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Pressemeldung

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Neues Verfahren zur NS-Raubkunst

LVR schließt sich dem Verfahren der Schiedsgerichtsbarkeit an / Fairness und Rechtssicherheit im Fokus

Köln. 6. Oktober 2025. Der Landschaftsausschuss der Landschaftsversammlung Rheinland hat in seiner heutigen Sitzung unter Leitung von Anne Henk-Hollstein beschlossen, dem Verfahren der „Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut“ von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden beizutreten.

Die Schiedsgerichtsbarkeit ersetzt die bisherige „Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz“. Anders als bei der Beratenden Kommission, deren Empfehlungen nicht bindend sind, sind die Entscheidungen der neuen Schiedsgerichtsbarkeit rechtsverbindlich. Ein zentraler neuer Aspekt ist zudem, dass Anspruchsberechtigte wie zum Beispiel ehemalige Besitzer*innen das Schiedsgericht auch einseitig anrufen können, wenn das Verfahren zur Klärung zwischen Antragssteller und Einrichtung (z.B. Museum) erfolglos war. Bisher mussten beide Seiten der Anrufung zustimmen. Das Verfahren soll für beide Seiten kostenfrei sein.

In die Ausarbeitung der Grundlagendokumente zur „Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut“ waren der Zentralrat der Juden in Deutschland und die Claims Conference eingebunden.

Der Landschaftsverband Rheinland betreibt seit 2021 gemeinsam mit dem nordrhein-westfälischen Ministerium für Kultur und Wissenschaft sowie dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) die Koordinationsstelle für Provenienzforschung in NRW (KPF.NRW). Die KPF.NRW richtet sich an Museen, Bibliotheken und Archive, aber auch an Privatpersonen, den Kunsthandel und die Community und ist zentraler Ansprechpartner zur Klärung von Geschichte und Herkunft von Kulturgütern.

„Wir begrüßen das neue Verfahren sehr. Als Kommunalverband trägt der LVR eine besondere Verantwortung für die Geschichte. Zur aktiven Erinnerungsarbeit des LVR gehört auch die Restitution von unrechtmäßig entzogenem Kulturgut. Mit der gemeinschaftlichen Gründung der KPF.NRW in Deutschland hat der LVR dazu eine federführende Institution zu Restitutionsfragen aufgebaut und als Träger und Förderer zahlreicher Museen bereits selbst einige Werke an ehemalige Besitzer zurückgegeben. Wir sind überzeugt, dass durch die neue Schiedsgerichtsbarkeit Restitutionsfälle künftig wirksam, fairer und transparenter untersucht und Rückgabeansprüche verbindlich umgesetzt werden können“, so Anne Henk-Hollstein.

Weitere Informationen unter der Vorlage 15/3209

Pressekontakt:

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Birgit Ströter

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