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LVR: Rund 83.000 Menschen mit Behinderung im Rheinland erhalten Unterstützung im Alltag und zur Beschäftigung

Bundesweiter Kennzahlenvergleich der Eingliederungshilfe 2025 veröffentlicht / Zahl der Leistungsberechtigten wächst um gut 4 Prozent, Ausgaben steigen um rund 10 Prozent

Rheinland/Köln. Knapp 473.000 erwachsene Menschen mit Behinderung erhalten bundesweit Unterstützung beim Wohnen und im Alltag, etwa 270.000 sind bundesweit in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt. „Die Zahl der Menschen mit Behinderung, die Teilhabe-Unterstützung der Eingliederungshilfe benötigen, steigt weiterhin, bundesweit und im Rheinland“, erläuterte LVR-Sozialdezernent Dirk Rist, der gleichzeitig Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) ist. Deutlich stärker als die Fallzahlen steigen jedoch die Kosten. Insgesamt gaben alle Träger – örtliche und überörtliche – bundesweit 2023 gut 26 Milliarden Euro für Leistungen zur Unterstützung für Menschen mit Behinderung aus. Dies sei eine Steigerung von mehr als 30 Prozent in nur fünf Jahren, so BAGüS-Vorsitzender Rist. In vielen Bundesländern würden diese Leistungen wie in Nordrhein-Westfalen aus kommunalen Mitteln finanziert. Rist appellierte daher an die neue Bundesregierung, eine Reform der Finanzierung der Eingliederungshilfe auf den Weg zu bringen und sich mit Bundesmitteln an dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe zu beteiligen.

Bei den Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderung, für die die BAGüS-Mitglieder zuständig sind, sind die Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahr bundesweit um 2 Prozent und beim LVR um 1 Prozent gestiegen, die Ausgaben hingegen um rund 10 Prozent. Hier schlagen sich insbesondere steigende Personal- und Sachkosten nieder, in Folge von Tariferhöhungen für das Personal bei Diensten und Einrichtungen und der Inflation. „Aber auch höhere Bedarfe von älter werdenden Leistungsberechtigten wirken sich hier aus, auch für die Pflege, die von der Eingliederungshilfe weitgehend mitgetragen werden muss.“

Rist wies darauf hin, dass die Leistungen der Pflegeversicherung für Menschen mit Behinderung in Wohneinrichtungen „gedeckelt“ seien, seit 2025 auf einen Betrag von 278,00 Euro. „Dies ist eine Ungleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen und muss im Zuge einer Reform der Pflegeversicherung mit angepackt werden“, forderte der BAGüS-Vorsitzende und LVR-Sozialdezernent.

Erfreulich sind in seinen Augen die Erfolge beim Ausbau der ambulanten Unterstützung: „Wohnen in der eigenen Wohnung bedeutet ein Mehr an Selbstbestimmung und Teilhabemöglichkeiten für die Betroffenen, bei Sicherstellung der individuell nötigen Unterstützung. Gleichzeitig wirkt sich eine hohe Ambulantisierung kostendämpfend aus, denn die Unterstützung in der eigenen Häuslichkeit ist im Schnitt deutlich günstiger als in einer Wohneinrichtung.“ Im bundesweiten Durchschnitt kostet ein Fall in einer Wohneinrichtung im Jahr rund 48.400 Euro, bei ambulanter Unterstützung sind es knapp 13.900 Euro. Die Zahl der Menschen mit Behinderung, die mit Assistenz in der eigenen Häuslichkeit leben, liegt bundesweit bei knapp 60 Prozent. Im Rheinland ist die sogenannte „Ambulantisierung“ bereits deutlich weiter fortgeschritten: sieben von zehn Menschen mit Behinderung und Wohnunterstützung leben mit ambulanter Unterstützung selbstständig in der eigenen Wohnung.

Der BAGüS-Kennzahlenvergleich 2025 ist kostenlos online abrufbar unter
https://www.bagues.de/de/veroeffentlichungen/kennzahlenvergleiche/

Beim LVR erhalten rund 65.500 erwachsene Menschen mit Behinderung eine Assistenz- oder Unterstützungsleistung der Eingliederungshilfe beim Wohnen oder im Alltag, 70 Prozent von ihnen leben in den eigenen vier Wänden. Dieser Anteil schwankt zwischen den Städten und Kreisen des Rheinlands zwischen 59 Prozent (Kreis Euskirchen) und 83 Prozent (Stadt Köln). Die Werte für die einzelnen Städte und Kreise sind in der Tabelle dargestellt.

Zahl der Menschen mit Unterstützung im Alltag / Assistenzleistung soz. Teilhabe gesamt (Erwachsene nach tatsächlichem Aufenthalt):

  • Düsseldorf: 3.418
  • Duisburg: 2.564
  • Essen: 3.846
  • Krefeld: 2.083
  • Leverkusen: 1.137
  • Mönchengladbach: 2.937
  • Mülheim/Ruhr: 958
  • Oberhausen: 1.206
  • Remscheid: 1.134
  • Solingen: 924
  • Wuppertal: 1.969
  • Kreis Mettmann: 2.648
  • Rhein-Kreis Neuss: 2.112
  • Kreis Viersen: 2.431
  • Kreis Kleve: 3.018
  • Kreis Wesel: 2.950
  • Bonn: 1.545
  • Köln: 7.712
  • Rhein-Erft-Kreis: 2.018
  • Kreis Euskirchen: 1.356
  • Oberbergischer Kreis: 1.634
  • Rheinisch-Bergischer Kreis:1.624
  • Rhein-Sieg-Kreis: 2.410
  • Städteregion Aachen: 4.023
  • Kreis Düren: 1.664
  • Kreis Heinsberg: 2.655
  • Außerhalb Rheinland: 3.487
  • LVR-Gesamt: 65.463

Abbildung zum Download

  1. Das Bild zeigt eine Karte des Rheinlands, unterteilt in Mitgliedskörperschaften.

    Anteil erwachsener Leistungsberechtigter außerhalb besonderer Wohnformen an den erwachsenen Leistungsberechtigten mit Assistenzleistungen gesamt nach tatsächlichem Aufenthalt in den Mitgliedskörperschaften des LVR zum Stichtag 31.12.2023

    Bild: Landschaftsverband Rheinland

    Download Bild (JPG, 1,58 MB)

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