Pressemeldung
LVR setzt Ausgleichsrücklage zur Entlastung der rheinischen Städte und Kreise ein
Kämmerer bringt Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und 2026 in die Landschaftsversammlung ein / Verwaltungsvorschlag sieht Umlagesätze von 16,20 Prozent in 2025 und 16,40 Prozent in 2026 vor
Köln./Rheinland. 11. Dezember 2024. Der Kämmerer des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR), Tilman Hillringhaus, hat in der heutigen Sitzung der Landschaftsversammlung Rheinland den Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2025 und 2026 eingebracht. Der Verwaltungsentwurf schlägt eine Landschaftsumlage von 16,20 % für 2025 und 16,40 % für 2026 vor.
Um diese Umlagesätze darstellen zu können, plant der LVR seine Ausgleichsrücklage in den kommenden beiden Jahren weitestgehend aufzuzehren und unternimmt erhebliche Konsolidierungsanstrengungen. Hierdurch entlastet der LVR seine 26 Mitgliedskörperschaften spürbar.
„Der LVR steht zu seiner Verantwortung“, betonte Hillringhaus. „Wir wollen den rheinischen Städten und Kreisen in schwierigen Zeiten verlässlich zur Seite stehen. Der Einsatz unserer Rücklage ist ein Zeichen der Solidarität, das wir mit einer konsequenten Haushaltsdisziplin flankieren.“ Der Kämmerer hob hervor, dass der LVR sich seiner Doppelrolle bewusst sei: „Wir gestalten aktiv gesellschaftliche Teilhabe und Inklusion, und das mit der höchstmöglichen Rücksichtnahme auf die hoch belasteten kommunalen Haushalte.“
Auch Anne Henk-Hollstein, Vorsitzende der Landschaftsversammlung Rheinland, unterstrich die Bedeutung der solidarischen Verantwortung des LVR: „Die Herausforderungen unserer Zeit treffen uns alle – ob Kommunen, Land oder den LVR. Mit dem eingebrachten Haushalt stellt der LVR sicher, dass die Interessen seiner Mitgliedskörperschaften gewahrt bleiben und priorisiert gleichzeitig klug, um die Inklusion im Rheinland weiter voranzutreiben.“
Die politischen Beratungen zum Haushaltsplan werden in den kommenden Monaten fortgeführt. Hillringhaus zeigte sich optimistisch: „Ich bin überzeugt, dass die Landschaftsversammlung einen ausgewogenen Haushalt beschließen wird, der den LVR als verlässlichen Partner stärkt und zugleich Entlastung schafft. Damit bleiben wir unserem Leitgedanken ‚Qualität für Menschen‘ treu – sowohl in der Unterstützung unserer Mitgliedskörperschaften als auch in der Sicherung unserer vielfältigen Leistungen für die Menschen im Rheinland.“
Hintergrundinformationen
Nach der heute erfolgten Einbringung beraten die Gremien des LVR den Haushaltsentwurf. Dieser soll am 25. Februar 2025 von der Landschaftsversammlung Rheinland verabschiedet werden. Die Landschaftsversammlung Rheinland ist das höchste politische Gremium des LVR und setzt sich aus Kommunalpolitiker*innen der Kreise und kreisfreien Städte im Rheinland sowie der StädteRegion Aachen zusammen.
Die vom LVR finanzierten sozialen Leistungen kommen vor allem Menschen mit Behinderungen, Pflegebedürftigen, Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten sowie schwerbehinderten berufstätigen Menschen zugute. Sie werden vorwiegend finanziert aus den LVR-Haushaltsmitteln sowie aus Bundes- und Landesmitteln, die vom LVR bewirtschaftet werden. Seine Arbeit wird politisch gestaltet und kontrolliert von der Landschaftsversammlung Rheinland. In der Landschaftsversammlung vertreten Politiker*innen aus den Stadträten, Kreistagen und dem StädteRegionstag ihre Kommunen.
Der LVR nimmt auch eine wichtige Rolle als Arbeitgeber ein. Er erbringt mit seinen rund 22.000 Beschäftigten für die rund 9,8 Millionen Menschen im Rheinland zahlreiche Dienstleistungen: Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund für WohnenPlusLeben ist er rheinlandweit aktiv und präsent. Für die jeweiligen Gebietskörperschaften stellt er damit einen bedeutsamen Standortfaktor dar.
Bilderdownload:
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LVR-Kämmerer Tilman Hillringhaus bei der heutigen Landschaftsversammlung
Foto: Uwe Weiser/LVR
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Die Vorsitzende der Landschaftsversammlung Rheinland, Anne Henk-Hollstein, bei der heutigen Landschaftsversammlung
Foto: Uwe Weiser/LVR
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