Pressemeldung
Polizei und LVR testeten Sicherheitskonzept der forensischen LVR-Universitätsklinik Essen
Simulierte Sicherheitsstörung erfolgreich bewältigt / Sicherheitskonzept und Zusammenarbeit zwischen Klinik und Polizei hat sich bewährt
Essen/Köln. 25. Februar 2026. Heute Vormittag übten Mitarbeitende des Polizeipräsidiums Essen und des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) im forensischen Bereich der LVR-Universitätsklinik Essen ihre Zusammenarbeit in einer komplexen Gefahrensituation. Kern der rund dreistündigen Übung bestand in der gemeinsamen Bewältigung einer simulierten Sicherheitsstörung.
Die Übung diente dazu, die praktische Umsetzung der bestehenden Sicherheitskonzepte zu testen und sie bei Bedarf zu verbessern. Susanne Stephan-Gellrich, Fachbereichsleiterin Maßregelvollzug des LVR: „Unsere Aufgabe ist die therapeutische Behandlung und Pflege unserer Patientinnen und Patienten; gleichzeitig sind wir dem Schutz der Öffentlichkeit und den Klinik-Mitarbeitenden gegenüber verpflichtet. Dafür sind solche Übungen hilfreich und notwendig“.
Die Übung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da es bei ihr auch um taktische Vorgehensweisen der Sicherheitskräfte ging, die einer Geheimhaltungsstufe unterliegen. Zu detaillierten Inhalten der Übung können daher keine Angaben gemacht werden.
Die Klinik für Forensische Psychiatrie der LVR-Universitätsklinik Essen dient der einstweiligen Unterbringung gemäß § 126a StPO. Dort gibt es 54 Plätze für Personen, bei denen dringende Gründe für die Annahme vorliegen, dass sie eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben. Damit entspricht die Unterbringung einer Art „Untersuchungshaft“; die Patienten verbleiben meist bis zu ihrer Hauptverhandlung in der LVR-Universitätsklinik Essen, um danach gegebenenfalls nach § 63 StGB in einer anderen forensischen LVR-Klinik untergebracht zu werden.
Forensische Patient*innen sind Menschen, die in speziellen Kliniken untergebracht werden, weil sie aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer Suchterkrankung straffällig geworden, jedoch nur eingeschränkt oder gar nicht schuldfähig sind. Der Landschaftsverband Rheinland verfügt über ein Netzwerk von Spezialeinrichtungen für den Maßregelvollzug. An acht Standorten mit unterschiedlichen Behandlungsschwerpunkten werden psychisch kranke Straftäter*innen therapiert.



