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Pressemeldung

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Newsletter Soziales, Ausgabe Mai 2025

1. Neue Website des LVR setzt ein Zeichen für Demokratie

„Demokratie stärken: Vielfalt leben“ – unter diesem Claim bündelt der LVR auf einer neuen Webseite seine Angebote und Aktivitäten rund um demokratisches Engagement, Teilhabe und Vielfalt.

Die neue Seite zeigt: Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit – sie muss jeden Tag gelebt und gestaltet werden. Der LVR trägt im Rahmen seiner Aufgaben vielfältig zur Stärkung der Demokratie bei. In einer Zeit, die von Globalisierung, Klimawandel und sozialem und digitalem Wandel geprägt ist, wird die kommunale Familie als Grundpfeiler der Demokratie immer wichtiger. Initiativen werden vorgestellt, die der LVR umgesetzt hat bzw. begleitet – wie das Politcafé der KoKoBe Wuppertal, einem Treffen von politisch interessierten Menschen mit Lerneinschränkungen, das sich zum Auftakt mit einer Video-Story anschaulich präsentiert.

Die Demokratie-Seite und die Video-Story finden Sie unter www.lvr.de/demokratie

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2. BAGüS-Kennzahlenvergleich: Rund 83.000 Menschen mit Behinderung im Rheinland erhalten Unterstützung im Alltag und zur Beschäftigung

Knapp 473.000 erwachsene Menschen mit Behinderung erhalten bundesweit Unterstützung beim Wohnen und im Alltag, etwa 270.000 sind bundesweit in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt. Die Zahl der Menschen mit Behinderung, die Teilhabe-Unterstützung der Eingliederungshilfe benötigen, steigt damit weiterhin, bundesweit und im Rheinland. Dies belegt der aktuelle Kennzahlenvergleich der Bundesarbeitsgemeinschaft überörtlicher Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BaGüS) 2025, Berichtsjahr 2023, der im Sozialausschuss am 20. Mai 2025 vorgestellt wurde. Im LVR-Gebiet erhalten rund 83.000 Menschen mit Behinderung Unterstützung im Alltag und zur Beschäftigung.

Deutlich stärker als die Fallzahlen steigen jedoch die Kosten. Insgesamt gaben alle Träger – örtliche und überörtliche – bundesweit 2023 gut 26 Milliarden Euro für Leistungen zur Unterstützung für Menschen mit Behinderung aus. Dies stellt eine Steigerung von mehr als 30 Prozent in nur fünf Jahren dar. In vielen Bundesländern werden diese Leistungen wie in Nordrhein-Westfalen aus kommunalen Mitteln finanziert. LVR-Sozialdezernent Dirk Rist, der gleichzeitig Vorsitzender der BAGüS ist, appellierte daher an die neue Bundesregierung, eine Reform der Finanzierung der Eingliederungshilfe auf den Weg zu bringen und sich mit Bundesmitteln an dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe zu beteiligen.

Detaillierte Informationen finden Sie in der Pressemitteilung sowie in der Vorlage 15/3033.

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3. Kunsthaus kaethe:k stellt Leistungen für Menschen mit Behinderungen im Sozialausschuss vor

Seit 2018 können Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) haben, diese auch bei so genannten „anderen Leistungsanbietern“ in Anspruch nehmen. Im Rheinland wie bundesweit ist dieses Angebot noch im Aufbau. Der LVR hat derzeit mit acht anderen Leistungsanbietern Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen abgeschlossen.

Als Beispiel guter Praxis stellte sich im Sozialausschuss am 20. Mai 2025 das kaethe:k Kunsthaus der GoldKraemer-Stiftung in Pulheim-Brauweiler vor. Bei diesem anderen Leistungsanbieter arbeiten derzeit zehn Menschen mit Behinderung, deren Arbeitsplätze über den LVR finanziert werden. Im kaethe:k Kunsthaus stehen den Künstler*innen individuelle Atelierplätze und professionelle Arbeitsmaterialien zur Verfügung. Hier können die Künstler*innen sich ihrem Kunstschaffen widmen, sich auf ein Medium und ein Genre spezialisieren, eine eigene Handschrift und ein eigenes Werk entwickeln. Zur Herausarbeitung, Weiterentwicklung und Verstetigung ihrer künstlerischen sowie persönlichen Kompetenzen erhalten sie, bedarfsorientiert, individuelle Assistenz durch die künstlerischen Fachkräfte. Sukzessive werden die weiteren konzeptionellen Säulen des Kunsthauses ausgebaut. Dazu zählen die Unterstützung zum Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt durch eine spezialisierte Agentur, die Vermarktung der Werke sowie ein Bildungsprogramm. Der LVR steht mit dem kaethe:k Kunsthaus in einem regelmäßigen Austausch und berät und unterstützt den Leistungserbringer auch in Fragen der konzeptionellen Weiterentwicklung.

Weiterführende Informationen bietet die Vorlage 15/3029.

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4. Digitalisierungshilfen für Leistungsempfänger*innen

Über die Entwicklung digitaler Lösungen im LVR-Sozialdezernat wurde im Sozialausschuss am 20. Mai 2025 berichtet. Konkret wurden neue digitale Arbeits- und Geschäftsprozesse nach den Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes, aktuelle Programme der Sozialstiftung NRW sowie eine Zusammenfassung zum Projektbericht des derzeit in Weiterentwicklung befindlichen, digital gestalteten Gesamtplanungsverfahrens im Rahmen des Projekts „BEI_NRW 2.0" vorgestellt.

Alle dargestellten Aktivitäten zielen darauf ab, Leistungsberechtigten verbesserte Zugänge zu digitalen und assistiven Technologien sowie barrierefreie Onlineverfahren zu ermöglichen. Dies soll die gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung erhöhen sowie eine individuellere und passgenauere Unterstützung ermöglichen. Darüber hinaus sollen Verwaltungsprozesse im Sinne des Onlinezugangsgesetzes (OZG) digitaler, einfacher und nutzerfreundlicher gestaltet und die Mitarbeitenden in ihrer täglichen Arbeit gezielt entlastet werden.

In der Vorlage 15/2156 erhalten Sie nähere Informationen zur Digitalisierung im LVR-Sozialdezernat.

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5. Inklusives Bauprojekt feierte in Leverkusen Grundsteinlegung

Mit der Grundsteinlegung wurde am 6. Mai 2025 der Baubeginn des inklusiven Wohnprojektes „Unter einem Dach“ in Leverkusen-Rheindorf-Süd gemeinsam mit zukünftigen Bewohner*innen sowie dem Landschaftsverband Rheinland und weiteren Unterstützer*innen gefeiert. Der LVR fördert das Bauprojekt im Rahmen der inklusiven Bauprojektförderung mit rund 384.000 Euro.

Initiator des Projekts ist eine Leverkusener Elterninitiative, die 2021 den Förderverein „Unter einem Dach e.V.“ gegründet hat. Dessen Vision ist ein Konzept für eine inklusive Wohngemeinschaft für insgesamt zehn Bewohner*innen mit und ohne Behinderung. In diesem Wohnprojekt suchen sich die Bewohner*innen selbst gemeinsam aus, mit wem sie zusammenleben möchten. Die Einbindung von nicht-behinderten Bewohner*innen fördert die soziale Integration und stärkt das Verständnis und die Akzeptanz von Vielfalt.

Mehr Informationen zu „Unter einem Dach“ finden Sie in der Pressemitteilung sowie in der Projektskizze.

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6. Orientierungshilfe für Baumaßnahmen der besonderen Wohnform gemeinsam mit LWL aufgelegt

Eine neue Publikation dient der Unterstützung bei der Planung, Förderung und Durchführung von Baumaßnahmen im Bereich der besonderen Wohnformen gemäß § 42a SGB XII. Sie richtet sich an Träger von Einrichtungen, Architekturbüros sowie Fachstellen der Eingliederungshilfe und Wohnraumförderung. Die Inhalte wurden in Zusammenarbeit zwischen dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) erarbeitet.

Grundlage bilden die Vorgaben der Förderrichtlinie „Öffentliches Wohnen NRW 2025“ (FRL öff. Wohnen NRW 2025), das Wohn- und Teilhabegesetz NRW (WTG NRW) einschließlich seiner Durchführungsverordnung sowie die baulichen Anforderungen nach DIN 18040-2. Darüber hinaus sind die Fördergrundsätze der Sozialstiftung NRW sowie gegebenenfalls weitere Richtlinien relevanter Zuwendungsgeber zu beachten.

Ziel ist es, eine einheitliche Auslegung zentraler Anforderungen zu ermöglichen und den Beteiligten ein praxisorientiertes Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen.

Zur Orientierungshilfe gelangen Sie hier.

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7. LVR entwickelt erste Gesamtstrategie für nachhaltige Entwicklung

Mit dem Projekt „Nachhaltigkeit inklusiv“ hat der LVR erstmals eine übergreifende Gesamtstrategie zur nachhaltigen Entwicklung erarbeitet. In folgenden fünf Themenfeldern wurden Leitlinien, strategische und operative Ziele sowie konkrete Maßnahmen formuliert:

- soziale Gerechtigkeit
- lebenslanges Lernen
- Kultur
- Ressourcenschutz & Klimafolgenanpassung
- nachhaltige Mobilität.

Die Umsetzung erfolgt vorbehaltlich verfügbarer Mittel und im Rahmen der Haushaltsplanung 2025/26. Zwei externe Berichte, darunter ein „Voluntary Local Review“ nach UN-Vorgaben, sollen das Engagement dokumentieren. Das Ziel: Nachhaltigkeit soll im LVR langfristig verankert und die Zusammenarbeit mit Mitgliedskörperschaften gestärkt werden.

Weitere Informationen bietet die Vorlage 15/3037.

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8. Einladung zur digitalen Veranstaltung zum Thema Gewaltschutz

Zur digitalen Fachveranstaltung „Gewaltschutz nach §37a SGB IX - Vom Gewaltschutzkonzept zur Umsetzung“ lädt der Landschaftsverband Rheinland (LVR) am 25. September 2025. Die Veranstaltung bietet ein Format für den Austausch über Gewaltschutzmaßnahmen in der Eingliederungshilfe (EGH) im Leistungsspektrum der Sozialen Teilhabe. Der LVR wirkt damit im Rahmen seines systematischen Ansatzes darauf hin, dass Leistungserbringer im Bereich der Sozialen Teilhabe den Gewaltschutz in den Einrichtungen und Dienstleistungen umsetzen.

In dieser Veranstaltung werden die qualitätsbezogenen Eckpunkte des LVR zum Thema Gewaltschutz vorgestellt und Beispiele guter Praxis von Leistungserbringern präsentiert, die den Gewaltschutz im Bereich des betreuten Wohnens und besonderer Wohnformen partizipativ umsetzen und leben. Ziel ist es, ein gemeinsames Bewusstsein für die Umsetzung des Gewaltschutzes zu schaffen und beteiligte Leistungserbringer in diese Prozesse einzubeziehen.

Die Anmeldung ist ab sofort hier möglich.

9. Save the Date: Fachtagung zu Fetalen Alkoholspektrumstörungen (FASD)

Gemeinsam mit dem LVR-Dezernat Klinikverbund und Verbund für WohnenPlusLeben veranstaltet das LVR-Dezernat Soziales am 4. November 2025 eine Fachtagung zum Thema Fetale Alkoholspektrumstörungen (FASD) beim LVR in Köln-Deutz. Die Veranstaltung richtet sich primär an medizinische, therapeutische und pädagogische Fachkräfte und soll somit einen Beitrag leisten, das Wissen um FASD zu erweitern und die Auswirkungen dieser oftmals unsichtbaren Behinderung zu verstehen.

Dabei richtet sich der Blick über die gesamte Lebensspanne, insbesondere auch auf den kritischen Übergang vom Jugend- ins Erwachsenenalter sowie auf die Situation von (jungen) Erwachsenen mit FASD. Ärztliche und pädagogische Perspektiven sowie Perspektiven von Erfahrungsexpert*innen sind Teil des Programms. Die Fachbeiträge werden durch ein Rundgespräch ergänzt.

Weitere Informationen finden Sie in Kürze auf der Website des LVR unter „Tagungsdokumentationen“.

10. Landeszentrale für politische Bildung NRW veröffentlicht Publikation zur Kommunalwahl 2025 in Leichter Sprache

Am 14. September 2025 finden in Nordrhein-Westfalen Kommunalwahlen statt. Zu diesem Anlass hat die Landeszentrale für politische Bildung NRW die Broschüre „Wahlen schnell erklärt! Ihre Stimme zählt!“ herausgegeben. Sie informiert in Leichter Sprache über die Kommunalwahl. Von Fragen wie „Was heißt Kommunal-Wahl?“, „Wer sind der Bürgermeister und die Landrätin?“, „Wer darf wählen?“ bis hin zur Bedeutung von Wahlbenachrichtigungen, Briefwahlen oder Stimmauszählungen erklärt die Broschüre verständlich das Thema Wahlen. Menschen mit Lernschwierigkeiten erfahren, wie Wahlen funktionieren und welche Bedeutung Wahlen haben.

Die Broschüre kann hier bestellt oder direkt heruntergeladen werden.

11. Digitale Job-Assistenz für Menschen mit Behinderung: InA.Coach-App

Die InA.Coach-App unterstützt Menschen mit Behinderung, Aufgaben im Arbeitsalltag strukturiert zu erledigen. Komplexe Abläufe können mithilfe der App in einfache Schritt-für-Schritt-Anleitungen zerlegt werden. Es gibt die Möglichkeit, Checklisten, Bilder, Sprache und Videos zu hinterlegen, ebenso erinnert die App die Nutzer*innen an wichtige Arbeitsschritte.

Die InA.Coach-App ist inklusiv gestaltet, so dass sie Menschen mit Behinderung effektiv im Arbeitsalltag unterstützen und damit ihre Beschäftigungssituation auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachhaltig verbessern kann. Zielgruppe der App sind alle Menschen, die sich beim Erledigen ihrer Aufgaben mehr Struktur und Unterstützung wünschen, Menschen mit Lernschwierigkeiten und kognitiven Beeinträchtigungen sowie Jobcoaches, die die App als Instrument nutzen können, Klient*innen mit passgenauen und leicht verständlichen Anleitungen zu unterstützen. Die App kann derzeit kostenfrei im Google Play Store und Apple App Store heruntergeladen werden.

Die App wird im Rahmen eines Modellprojektes von dem Unternehmen BOS Connect GmbH zusammen mit interessierten Jobcoaches bundesweit, Wissenschaftler*innen und Integrations-/Inklusionsämtern entwickelt. Die Gesamtkosten des Forschungsprojektes (Laufzeit bis Ende 2025) werden von 13 Integrations-/ Inklusionsämtern aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert.

Weitere Informationen gibt es auf der InA.Coach-Website: https://ina.coach/

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