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Pressemeldung

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LVR begrüßt Kabinettsentwurf eines Ausführungsgesetzes zum BTHG in NRW

Landschaftsverband sieht Weiterführung des Grundsatzes "Hilfen aus einer Hand" / Forderung nach Zuständigkeit für alle Fachleistungen der Eingliederungshilfe

Rheinland/Köln, 5. März 2018. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat zum Kabinettsentwurf eines Ausführungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (AG BTHG NRW), das im Mai 2018 im Landtag beschlossen und rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft treten wird, Stellung genommen. In dem Schreiben, das am 1. März 2018 an den Landtag gesandt wurde, begrüßt der LVR den überwiegenden Teil der Regelungen des Gesetzentwurfes. Insbesondere mit der Zuweisung der Frühförderung als neue Zuständigkeit der Landschaftsverbände werden die Voraussetzungen geschaffen, auch in diesem Bereich eine Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse und fachliche Standards flächendeckend für ganz NRW zu entwickeln. Darüber hinaus sind damit die Leistungen für Kinder im Vorschulalter gebündelt, was im Sinne des Bundesteilhabegesetzes „Hilfen (wie) aus einer Hand“ für diese Altersgruppe ermöglicht.

LVR-Direktorin Ulrike Lubek: „Im vorliegenden Gesetzentwurf sehen wir die notwendigen Regelungen für eine gleichberechtigte Teilhabe nach den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention weitgehend berücksichtigt. Damit erkennt die Landesregierung die jahrzehntelange erfolgreiche Arbeit der Landschaftsverbände für die Entwicklung der Hilfen für Menschen mit Behinderungen an und gibt uns die Möglichkeit, diese fortzusetzen und weiter zu entwickeln. Wir freuen uns, die Regelungen baldmöglichst zum Wohle der Menschen im Rheinland umsetzen zu können.“

Prof. Dr. Jürgen Wilhelm, Vorsitzender der Landschaftsversammlung: „Wir freuen uns, dass insbesondere die neu an die Landschaftsverbände übertragene Frühförderung den Grundsatz des BTHG, Hilfen aus einer Hand zu ermöglichen, aufnimmt und weiterführt. Jedoch bleiben auch bei der vorgesehenen Regelung erhebliche Schnittstellen erhalten, die zu uneinheitlichen Leistungsgewährungen für die Betroffenen und zu einer höheren Kostendynamik bei den Leistungsträgern führen würden. Wir bleiben daher bei unserer Forderung, sämtliche Fachleistungen der Eingliederungshilfe auf die Landschaftsverbände zu übertragen.“

Der Kabinettsentwurf wurde am 7. Dezember 2017 zur Umsetzung des BTHG in den Landtag eingebracht. Die Stellungnahme wurde im Vorfeld einer mündlichen Anhörung zum Kabinettsentwurf abgegeben, zu der der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtages NRW den LVR eingeladen hat. Sie findet am 7. März 2018 statt. Die Stellungnahme wurde zuvor im Sozialausschuss sowie im Landesjugendhilfeausschuss der Landschaftsversammlung Rheinland beraten und in beiden Gremien einstimmig beschlossen.

Ansprechpartnerin für redaktionelle Rückfragen:

Kathleen Bayer
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel 0221 809-2792
Mail: kathleen.bayer@lvr.de
Twitter: https://twitter.com/lvr_aktuell

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