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Kennzahlenvergleich der BAGüS: Rund 83.700 Menschen mit Behinderungen erhalten im Rheinland Unterstützung im Alltag und zur Beschäftigung

Kosten der Eingliederungshilfe steigen bundesweit und im Rheinland weiter deutlich an / Deutliche regionale Unterschiede bei ambulanten Leistungen / Kommunale Träger stoßen an finanzielle Grenzen / LVR und BAGüS fordern stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes

Rheinland/Köln, [19. Mai 2026]. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat heute im Sozialausschuss der Landschaftsversammlung den aktuellen Kennzahlenvergleich der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) sowie den Regionalisierten Datenbericht vorgestellt: Im Rheinland erhielten Ende 2024 rund 66.700 erwachsene Menschen Leistungen der Eingliederungshilfe zur sozialen Teilhabe und Unterstützung im Alltag. Das entspricht einem Zuwachs von 1,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auch bundesweit setzt sich der Wachstumstrend deutlich fort: Ende 2024 erhielten rund 495.700 erwachsene Menschen mit Behinderungen Leistungen der sozialen Teilhabe – ein Plus von 5,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Ambulantisierung prägt Entwicklung im Rheinland

71 Prozent der leistungsberechtigten Menschen mit Behinderung im Rheinland leben inzwischen mit ambulanter Assistenz in der eigenen Wohnung – und nicht in einer Besonderen Wohnform. Damit setzt sich der Wandel hin zu personenzentrierten, selbstbestimmten und wohnortnahen Unterstützungsformen weiter fort. Gleichzeitig zeigen sich innerhalb des Rheinlands deutliche regionale Unterschiede: Während in Köln rund 83 Prozent der Leistungsberechtigten ambulant unterstützt werden, liegt der Anteil im Kreis Euskirchen und in Solingen bei rund 60 Prozent. Auch zwischen weiteren Städten und Kreisen variieren die Unterstützungsstrukturen erheblich. Besonders deutlich zeigt sich die Entwicklung bei Menschen mit geistigen beziehungsweise Lernbehinderungen: Auch hier leben zunehmend mehr Menschen außerhalb besonderer Wohnformen in der eigenen Wohnung.

„Ambulante Unterstützung ermöglicht mehr Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe. Gleichzeitig zeigt sich aber auch: Der Ausbau personenzentrierter Hilfen braucht eine verlässliche Finanzierung“, betont Martina Zsack-Möllmann, Vorsitzende des Sozialausschusses der 16. Landschaftsversammlung Rheinland.

Teilhabe am Arbeitsleben im Wandel

Auch im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben zeigen sich Veränderungen. Ende 2024 finanzierte der LVR für 34.183 Menschen mit Behinderungen eine Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen – ein leichter Rückgang gegenüber dem Vorjahr. Rheinlandweit sorgen 43 Werkstattträger mit mehr als 200 Betriebsstätten für ein flächendeckendes Angebot wohnortnaher Arbeitsplätze. Gleichzeitig gewinnen alternative Beschäftigungsformen weiter an Bedeutung: 386 Menschen nutzten 2024 im Rheinland das gesetzliche Budget für Arbeit, weitere 76 Personen das Modellprogramm „LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion“. Zudem gab es Ende 2024 im Rheinland insgesamt 163 anerkannte Inklusionsbetriebe mit 3.727 Arbeitsplätzen, davon 1.934 für Menschen mit Behinderungen mit besonderem Unterstützungsbedarf.

Kostenentwicklung belastet Kommunen zunehmend

Die Ausgaben der Eingliederungshilfe steigen bundesweit weiterhin deutlich an. Bundesweit wurden 2024 mehr als 25 Milliarden Euro für Leistungen der Eingliederungshilfe aufgewendet. Damit setzt sich die dynamische Kostenentwicklung der vergangenen Jahre fort. Die Ausgaben sind bundesweit innerhalb von fünf Jahren um mehr als 30 Prozent gestiegen. Ursachen sind insbesondere höhere Tarifabschlüsse, gestiegene Sachkosten, Inflation sowie komplexere Unterstützungsbedarfe.

„Die Eingliederungshilfe ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Kostensteigerungen können von Kommunen und Landschaftsverbänden allein dauerhaft nicht mehr getragen werden“, erklärt Dirk Rist, LVR-Sozialdezernent und Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS). „Der Bund muss sich dauerhaft, dynamisch und verbindlich an der Finanzierung beteiligen.“

Der LVR fordert daher gemeinsam mit den anderen Mitgliedern der BAGüS eine stärkere Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe. Ziel ist es, die kommunale Ebene nachhaltig zu entlasten und die Leistungen für Menschen mit Behinderungen langfristig zu sichern.

Regionalisierte Daten im Überblick

Besonders hohe Fallzahlen bei Assistenzleistungen zur sozialen Teilhabe verzeichnen Köln (7.826 Leistungsberechtigte), die Städteregion Aachen (4.080) sowie Essen (3.888). Die Werte für die einzelnen Städte und Kreise sind in der Tabelle dargestellt.

Zahl der Menschen mit Unterstützung im Alltag /Assistenzleistung soziale Teilhabe gesamt )

  • Düsseldorf 3.450
  • Duisburg 2.723
  • Essen 3.888
  • Krefeld 2.092
  • Leverkusen 1.151
  • Mönchengladbach 2.929
  • Mülheim/Ruhr 983
  • Oberhausen 1.235
  • Remscheid 1.154
  • Solingen 950
  • Wuppertal 2.021
  • Kreis Mettmann 2.722
  • Rhein-Kreis Neuss 2.107
  • Kreis Viersen 2.520
  • Kreis Kleve 3.085
  • Kreis Wesel 3.105
  • Bonn 1.545
  • Köln 7.826
  • Rhein-Erft-Kreis 2.098
  • Kreis Euskirchen 1.379
  • Oberbergischer Kreis 1.727
  • Rheinisch-Bergischer Kreis 1.662
  • Rhein-Sieg-Kreis 2.407
  • Städteregion Aachen 4.080
  • Kreis Düren 1.681
  • Kreis Heinsberg 2.721
  • Außerhalb Rheinland 3.464
  • LVR-Gesamt 66.705

Anzahl der Leistungsberechtigten mit Assistenzleistungen am Stichtag 31.12.2024

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