Zum Inhalt springen

Auswahl der Sprachversion

Pressemeldung

Zurück zur Übersicht

Freie Fahrt ins Museum auch in 2026

Fast 400 Anträge in 2025 bewilligt / Neue Anträge ab dem 18. Dezember stellen

Rheinland. / Köln. 11. Dezember. 2025. Der „LVR-Mobilitätsfonds“ startet in die nächste Runde: Ab dem 18. Dezember können wieder Anträge beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) für Fahrten von Schulklassen und Kindertageseinrichtungen für das Jahr 2026 gestellt werden. Gemeinsam mit den Museen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) bieten sich interessierten Schulen und Kindertageseinrichtungen insgesamt weit über 50 Einrichtungen inklusive der Partnermuseen in ganz Nordrhein-Westfalen.

„Die Rückmeldungen, die wir aus Schulen und Kindertagesstätten erhalten, sind überaus positiv und bestätigen uns in unserem Tun. So konnten wir im zurückliegenden Jahr fast 400 Anträge bewilligen. Wir sind überzeugt, dass wir damit einen wesentlichen Beitrag zur kulturellen Teilhabe leisten“, betont Dr. Corinna Franz, LVR-Dezernentin Kultur.

Der Mobilitätfonds hat wurde 2021 eingeführt und erfreut sich seitdem großer Beliebtheit. Dabei ist das Interesse breit gestreut: Neben Kindertageseinrichtungen haben mit Grund-, Haupt-, Real-, Berufs-, Förderschulen bis hin zu Gymnasien alle Schulformen im zurückliegenden Jahr die Museen besucht.

Was ist der „LVR-Mobilitätsfonds“?
Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten und Offene Ganztagsschulen (OGS) im LVR-Verbandsgebiet können beim LVR einen Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten zu den LVR-Museen und den Partnermuseen im LVR-Netzwerk Kulturelles Erbe sowie den LWL-Museen, deren Gedenkstätten und Erinnerungsorte stellen. Es handelt sich dabei um Kostenübernahme für den ÖPNV oder für einen Reisebus, falls das Museum mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur schwer erreichbar ist. Zur Abrechnung sind eine Besuchsbescheinigung sowie der Nachweis der Fahrtkosten einzureichen.

Einen Leitfaden zur Antragstellung, die ausführlichen Förderrichtlinien sowie das Antragsformular findet sich auf der Webseite: www.mobilitaetsfonds.lvr.de Der Antrag kann nur online gestellt werden.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben freien Eintritt in alle LVR- und LWL-Museen. Wird der Museumsbesuch mit der Buchung eines museumspädagogischen Angebotes verbunden, übernimmt der LVR diese Kosten nicht. Es werden ausschließlich Fahrtkosten erstattet.

Folgende Häuser können besucht werden:

LVR-MUSEEN

  • LVR-Archäologischer Park Xanten mit LVR-Römermuseum
  • LVR-Niederrheinmuseum Wesel
  • LVR-Industriemuseum St. Antony-Hütte Oberhausen
  • LVR-Industriemuseum Museum Peter-Behrens-Bau Oberhausen
  • LVR-Industriemuseum Textilfabrik Cromford Ratingen
  • LVR-Industriemuseum Gesenkschmiede Hendrichs Solingen
  • LVR-Industriemuseum Papiermühle Alte Dombach Bergisch Gladbach
  • LVR-Industriemuseum Kraftwerk Ermen & Engels Engelskirchen
  • LVR-Industriemuseum Tuchfabrik Müller Euskirchen
  • LVR-Landesmuseum Bonn
  • Max Ernst Museum Brühl des LVR
  • LVR-Freilichtmuseum Lindlar
  • LVR-Freilichtmuseum Kommern – Rheinisches Landesmuseum für Alltagskultur
  • LVR-Kulturhaus Landsynagoge Rödingen
  • LVR-Kulturzentrum Brauweiler mit Gedenkstätte Brauweiler und Archiv des LVR
  • LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland: Außenstellen Nideggen, Overath und Titz

LVR-PARTNERMUSEEN

  • Ruhr Museum Essen
  • Zentrum für verfolgte Künste Solingen
  • ENERGETICON Alsdorf
  • Museum Zinkhütter Hof Stolberg
  • Römerthermen Zülpich - Museum der Badekultur
  • Vogelsang IP Schleiden
  • Rotes Haus Monschau

Die Übersicht über die LWL-Museen finden Sie hier: www.lwl-kultur.de/de/mobilitatsfonds/

Informationen unter www.mobilitaetsfonds.lvr.de

Pressekontakt:

Kein Bild vorhanden

Birgit Ströter

Telefon

workTelefon:
0221 809-7711

E-Mail

Zurück zur Übersicht