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Neue Standards stärken Pflegefamilien in Nordrhein-Westfalen

Landeseinheitliche Standards sollen Pflegefamilien in der Eingliederungshilfe deutlich besser unterstützen / Interview mit Bianca Esch, LVR-Abteilungsleiterin im Bereich Kinder und Jugendliche, Leistungen zur Betreuung in Pflegefamilien und über Tag und Nacht

Köln, 8. Mai 2026. Pflegefamilien leisten einen unverzichtbaren Beitrag für Kinder und Jugendliche mit Behinderung: Sie bieten ihnen ein stabiles Zuhause und ermöglichen Teilhabe im Alltag. Gleichzeitig stehen viele Familien vor großen Herausforderungen. Um sie besser zu unterstützen, haben der Landschaftsverband Rheinland (LVR) und der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) gemeinsam mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW (LAG FW NRW) neue landeseinheitliche Standards für die Beratung, Begleitung und Unterstützung von Pflegeverhältnissen in der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen umgesetzt. Diese haben der LVR, LWL und die LAG FW NRW Ende April im Rahmen einer Informationsveranstaltung in Köln Fachkräften und Trägern vorgestellt.

Die neuen Leistungs-, Vergütungs- und Qualitätsstandards regeln erstmals einheitlich, wie Pflegefamilien begleitet werden, welche Leistungen sie erhalten und welche fachlichen Anforderungen gelten. Ziel ist es, die Beratung und Unterstützung stärker am individuellen Bedarf der Kinder auszurichten und gleichzeitig die Qualität dieser Leistung nachhaltig zu sichern.

Im Bereich der Pflegefamilien in der Eingliederungshilfe sind im Rheinland klare Zuständigkeiten geregelt: Der LVR steuert die Beratungs- und Unterstützungsleistungen über die Teilhabeplanung. Dabei wird der individuelle Unterstützungsbedarf ermittelt und die Umsetzung der Hilfen sichergestellt. Die Leistungen der Beratung und Unterstützung werden von freien Trägern erbracht. Rund 600 Kinder und Jugendliche mit Behinderung wachsen im Rheinland in Pflegefamilien auf.

Interview: „Teilhabe wird gezielt geplant und unterstützt“

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Bianca Esch, LVR-Abteilungsleiterin im Bereich Kinder und Jugendliche, Leistungen zur Betreuung in Pflegefamilien und über Tag und Nacht

Was bedeuten die neuen Standards konkret für Pflegefamilien sowie Kinder und Jugendliche mit Behinderung? Darüber haben wir mit Bianca Esch, Abteilungsleiterin im Bereich Kinder und Jugendliche, Leistungen zur Betreuung in Pflegefamilien und über Tag und Nacht, gesprochen.

Die neuen Standards sollen die Teilhabe von Kindern mit Behinderung stärken. Was bedeutet das konkret für den Alltag in einer Pflegefamilie?

Mit den neuen Standards wird die soziale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in Pflegefamilien noch systematischer als bisher geplant und begleitet. Für jedes Kind werden individuelle Teilhabeziele festgelegt und mit dem konkreten Unterstützungsbedarf verknüpft. Für Pflegefamilien bedeutet das eine spürbare Entlastung: Teilhabe hängt nicht mehr allein vom persönlichen Engagement ab, sondern wird fachlich begleitet und gezielt unterstützt. Gleichzeitig wird sichtbar gemacht, was Pflegefamilien täglich leisten, und diese familiäre Leistung durch passgenaue Beratung ergänzt.

Warum war es notwendig, die Unterstützung von Pflegeverhältnissen neu zu regeln?

Die Neuregelung war ein wichtiger und überfälliger Schritt, um verbindliche und landeseinheitliche Standards in der Eingliederungshilfe zu schaffen. Bisher gab es unterschiedliche Regelungen, die oft wenig transparent waren. Die neuen Standards wurden von der Gemeinsame Kommission SGB IX NRW beschlossen. In diesem Gremium arbeiten die Landschaftsverbände und die freie Wohlfahrtspflege eng zusammen, um landesweit einheitliche Rahmenbedingungen zu entwickeln. Den Vereinbarungen gingen mehrjährige Verhandlungen voraus, in die zahlreiche Erfahrungen aus der Praxis eingeflossen sind.
Damit wurde ein echter Meilenstein erreicht: Erstmals gibt es einen gemeinsam getragenen Rahmen für Leistungen, Qualität und Vergütung. Gleichzeitig werden die Vorgaben des Bundesteilhabegesetzes konsequent umgesetzt und das Recht von Kindern mit Behinderung auf ein Aufwachsen in einer Familie gestärkt.

Was sind die wichtigsten Neuerungen im Vergleich zum bisherigen System?

Eine der zentralen Neuerungen ist die klare und transparente Struktur der Leistungen. Künftig wird zwischen einer Basisleistung und individuellen Assistenzleistungen (QUASS) unterschieden, die sich konsequent an den Teilhabezielen des Kindes orientieren. Dadurch wird klar definiert, welche Beratung und Unterstützung grundsätzlich erfolgt und welche zusätzlich individuell erforderlich ist.
Hinzu kommen verbindliche Qualitätsstandards sowie eine einheitliche Vergütungs- und Abrechnungssystematik. Besonders hervorzuheben ist auch der gestärkte Kinderschutz: Für jedes Kind muss ein individuelles Schutzkonzept vorliegen und regelmäßig überprüft werden. Insgesamt bedeutet das einen deutlichen Qualitätssprung: Die Unterstützung wird passgenauer, transparenter und besser steuerbar. Auch deshalb werden die neuen Standards von allen Beteiligten als wichtiger Entwicklungsschritt bewertet.

Woran wird man erkennen, ob die neuen Standards erfolgreich sind?

Die Einführung der neuen Standards wird ebenfalls im Rahmen der Gemeinsame Kommission SGB IX NRW begleitet und evaluiert. Die Vertragsparteien haben sich darauf verständigt, die Auswirkungen der neuen Regelungen gemeinsam und systematisch auszuwerten. Erfolg zeigt sich dabei nicht an einzelnen Kennzahlen, sondern im Zusammenspiel mehrerer Faktoren: ob Pflegefamilien besser begleitet werden, ob die Unterstützung passgenauer wirkt und ob Kinder und Jugendliche ihre Teilhabeziele besser erreichen.
Die Ergebnisse werden anschließend gemeinsam ausgewertet und in die Weiterentwicklung der Standards einbezogen. So wird sichergestellt, dass die neuen Regelungen nicht nur auf dem Papier wirken, sondern auch im Alltag kontinuierlich verbessert werden.

Vielen Dank für das Gespräch!

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