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Pressemeldung

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Stiftung Anerkennung und Hilfe: LVR sucht Betroffene

Zwischenbilanz nach neun Monaten: Rund 360 Menschen beraten / Knapp 1,56 Millionen Euro Anerkennungszahlungen / Betroffene können sich bis Ende 2019 melden

Köln / Rheinland. 26. September 2017. Erst rund 360 Menschen haben sich seit Januar 2017 bei der Anlauf- und Beratungsstelle für die Stiftung Anerkennung und Hilfe des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) gemeldet. Knapp 1,56 Millionen Euro Anerkennungsleistungen wurden an rund 160 Menschen ausgezahlt, die in ihrer Kindheit und Jugend schlimme Erfahrungen in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen gemacht haben. Die Stiftung Anerkennung und Hilfe schätzt, dass rund 3.300 Menschen in NRW Leistungen erhalten können. LVR-Jugenddezernent Lorenz Bahr erklärt: „Es gibt viele Betroffene, die sich noch nicht an uns gewandt haben. Wir ermutigen diese Menschen, sich bei uns zu melden.“ Bis Ende 2019 können sich Betroffene aus dem Rheinland anmelden (Tel.: 0221 809-5001).

Auf der Suche nach weiteren Betroffenen

Mit einem Flyer und der Webseite www.anerkennung-hilfe.lvr.de informiert der LVR über die Angebote der Stiftung. Außerdem bieten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Informationsgespräche in Behinderteneinrichtungen und Seniorenheimen an. „Leider ist es sehr schwer, alle Betroffenen zu erreichen“, so Lorenz Bahr. „Wir hoffen deshalb, dass Angehörigen sowie Betreuerinnen und Betreuern uns dabei helfen, die Menschen auf die Leistungen unserer Beratungsstelle aufmerksam zu machen. Wir wollen, dass so viele Betroffene wie möglich endlich Anerkennung erfahren und die Leistungen erhalten, die ihnen zustehen.“ Die Stiftung Anerkennung und Hilfe richtet sich an Menschen, die in ihrer Kindheit oder Jugend in der Zeit von 1949 bis 1975 schlimme Erfahrungen in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen gemacht haben und noch heute unter den Folgen leiden. Diese Einrichtungen hießen damals oft „Anstalten“.

Finanzielle Leistungen aus der Stiftung

Aufgabe der Anlauf- und Beratungsstelle ist es, Menschen beim Beantragen von finanziellen Leistungen aus der Stiftung zu helfen. Betroffene erhalten eine pauschale Geldleistung in Höhe von 9.000 Euro zur Anerkennung von erlittenem Unrecht und zur Linderung der Folgewirkungen. Wer in den Einrichtungen sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, ohne dass Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden, erhält darüber hinaus eine einmalige Rentenersatzleistung von bis zu 5.000 Euro. 950.000 Euro von den bisher ausgezahlten Leistungen von knapp 1,56 Millionen Euro entfallen auf die Pauschale zur Anerkennung. Rund 600.000 Euro wurden als Rentenersatzleistungen ausgezahlt.

Der Hilfsfonds wird von Bund, Ländern und Kirchen getragen. Im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) hat der LVR die Anlauf- und Beratungsstelle für Menschen aus dem Rheinland eingerichtet. Im westfälischen Landesteil Nordrheinwestfalens ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe zuständig.

Betroffene aus dem Rheinland können unter 0221 809-5001 telefonisch Kontakt zur Beratungsstelle des LVR aufnehmen. Alle Gespräche sind vertraulich.

Weitere Informationen unter www.anerkennung-hilfe.lvr.de

Die Zahlen auf einen Blick

  • Rund 360 Menschen haben sich seit Januar 2017 bei der Anlauf- und Beratungsstelle des LVR gemeldet.
  • Rund 160 Menschen haben bereits Leistungen im Rahmen von knapp 1,56 Millionen Euro aus der Stiftung erhalten.
  • Hiervon wurden rund 950.000 Euro als Anerkennung für erlittenes Unrecht und die Linderung der Folgewirkungen gezahlt. Rund 600.000 Euro sind Rentenersatzleistungen.
  • Rund 80 Menschen konnten aufgrund der Regularien der Stiftung kein Geld erhalten. 16 Menschen verstarben zwischenzeitlich.
  • Aktuell sind noch rund 100 Fälle in Bearbeitung.

Ansprechpartnerin für redaktionelle Fragen:

Sara von Knobelsdorff
LVR-Kommunikation
Tel.: 0221 809 77 64
sara.vonknobelsdorff@lvr.de

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