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Pressemeldung

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Freie Fahrt ins Museum – jetzt Antrag für 2025 stellen

Fast 500 Anträge in 2024 bewilligt

Rheinland. / Köln. 13. Dezember. 2024. Der „LVR-Mobilitätsfonds“ startet in die nächste Runde: Ab dem 16. Dezember können wieder Anträge für Fahrten von Schulklassen und Kindertageseinrichtungen für das Jahr 2025 gestellt werden. Erst im vergangenen Sommer hatte der Landschaftsverband Rheinland (LVR) die Zahl der Museen, die besucht werden können, um die Kulturhäuser des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) erweitert. So bieten sich jetzt interessierten Schulen und Kindertageseinrichtungen insgesamt weit über 50 Einrichtungen inklusive der Partnermuseen in ganz Nordrhein-Westfalen.

„Wir freuen uns, dass wir im zurückliegenden Jahr fast 500 Anträge bewilligen konnten. Die Rückmeldungen, die wir aus Schulen und Kindertagesstätten erhalten, sind überaus positiv und bestätigen uns in unserem Tun. Wir sind überzeugt, dass wir damit einen wesentlichen Beitrag zur kulturellen Teilhabe leisten“, betont Dr. Corinna Franz, LVR-Dezernentin Kultur und Landschaftliche Kulturpflege.

Der Mobilitätfonds hat sich seit seiner Einführung in 2021 zu einer echten Erfolgsstory entwickelt und verzeichnet steigende Antragszahlen. Dabei ist das Interesse breit gestreut: Neben Kindertageseinrichtungen haben mit Grund-, Haupt-, Real-, Berufs-, Förderschulen bis hin zu Gymnasien alle Schulformen im zurückliegenden Jahr die Museen besucht.

Was ist der „LVR-Mobilitätsfonds“?
Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten und Offene Ganztagsschulen (OGS) im LVR-Verbandsgebiet können beim LVR einen Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten zu den LVR-Museen und den Partnermuseen im LVR-Netzwerk Kulturelles Erbe sowie den LWL-Museen, deren Gedenkstätten und Erinnerungsorte stellen. Es handelt sich dabei um Kostenübernahme für den ÖPNV oder für einen Reisebus, falls das Museum mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur schwer erreichbar ist. Zur Abrechnung sind eine Besuchsbescheinigung sowie der Nachweis der Fahrtkosten einzureichen.

Einen Leitfaden zur Antragstellung, die ausführlichen Förderrichtlinien sowie das Antragsformular findet sich auf der Webseite: www.mobilitaetsfonds.lvr.de

Der Antrag kann ausschließlich online gestellt werden.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben freien Eintritt in alle LVR-und LWL-Museen. Wird der Museumsbesuch mit der Buchung eines museumspädagogischen Angebotes verbunden, übernimmt der LVR diese Kosten nicht. Es werden ausschließlich Fahrtkosten erstattet.

Folgende Häuser können besucht werden:

LVR-MUSEEN

  • LVR-Archäologischer Park Xanten / LVR-RömerMuseum
  • LVR-Niederrheinmuseum Wesel
  • LVR-Industriemuseum St. Antony-Hütte Oberhausen
  • LVR-Industriemuseum Museum Peter-Behrens-Bau Oberhausen
  • LVR-Industriemuseum Textilfabrik Cromford Ratingen
  • LVR-Industriemuseum Gesenkschmiede Hendrichs Solingen
  • LVR-Industriemuseum Papiermühle Alte Dombach Bergisch Gladbach
  • LVR-Industriemuseum Kraftwerk Ermen & Engels Engelskirchen
  • LVR-Industriemuseum Tuchfabrik Müller Euskirchen
  • LVR-LandesMuseum Bonn
  • Max Ernst Museum Brühl des LVR
  • LVR-Freilichtmuseum Lindlar
  • LVR-Freilichtmuseum Kommern
  • LVR-Kulturhaus Landsynagoge Rödingen
  • LVR-Kulturzentrum Brauweiler mit Gedenkstätte Brauweiler und Archiv des LVR
  • LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland: Außenstellen Nideggen, Overath und Titz

LVR-PARTNERMUSEEN

  • Ruhr Museum Essen
  • Zentrum für verfolgte Künste Solingen
  • ENERGETICON Alsdorf
  • Museum Zinkhütter Hof Stolberg
  • Römerthermen Zülpich - Museum der Badekultur
  • vogelsang ip Schleiden
  • Rotes Haus Monschau

Die Übersicht über die LWL-Museen finden Sie hier:

www.lwl-kultur.de/de/mobilitatsfonds/

Informationen unter: www.mobilitaetsfonds.lvr.de

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