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LVR unterstützte mit mehr als 88 Millionen Euro die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im Rheinland

LVR-Inklusionsamt veröffentlicht Jahresbericht 2024

Rheinland/Köln, 19. Mai 2026. Im Jahr 2024 haben das Inklusionsamt des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) und die rheinischen Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben mit mehr als 88 Millionen Euro die Beschäftigung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im Rheinland unterstützt. Davon flossen rund 50 Millionen Euro an Arbeitgeber, um beispielsweise neue Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu schaffen oder Räumlichkeiten und Arbeitsplätze behinderungsrecht zu gestalten. Rund elf Millionen Euro erhielten Menschen mit Schwerbehinderung für Ausstattungen ihrer Arbeitsplätze – beispielsweise mit technischen Arbeitshilfen –, für Arbeitsassistenzen, aber auch für Kraftfahrzeug- und Wohnungshilfen. Mehr als 27 Millionen Euro stellte das LVR-Inklusionsamt unter anderem für die Integrationsfachdienste, die Landesinitiative KAoA, das Programm STAR und Sonderprogramme zur Verfügung. Dies geht aus dem neuen Jahresbericht 2024 des LVR-Inklusionsamtes hervor, den heute der LVR-Sozialausschuss zur Kenntnis genommen hat.

Menschen mit Schwerbehinderung im Rheinland

Insgesamt lebten zum 31. Dezember 2023 im Rheinland 1.039.545 Menschen mit einer Schwerbehinderung – rund 27.600 mehr als bei der letzten Erhebung im Jahr 2021 (Quelle: IT.NRW). Der Anteil der Behinderungen nimmt ab dem 45. Lebensjahr deutlich zu: Fast 90 Prozent aller Menschen mit Schwerbehinderung sind älter als 45 Jahre.

Arbeitsmarktsituation von Menschen mit einer Schwerbehinderung

In 2023 waren im Rheinland 191.649 Arbeitsplätze mit schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen besetzt. In den 14 Arbeitsagenturbezirken verfügten 7.675 Arbeitgeber über 60 und mehr Arbeitsplätze. Diese erreichten eine durchschnittliche Beschäftigungsquote von 5,4 Prozent. In 2024 waren im Rheinland 18.460 Menschen mit einer Schwerbehinderung arbeitslos gemeldet.

Erhebung der Ausgleichsabgabe

Das LVR-Inklusionsamt hat 2024 für das Erhebungsjahr 2023 von 10.927 Arbeitgebern im Rheinland rund 103 Millionen Euro an Ausgleichsabgabe erhoben. Die Ausgleichsabgabe soll Arbeitgeber motivieren, Menschen mit Schwerbehinderung einzustellen. Gleichzeitig soll sie einen finanziellen Ausgleich schaffen, zwischen Arbeitgebern, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen und denen dadurch ein zusätzlicher Aufwand entsteht, und Arbeitgebern ohne schwerbehinderte Beschäftigte. Die Ausgleichsabgabe wird von Arbeitgebern erhoben, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen. Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit einer Schwerbehinderung besetzen. Für Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich weniger als 40 oder weniger als 60 Arbeitsplätzen sieht das Gesetz Erleichterungen vor.

Förderung von 163 Inklusionsbetrieben

Ende 2024 gab es im Rheinland 163 anerkannte Inklusionsbetriebe mit insgesamt 3.784 Arbeitsplätzen, davon 1.542 für Menschen mit einer Schwerbehinderung. Die Förderung von Inklusionsbetrieben ist ein besonderes Instrument zur Schaffung und dauerhaften Sicherung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Schwerbehinderung. Sie beschäftigen auf 30 bis 50 Prozent ihrer Arbeitsplätze Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf.

Information, Beratung und Unterstützung für Unternehmen

Mit den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) hat das LVR-Inklusionsamt im Rheinland ein flächendeckendes Angebot geschaffen, das Unternehmen bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen informiert, berät und unterstützt. Dadurch sollen verstärkt die Unternehmen erreicht werden, die bislang noch keine Menschen mit Behinderung beschäftigten. Im Jahr 2024 hatten die 20 Fachberater*innen insgesamt zu 9.556 Betrieben Kontakt und 977 Arbeitgeber erstmalig in der Beratung. Sie führten 918 Betriebsbesuche durch. Aktuelle Informationen, Veranstaltungen und Praxisbeispiele gibt es auf der Internetseite www.eaa-rheinland.de .

Das LVR-Inklusionsamt

Das LVR-Inklusionsamt ist im Rheinland für einen Großteil der Aufgaben der beruflichen Teilhabe schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen zuständig und führt diese in enger Zusammenarbeit mit den 37 rheinischen Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben durch. Schwerpunkte sind die Beratung von Arbeitgebern und Menschen mit Schwerbehinderung Menschen bei der richtigen Arbeitsplatzauswahl sowie die behindertengerechte Gestaltung von bestehenden Arbeitsplätzen sowie deren finanzielle Förderung. Darüber werden auch regionale Arbeitsmarktprogramme initiiert. Alle Leistungen werden ausschließlich aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert. Kosten für die Verwaltungsaufgaben des LVR-Inklusionsamtes werden nicht aus der Ausgleichsabgabe finanziert. Diese trägt der LVR.

Der aktuelle Jahresbericht 2024 bietet einen umfassenden Einblick in die vielschichtigen Aufgaben des LVR-Inklusionsamtes, seiner Fachdienste und Partner. Er ist kostenlos als PDF-Datei unter www.lvr.de/publikationen erhältlich.

Foto zum Download

  1. Titel des Jahresberichtes des LVR-Inklusionsamtes 2024

    Foto: LVR

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Pressekontakt

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Michael Sturmberg

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