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BAGüS-Hauptversammlung bestätigt Dirk Rist als Vorsitzenden und fordert finanzielle Entlastung durch den Bund

Hauptversammlung wählt Vorstand und bestätigt Vorsitzenden für weitere vier Jahre / BAGüS fordert beim Bund finanzielle Entlastung für Sozialleistungen

Köln/Münster, 16. Juni 2026. Die Hauptversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) hat ihren Vorsitzenden Dirk Rist, Sozialdezernent des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR), einstimmig für weitere vier Jahre im Amt bestätigt. Die Delegierten der 23 Mitgliedsorganisationen sprachen Rist in ihrer Hauptversammlung in Münster erneut das Vertrauen aus und setzen damit auf Kontinuität an der Spitze des Verbandes. Erster Stellvertretender Vorsitzender bleibt Dr. Benedikt Schreiner vom Bezirk Oberpfalz in Bayern, als zweite stellvertretende Vorsitzende wurde erneut Annette Turré vom Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit in Sachsen-Anhalt bestätigt.

Neben dem BAGüS Vorstand und dem Vorsitz wurde auch der Vorsitz der vier Fachausschüsse bestätigt. Die Fachausschüsse und untergeordneten Arbeitsgruppen der BAGüS begleiten die Umsetzung bundesgesetzlicher Regelungen, entwickeln fachliche Empfehlungen und fördern den bundesweiten Austausch zu zentralen Fragen der Eingliederungshilfe, Sozialhilfe, Pflege und Betreuungsangelegenheiten.

Die diesjährige Hauptversammlung stand insbesondere im Zeichen der aktuellen Reformdiskussionen auf Bundesebene zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe und der Pflege. Die BAGüS sieht dabei mit großer Sorge, dass neue gesetzliche Regelungen zu erheblichen Mehrbelastungen für die kommunale Ebene und Länder führen und fordert den Bund dazu auf, die Leistungsträger finanziell spürbar zu entlasten und sich an den Kosten zu beteiligen.

Konkret hat die Hauptversammlung den aktuellen Empfehlungen aus dem Dialogprozess Eingliederungshilfe beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales zugestimmt. Sie dienen der Weiterentwicklung rechtlicher Regelungen mit dem Ziel der Entbürokratisierung, Verfahrenserleichterung und der Flexibilisierung im SGB IX. Die Empfehlungen enthalten jedoch auch eine Anzahl von Forderungen, über die keine Einigung erzielt werden konnte. Dazu zählen insbesondere eine klare Definition und Abgrenzung von Leistungen der Pflege zu denen der Eingliederungshilfe, die vollständige Finanzierung von Wohnkosten in der Grundsicherung für Menschen mit Behinderungen in sogenannten besonderen Wohnformen durch den Bund und die Beendigung der Ungleichbehandlung der gleichen Personengruppe bei den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, die Deckelung des § 43a SGB XI.

„Die Finanzierung der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege muss dringend auf eine tragfähige und faire Grundlage gestellt werden. Bund, Länder und Kommunen stehen gemeinsam in der Verantwortung, die steuerfinanzierten Sozialleistungen, deren Kostenaufwand seit Jahren stetig steigt, dauerhaft zu sichern und auch gemeinsam zu tragen. Es ist nicht hinnehmbar, dass sogar noch neue bundesgesetzliche Regelungen die Kommunen und Länder zusätzlich mit Kosten von mehr als einer Milliarde Euro jährlich belasten. Allein die derzeit diskutierten Änderungen im Rahmen des Pflegeneuordnungsgesetzes können nach den vorliegenden Berechnungen zu zusätzlichen Belastungen von rund einer Milliarde Euro für die Sozialhilfeträger führen. Wer Reformen beschließt, muss auch für deren Finanzierung sorgen. Die Kommunen und Länder dürfen nicht dauerhaft die Folgekosten bundespolitischer Entscheidungen alleine tragen“, erklärte Dirk Rist.

Die BAGüS wird sich in den kommenden parlamentarischen Beteiligungsverfahren zur Reform der Pflege und der Eingliederungshilfe gegenüber dem Bund für verlässliche Rahmenbedingungen, die Weiterentwicklung der personenzentrierten Leistungen für Betroffene sowie insbesondere auch für eine auskömmliche Finanzierung der Leistungen durch Beteiligung des Bundes oder andere Ausgleiche der Mehrbelastungen einsetzen.

Das vollständige Empfehlungspapier aus dem Dialogprozess Eingliederungshilfe zur Weiterentwicklung rechtlicher Reglungen finden Sie hier:

https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2026/abschluss-des-dialogprozesses-eingliederungshilfe.html

Über die BAGüS

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) ist der Zusammenschluss der über 20 überörtlichen Träger in Deutschland. Ihre Mitglieder tragen wesentliche Verantwortung für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen sowie für Leistungen der Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe). Die BAGüS vertritt die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Bund, Ländern und Verbänden und bringt ihre fachliche Expertise in Gesetzgebungs- und Reformprozesse ein.

Bild zum Download

  1. Auf dem Bild ist eine Gruppe Menschen zu sehen.

    Bildunterschrift: Die Hauptversammlung der BAGüS auf ihrer Sitzung am 11. und 12. Juni 2026 in Münster. In der Mitte der als Vorsitzender wiedergewählte Dirk Rist, Sozialdezernent des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR).

    Foto: Dennis Herrmann / BAGüS

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