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Pressemeldung

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LVR unterstützte Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten mit 70 Mio. Euro im Jahr 2016

Angebote des LVR ergänzen Leistungen der örtlichen Sozialhilfeträger und der Jobcenter für Beratung, Wohn- und Beschäftigungsmöglichkeiten

Rheinland/Köln, 27. Februar 2018. Mit insgesamt 70 Millionen Euro unterstützte der Landschaftsverband Rheinland (LVR) im Jahr 2016 Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten. Davon fielen ca. 48 Millionen Euro auf die Finanzierung von Wohnheimen, ambulante Unterstützungsleistungen zum Wohnen wurden mit 12 Millionen Euro gefördert, jeweils 5 Millionen Euro gingen an Fachberatungsstellen sowie Arbeits- und Beschäftigungsprojekte. Ziel ist es, Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. Ihnen soll damit wieder ein selbstständiges und eigenverantwortliches Leben in der Gesellschaft ermöglicht werden. 2016 nahmen rund 5.000 Menschen im Rheinland diese Hilfen in Anspruch.

Martina Zsack-Möllmann, Vorsitzende des Sozialausschusses des LVR: "Unser Ziel ist es, den Leistungsberechtigten wieder ein menschenwürdiges, selbstständiges und eigenverantwortliches Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Mit den dargestellten Leistungen erhalten nicht nur die Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten Unterstützung zur Überwindung ihrer Situation. Darüber hinaus tragen die Leistungen zur Befriedung des Sozialraums bei und haben deshalb auch eine gesamtgesellschaftliche Bedeutung."

LVR-Dezernent Soziales, Dirk Lewandrowski, sagt: "Insbesondere die angespannte Wohnungsmarktsituation drängt Menschen im Rheinland verstärkt in besondere soziale Schwierigkeiten. Mit unseren Angeboten haben wir ein performantes Leistungssystem aufgebaut. Daher werden wir diese Leistungen in den nächsten Jahren in Zusammenarbeit mit den Jobcentern, den örtlichen Trägern der Sozialhilfe und unseren Mitgliedskörperschaften konsequent weiterentwickeln."

Als erste Anlaufstellen für Unterstützungsmöglichkeiten in akuten Notlagen und Vermittler zu weiteren Angeboten in der Region sind die Fachberatungsstellen eine bedeutende Stütze für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten. Dabei unterstützen die Fachkräfte nicht nur bei der Wohnungssuche oder der Vermittlung von intensiveren Betreuungsangeboten zur Abwendung drohender Obdachlosigkeit, sie bieten auch Begleitung bei Behördengängen an und helfen in akuten Problemlagen. Insgesamt verfügt das Rheinland über insgesamt 121 Fachkräfte und rund 21 Verwaltungskräfte. Die Finanzierung der Fachberatungsstellen wird aufgrund unterschiedlicher Zielgruppen zwischen dem Landschaftsverband Rheinland als überörtlichem Träger der Sozialhilfe und dem jeweiligen örtlichen Träger der Sozialhilfe geteilt.

Die Vermeidung bzw. Überwindung von Obdachlosigkeit sind ordnungsrechtliche Aufgaben in kommunaler Verantwortung, worunter auch die Finanzierung von sogenannten Notunterkünften zählt. Wenn im Einzelfall jedoch die sozialhilferechtlichen Voraussetzungen vorliegen und mit dem Träger der jeweiligen Einrichtung eine Leistungs-, Qualitäts-, Prüfungs- und Entgeltvereinbarung abgeschlossen ist, ist der Landschaftsverband Rheinland für die Finanzierung der Betreuung zuständig. Diese stationären Leistungen richten sich nach dem jeweils individuell vereinbarten individuellen Hilfeplan und sind grundsätzlich befristet. 2016 bewilligte der LVR 1.861 Anträge auf Leistungen stationären Wohnens.

Ambulante Unterstützungsleistungen zum Wohnen fallen dann in den Zuständigkeitsbereich des LVR, wenn die ambulante Betreuung dazu dient, die Betreuung in einem Wohnheim zu vermeiden. Auch hier werden die konkreten Ziele und Maßnahmen sowie ein geschätzter Zeitraum zur Erreichung der Ziele in einem individuellen Hilfeplan festgeschrieben. Insgesamt 2.235 Personen im Rheinland nahmen im Jahr 2016 diese Leistungen in Anspruch.

Besondere soziale Schwierigkeiten gehen meist mit einer Arbeitslosigkeit einher. Beschäftigungsangebote sind daher geeignete Maßnahmen zur Überwindung dieser. Im Sinne einer ganzheitlichen und nachhaltigen Leistungserbringung ergänzt der LVR die entsprechenden Regelleistungen der ARGEn bzw. der örtlichen Sozialhilfeträger durch finanzielle Mittel. Diese Leistungen unterstützen die Integration der leistungsberechtigten Menschen ins Arbeitsleben. Im Mittelpunkt stehen spezifische Problemlösungen im Umfeld von Lebens-, Arbeits- und Beschäftigungsperspektiven wie der Erwerb und die Festigung sozialer Kompetenzen, den Erhalt und die Stärkung vorhandener Ressourcen sowie Beratung zu Angeboten weiterer Leistungs- und Maßnahmenträger.

Ansprechpartner für redaktionelle Rückfragen:
Kathleen Bayer
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel 0221 809-2792
Mail kathleen.bayer@lvr.de

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