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Pressemeldung

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LVR-Inklusionspauschale wird fortgeführt

Zusätzlich zur Landesförderung steuert der LVR 900.000 Euro für schulische Inklusion bei / Individuelle Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung stehen im Vordergrund

Köln. 23. Februar 2015. Um möglichst vielen Kindern mit Behinderung den Besuch einer allgemeinen Schule zu ermöglichen, wird der Landschaftsverband Rheinland (LVR) seine Inklusionspauschale fortführen. Dies hat der Landschaftsausschuss der Landschaftsversammlung Rheinland einstimmig bei einer Enthaltung beschlossen. Seit dem Schuljahr 2014/2015 übernimmt das Land NRW Sach- und Personalkosten für die schulische Inklusion in NRW. Der LVR hat nun entschieden, in Ergänzung zur Landesförderung befristet auf zwei Jahre insgesamt 900.000 Euro bereitzustellen. Die Landesförderung wird auf Basis der zuletzt ermittelten Schülerzahlen errechnet und an die Gemeinden und Kreise verteilt. Die Inklusionspauschale des LVR orientiert sich an den individuellen Bedarfen der Schülerinnen und Schüler.

„Als Träger von 40 LVR-Schulen verfügen wir über langjährige Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderung. Diese Expertise werden wir einsetzen, um die Weiterentwicklung der schulischen Inklusion im Rheinland voranzutreiben. Oft sind es Kleinigkeiten, die Inklusionsprozesse vor Ort ausbremsen. Mit der Inklusionspauschale wollen wir dabei helfen, diese Stolpersteine aus dem Weg zu räumen“, erklärt Prof. Dr. Jürgen Wilhelm, Vorsitzender des Landschaftsausschusses Rheinland, die Entscheidung.

Die Schulträger müssen dafür zunächst einen Antrag stellen, in dem sie ihren Bedarf begründen. Geld erhalten Schulträger, die Kinder und Jugendliche mit den Förderschwerpunkten Sehen, Hören und Kommunikation, Sprache (Sekundarstufe I) oder Körperliche und motorische Entwicklung aufnehmen wollen und dafür eine besondere Ausstattung oder Umbauten benötigen. Das kann zum Beispiel eine Rampe sein, die ein Kind im Rollstuhl benötigt, um die Schulräume zu nutzen oder eine Arbeitsplatzleuchte für einen Schüler mit Sehbehinderung. Auch wenn ein Kind mit Hörbehinderung einen akustisch aufbereiteten Raum benötigt, um dem Unterricht zu folgen, kann der Schulträger Geld beantragen. Von der Förderung ausgenommen sind Schülerbeförderungskosten.

2010 hat der LVR die Inklusionspauschale eingeführt. In den vergangenen fünf Jahren konnten dank der Förderung über 400 Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf eine allgemeine Schule besuchen.

Schulträger können ihre Anträge bis zum 31. Mai einreichen, um Fördermittel vom LVR zu beantragen.

Ansprechpersonen und weitere Informationen finden Sie auf www.inklusionspauschale.lvr.de

Ansprechpartnerin für redaktionelle Rückfragen:

LVR-Fachbereich Kommunikation
Jill Wagner
Telefon: 0221 / 809 3119
jill.wagner@lvr.de

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