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Pressemeldung

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Newsletter "Rechtsfragen der Jugendhilfe"

Ausgabe September 2017

1. Gesetzgebung des Bundes

Unterhaltsvorschussgesetz

Nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2017 Teil I, S. 3122) ist das Unterhaltsvorschussgesetz rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft getreten.

Nach der Neuregelung soll der Unterhaltsvorschuss ab dem 1. Juli 2017 bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt werden. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird für alle Kinder aufgehoben.

Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 Euro brutto monatlich erzielt.

Recht auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen

Das Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl. 2017 Teil I, S. 2513) und tritt somit zum 1. Juli 2018 in Kraft. Danach können Personen, die durch eine heterologe Verwendung von Samen gezeugt wurden, durch Nachfrage bei einer zentralen Stelle Kenntnis über ihre Abstammung erlangen.

Erweiterte Meldepflicht für Infektionskrankheiten

Am 25. Juli 2017 ist das Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten (BGBl. 2017 Teil I, S. 2615) in Kraft getreten.

Das Gesetz sieht die Einführung eines elektronischen Meldewesens vor. Darüber hinaus müssen Eltern bei der Aufnahme von Kindern in eine Kita nachweisen, dass sie für ihr Kind eine ärztliche Impfberatung erhalten haben. Ist dieser Nachweis nicht erbracht, muss die Kita-Leitung das jeweilige Gesundheitsamt informieren. Die Behörde kann die Eltern dann zu einer Beratung laden. Der Nachweis einer Impfberatung ist schon seit zwei Jahren Pflicht. Bislang ist es den Kitas freigestellt, ob sie die Eltern melden.

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2. Aus der Gesetzgebung in Nordrhein-Westfalen

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Am 18. August 2017 ist die neue Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Die neue Förderrichtlinie wurde an einigen Stellen gegenüber den bisherigen Förderprogrammen erweitert bzw. angepasst. Die Überarbeitung erfolgte aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzes zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung.

Rettung der Trägervielfalt von Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen

Das Landeskabinett hat einen Gesetzesentwurf zur Rettung der Trägervielfalt von Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten, damit den Kitas die Landesmittel für die Kindergartenjahre 2017/2018 und 2018/2019 zur Verfügung gestellt werden können. Vorgesehen ist eine Neuregelung in § 21f Kinderbildungsgesetz (KiBiz). Danach gewährt das Land den Jugendämtern pauschalierte Zuschüsse in Form von Einmalbeträgen. Das Jugendamt wird verpflichtet, diese Einmalzuschüsse an die Träger der Einrichtungen seines Bezirks weiterzuleiten.

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3. Rechtsprechung

Erwachsene Schwester als Vormund für unbegleiteten Minderjährigen

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 13. Juni 2017

Az. 4 UF 31/17

Der im Jahr 2002 in Syrien geborene Minderjährige hielt sich gemeinsam mit seiner 19-jährigen Schwester zunächst in einer Flüchtlingsunterkunft, später in einer zentralen Unterbringungseinrichtung auf. Im Rahmen des Verfahrens zur Vormundbestellung wurde ein übersetztes Schreiben der Eltern des Minderjährigen vorgelegt, aus dem sich der Wunsch der Eltern ergab, dass sich die Schwester um alle Angelegenheiten ihres jüngeren Bruders kümmern sollte.

Das Amtsgericht bestellte das Kreisjugendamt zum Vormund. Die Schwester des Minderjährigen sei nicht geeignet, da sie nach Angaben des Verfahrensbeistands kein Deutsch und nur unzureichend Englisch spreche.

Gegen diese Entscheidung haben das Kreisjugendamt und der Minderjährige Beschwerde beim Oberlandesgericht Hamm eingelegt.

Das Oberlandesgericht Hamm hat der Beschwerde abgeholfen und die Schwester zum Vormund des Minderjährigen bestimmt. Der elterliche Wille sei auch beim Ruhen der elterlichen Sorge nicht völlig unbeachtlich. Die nicht ausreichenden Kenntnisse des deutschen Rechtssystems der Schwester stünden der Führung der Vormundschaft nicht entgegen. Dieses Defizit könne durch die Beauftragung einer rechtskundigen Person ausgeglichen werden. Auch im vorliegenden Verfahren sei die Schwester offensichtlich in der Lage gewesen, einen Rechtsanwalt mit der Vertretung ihrer Interessen bzw. der Interessen des Kindes zu beauftragen.

Sie können den Beschluss hier abrufen.

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4. Neue Publikationen

Rechtsgutachten zur Schankerlaubnis

Die Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Baden-Württemberg e.V. hat ein Gutachten zur Schankerlaubnis veröffentlicht. Das Gutachten geht der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen es für den Ausschank von Getränken in Jugendfreizeitstätten einer Gaststättenerlaubnis bedarf. Dabei differenziert es insbesondere zwischen freien und öffentlichen Trägern.

Sie können das Gutachten hier abrufen.

Filme zum Asylverfahren

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat einen Film über das Asylverfahren veröffentlicht. Er ergänzt die gesetzlich vorgeschriebenen schriftlichen Belehrungen bei der Asylantragstellung und wird den Antragstellenden frühzeitig in den Ankunftszentren gezeigt, kann jedoch auch in der Flüchtlingshilfe verwendet werden. Er erläutert etwa Rechte und Pflichten der Asylantragstellenden während des Asylverfahrens, welche Dokumente sie vorlegen müssen, was die Dublin-Prüfung ist und was bei einem Wohnortwechsel zu beachten ist.

Der Film ist auf Deutsch, Albanisch, Arabisch, Englisch, Französisch und Persisch über diesen Link auf der Internetseite des BAMF abrufbar.

Fachinformationen 2017 zum Asyl- und Aufenthaltsrecht

Die GGUA Flüchtlingshilfe hat ihre Fachinformationen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht im August 2017 aktualisiert. Sie enthalten unter anderem eine Übersicht über die Flüchtlingsdefinitionen und Aufenthaltspapiere nach dem Zuwanderungsgesetz, stellen Rechtsmittel- und Ausreisefristen im Asylverfahren dar, erläutern Inhalt und Rechtsgrundlagen der verschiedenen Aufenthaltstitel und Visa und geben Hinweise zum Einbürgerungsverfahren.

Die Fachinformationen als PDF-Datei finden Sie hier.

Informationen zur Wohnsitzregelung

Das Netzwerk Integration durch Qualifizierung hat ein Informationsblatt zur Wohnsitzregelung herausgegeben. Es erläutert, in welchen Fällen die Wohnsitzregelung greift und beschreibt Rechte und Pflichten gegenüber dem Jobcenter nach Abschluss des Asylverfahrens.

Das Informationsblatt kann finden Sie hier im PDF-Format.

5. Termine

Fachtag FamFG – Und, wo lebst Du jetzt?

Der diesjährige Fachtag FamFG am 23. November 2017 in Köln beschäftigt sich mit verschiedenen Lebensmodellen für Kinder nach einer Scheidung oder Trennung ihrer Eltern und trägt den Titel: „Und, wo lebst Du jetzt?“

Der Diplom-Psychologe Dr. Jörg Fichtner aus München führt mit seinem Vortrag „Das ganze Glück durch Halbe-Halbe? Kinderleben nach Trennung der Eltern“ in das Thema ein. Er legt ein besonderes Augenmerk auf das Wechselmodell, beschreibt die Auswirkungen der elterlichen Konflikte und die veränderten Sichtweisen von Recht und Psychologie im Laufe der Jahrzehnte.

Auf dieser Grundlage sollen in den Workshops am Nachmittag Unterstützungs- und Interventionsmöglichkeiten erarbeitet und aufzeigt werden.

Für die Teilnahme wird ein Beitrag in Höhe von 40,- EUR inklusive Mittagsimbiss erhoben.

Zur Anmeldung gelangen Sie über Veranstaltungsseite im Online-Katalog.

Qualifizierung der Vormundschaft

Seit Inkrafttreten des neuen Vormundschaftsrechts werden viele neue Anforderungen an die Führung von Vormundschaften und Pflegschaften gestellt. Die gesetzlichen Grundlagen, die Rolle und Bedeutung des Vormunds / der Vormundin im Leben des Mündels, vertiefte psychologische Fachkenntnisse, die Klärung der Kooperationen im (Helfer-)System und das Verfahrensrecht sind dabei wichtige Themen, die dieses neue Fortbildungsangebot aufgreift. Die Fortbildungsreihe besteht aus fünf Modulen und kann auf Wunsch mit einem Zertifikat abgeschlossen werden.

Weitere Informationen zu den Terminen und Inhalten der Module erhalten Sie auf der Veranstaltungsseite im Online-Katalog.

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6. Aktuelle Meldungen

Statistik zu vorläufigen Schutzmaßnahmen

Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat die Statistik zu vorläufigen Schutzmaßnahmen im Jahr 2016 veröffentlicht. Danach führten die Jugendämter in Deutschland 84.200 Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen durch. Damit hat sich die Zahl der vorläufigen Schutzmaßnahmen im Vergleich zum Jahr 2013 fast verdoppelt (2013: 42.100 Inobhutnahmen). Hintergrund ist die hohe Zahl von Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise aus dem Ausland: 2016 führten Jugendämter aus diesem Anlass 44.900 Inobhutnahmen durch.

Die vollständige Statistik finden Sie hier auf den Seiten des Statistischen Bundesamtes.

Über den Newsletter

Der Newsletter "Rechtsfragen der Jugendhilfe" ist ein kostenloser Service des Landschaftsverbandes Rheinland, LVR-Dezernat Jugend, 50663 Köln.

Bei Fragen helfe ich Ihnen gerne weiter

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