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LVR verlängert Förderung der inklusiven Kindertagespflege bis 2020

LVR-Landesjugendhilfeausschuss empfiehlt Verlängerung von IBIK-Förderprogramm / Jährliche Pauschale von 5.000 Euro pro Kind mit Behinderung / Weitere Verlängerung der Förderung abhängig von Veränderungen durch Bundesteilhabegesetz

Köln/Rheinland. 29. September 2017. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) soll die gemeinsame Betreuung und Förderung von Kindern mit Behinderung in der Tagespflege bis Juli 2020 weiter fördern. Diesen empfehlenden Beschluss hat der LVR-Landesjugendhilfeausschuss unter dem Vorsitz von Astrid Natus-Can gefasst. Die ursprünglich beschlossene Befristung des Programms bis Juli 2018 soll aufgehoben werden. Den finalen Beschluss fasst der LVR-Landschaftsausschuss am 13. Oktober.

Seit August 2016 können alle örtlichen Jugendämter im Rheinland pro Kind mit Behinderung in der Tagespflege jährlich 5.000 Euro erhalten. Die sogenannte IBIK-Pauschale („Pauschale zur inklusiven Betreuung von Kindern mit Behinderung in der Kindertagespflege“) berücksichtigt auch Kinder mit einer drohenden Behinderung. Das Geld soll vorrangig für die Qualifizierung sowie Stellenanteile von Fachberatungen eingesetzt werden. Diese arbeiten in der Regel beim Jugendamt oder einem freien Träger und beraten Tagespflegepersonen sowie Eltern. Durch eine Zusatzqualifizierung zu Fragen der Inklusion sollen sie künftig dazu beitragen, dass gute Voraussetzungen für die gemeinsame Betreuung in der Tagespflege geschaffen werden. Darüber hinaus können die Fördermittel auch zur bedarfsgerechten Ausstattung der Tagespflegestellen eingesetzt werden.

Bisher wird das Angebot jedoch nur sehr verhalten genutzt: 228 Kinder mit Behinderung werden im Kindergartenjahr 2017/2018 in der Kindertagespflege betreut. Nur für 36 von ihnen haben Jugendämter bisher Anträge gestellt. Eine Abfrage in acht ausgewählten Kommunen ergab, dass das Programm noch nicht überall bekannt ist. Außerdem trägt Personalmangel in der Sachbearbeitung der Jugendämter zur Nichtnutzung bei oder die vom LVR geforderte Qualifizierung der Tagespflegepersonen und Fachberatungen ist noch nicht erfolgt. Diejenigen Jugendämter und Freien Träger, die das Angebot nutzen, haben allerdings ausdrücklich um dessen Verlängerung gebeten, weil es dort gut angenommen ist und erfolgreich eingesetzt wird.

„Wir möchten dem noch recht jungen Förderprogramm die nötige Zeit geben, um sich zu entwickeln. Die Fristverlängerung wird Jugendämtern und Fachkräften in der Tagespflege die Möglichkeit geben, Qualifizierungsangebote zu nutzen. Unser Ziel ist es, in der inklusiven Kindertagespflege qualitätssichernde Strukturen aufzubauen. Ich bin davon überzeugt, dass wir dies durch IBIK gemeinsam mit unseren Partnern in der kommunalen Familie erreichen können“, so Astrid Natus-Can.

Das LVR-Landesjugendamt hat seit 2015 rund 300 Tagespflegepersonen und 120 Fachberatungen in Zertifikatskursen und Fortbildungen qualifiziert. Bis 2019 werden rund 500 Tagespflegepersonen die kostenfreien Qualifizierungsangebote des LVR absolviert haben. Die freiwilligen Förderpauschalen des LVR für Kinder mit Behinderung in Kitas und Tagespflege sollen mit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes 2020 einer Prüfung unterzogen werden.

Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:

Till Döring
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel.: 0221 809-7737
till.doering@lvr.de

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