gefördert.
Wie funktioniert der freie Eintritt? Die berechtigten Personen erhalten einen Ausweis im Scheckkartenformat. Dieser dient als Nachweis an den Kassen der LVR-Museen.
Mehr Informationen zum freien Eintritt für Menschen mit Behinderungen finden Sie hier. Die Vorlage zur Entfristung des freien Eintrittes steht hier bereit.
2. Ausstellung KLARTRAUM des kaethe:k Kunsthauses im LVR-Landeshaus in Köln-Deutz
Im LVR-Landeshaus in Köln-Deutz ist aktuell die Ausstellung KLARTRAUM des Kunsthauses kaethe:k zu besichtigen, mit Malereien, Zeichnungen und Skulpturen von sieben Künstler*innen mit Behinderung. Das kaethe:k ist ein Kunsthaus für Kulturschaffende mit Behinderung in Pulheim bei Köln. Seit 2020 bietet die Gold-Kraemer-Stiftung als Trägerin 14 Künstler*innen einen Atelierplatz in den Bereichen Malerei, Plastik, Grafik, Neue und Interdisziplinäre Medien. Im Kunsthaus werden die Voraussetzungen für künstlerisches Arbeiten sowie Zugänge in Kultur- und Bildungsinstitutionen geschaffen, die für eine selbstbestimmte Professionalisierung von Künstler*innen mit Behinderung notwendig sind.
Die Arbeiten der Künstler*innen sind noch bis zum 22. November 2024 im Nordfoyer des LVR-Landeshauses (Kennedy-Ufer 2, 50679 Köln) kostenfrei zu besichtigen. Die Ausstellung ist täglich von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Mit den kaethe:k Talks bieten die Künstler*innen und das Team des kaethe:k zudem jeden Donnerstag (7., 14., und 21. November 2024) jeweils von 16.30 bis 18 Uhr Führungen durch die Ausstellung an und geben Einblicke in die vielfältige Arbeit des Kunsthauses. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung zur Ausstellung.
3. Virtuelle Teilnahme möglich: Fachtagung „Engagement inklusiv - Impulse für den LVR und die Kommunen im Rheinland“ am 13. November 2024
Was braucht es, damit sich Menschen mit Behinderungen am politischen und öffentlichen Leben beteiligen können? Darum geht es in der Fachtagung „Engagement inklusiv – Impulse für den LVR und die Kommunen im Rheinland“, die am 13. November 2024 in den Räumen des LVR in Köln stattfinden wird. Anhand von Beispielen guter Praxis geht die hybride Fachtagung dieser Frage in Gesprächsrunden im Plenum und Arbeitsgruppen nach. Ein „Markt der Möglichkeiten“ lädt zur Vernetzung ein.
Sie möchten kurz entschlossen am Livestream via Zoom teilnehmen? Dann können sich noch für die Online-Teilnahme anmelden. Die Infos zum Programm finden Sie unter dialog.lvr.de.
4. Einladung zum Fachtag "Herausforderungen älter werdender Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf" am 6. Dezember 2024
Älter werden und damit verbundene Einschränkungen zu bewältigen: für alle Menschen eine große Herausforderung. Dies gilt umso mehr, wenn bereits eine Behinderung vorhanden ist und ein Pflegebedarf hinzukommt. Bei diesem Fachtag steht die Frage nach einem gelingenden Altern für Menschen mit Behinderungen. Unter welchen Bedingungen können ältere Menschen mit Behinderungserfahrung ihr so genanntes drittes und viertes Lebensalter erfüllend gestalten? Wie kann die Verbindung von Teilhabe- und Pflegebedarfen mit dem Ziel einer guten Versorgung und Beratung sichergestellt werden? Und wie können Herausforderungen wie Einsamkeit, selbstbestimmtes Wohnen und zunehmende Demenz aus Sicht der Fachexpert*innen erfolgreich bewältigt werden? Zu diesen Fragen diskutieren diese, unter ihnen die Behindertenbeauftragte der Landesregierung NRW Claudia Middendorf, am 6. Dezember 2024 beim LVR in Köln.
Den Link zur Anmeldung sowie weitere Informationen zum Programm der Fachtagung erhalten Sie hier.
5. Umsetzung der Aufträge zur Durchführung von Prüfungen und Kürzungen der Vergütung im LVR-Dezernat Soziales
Mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) im Jahre 2020 wurde der LVR als Leistungsträger der Eingliederungshilfe beauftragt, regelmäßig anlassunabhängig und unangekündigt die Qualität von Leistungserbringern zu überprüfen und Vergütungen entsprechend zu kürzen, wenn Pflichtverletzungen bei Qualitätsstandards festgestellt werden. Diese Prüfungen sind ein wichtiges und gesetzlich vorgeschriebenes Instrument, um die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben sicherzustellen und eine zweckgerichtete Verwendung der Mittel der Eingliederungshilfe zu gewährleisten.
Seit 2020 hat das LVR-Dezernat Soziales insgesamt 54 solcher Prüfungen abgeschlossen, wie die Verwaltung in der Sitzung des Sozialausschusses vom 5. November 2024 berichtete. Mit 44 Prüfverfahren lag der Schwerpunkt dabei auf dem Bereich Betreutes Wohnen, sieben Prüfungen wurden bei Anbietern besonderer Wohnformen sowie drei in WfbM durchgeführt. Insgesamt wurden 24 Vergütungskürzungen abgeschlossen, bei denen insgesamt Rückzahlungen von 133.038 Euro vereinbart wurden. Das entspricht 1,53 Prozent der gezahlten Vergütungen. Die zu diesen Kürzungen führenden Mängel sind vor allem auf fehlende Fachfortbildungen oder Supervisionen (gemäß den Vereinbarungen) sowie auf Unterschreitungen der Personalvorgaben zurückzuführen.
Weiterführende Informationen entnehmen Sie der Vorlage 15/2668.
6. Angebote des LVR für Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen
In der Sitzung des Sozialausschusses am 5. November 2024 berichtete der LVR über die Angebote für Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung (ASS). Für diese Zielgruppe ist der LVR sowohl als Leistungsträger im Rahmen der Eingliederungshilfe als auch als Leistungserbringer selbst tätig. Die vorgestellte Übersicht soll Ratsuchenden und Interessierten Orientierung in der Angebotsvielfalt über die verschiedenen Fachdezernate des LVR hinweg geben.
Im Bereich der Diagnostik sowie der medizinischen Behandlung hält der LVR sowohl für Kinder und Jugendliche als auch in der Erwachsenenpsychiatrie verschiedene Angebote bereit.
Für Kinder mit (drohender) Behinderung im Vorschulalter können autismusspezifische Fachleistungen als heilpädagogische Leistungen in Autismus-Ambulanzen erbracht werden. Beratungs- und Fortbildungsangebote des LVR-Jugendamtes unterstützen die Fach- und Leitungskräfte sowie die Verfahrenslotsen der örtlichen Jugendämter im Rheinland. Darüber hinaus besuchen Schüler*innen mit ASS LVR-Förderschulen unterschiedlicher Förderschwerpunkte, wenn bei ihnen ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf festgestellt wurde.
Darüber hinaus werden Leistungen zur sozialen Teilhabe und zur Teilhabe am Arbeitsleben im Rahmen der Eingliederungshilfe durch das Sozialdezernat bewilligt. Verschiedene Wohn- und Assistenzangebote für erwachsene Menschen mit ASS durch den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen ergänzen das Angebot.
Eine besondere Bedeutung kommt angesichts der Angebotsvielfalt den Aufgaben der so genannten Lotsen zu. Auch der LVR-Beratungskompass unterstützt als niederschwelliges Informationsangebot die Suche nach der individuell passenden Leistung. Eine detaillierte Übersicht über das Angebot des LVR für Menschen mit Störungen im Autismusspektrum ist der Vorlage 15/2589 zu entnehmen.
7. Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe vorgestellt
Durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wurde der Referentenentwurf (Kinder- und Jugendinklusionsgesetz – IKJHG) für ein Inklusives Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) vorgelegt. Der Entwurf wurde im LVR-Sozialausschuss am 5. November 2024 vorgestellt. Mit dem Gesetzesentwurf verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Gesamtzuständigkeit für alle Kinder und Jugendlichen mit (drohender) Behinderung im Bereich der Eingliederungshilfe vom SGB IX ins SGB VIII zu überführen.
Da mit der Übertragung auch die automatische Zuständigkeit der örtlichen Jugendhilfeträger verbunden ist, würden die Landschaftsverbände ihre bisherige Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe im Elementarbereich, für Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien und für deren Betreuung über Tag und Nacht an die 186 Jugendämter im Land abgeben. Die Landschaftsverbände sehen darin die Gefahr, dass die Landeseinheitlichkeit in der Leistungsgewährung und den anzulegenden Standards verloren geht. Auch sehen sie das Risiko eines Kompetenzverlustes in der Eingliederungshilfe, insbesondere auch vor dem Hintergrund des bereits heute festzustellenden Fachkräftemangels, unter dem insbesondere auch die Jugendämter leiden.
Weiterführende Informationen finden Sie in der Vorlage 15/2768.
8. Bundesteilhabepreis 2024: Jetzt bewerben!
Zum nunmehr sechsten Mal lobt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Bundesteilhabepreis aus. Das BMAS zeichnet dabei jährlich Gute-Praxis-Beispiele und Modellprojekte aus, die vorbildlich für den inklusiven Sozialraum und bundesweit in Kommunen oder Regionen übertragbar sind. In diesem Jahr ist das Thema „DIGITALISIERUNG INKLUSIV – digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Bildung und Arbeit“. Beim diesjährigen Bundesteilhabepreis liegt der Schwerpunkt auf der inklusiven Gestaltung von digitalen Lösungen in den Bereichen Bildung und Arbeit. Teilnahmeberechtigt sind Akteur*innen, die in diesen Bereichen digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen schaffen. Der Preis ist mit insgesamt 17.500 Euro dotiert. Bewerbungsschluss ist am 20. Dezember 2024. Mehr Informationen finden Sie auf der Website der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.