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Pressemeldung

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LVR fördert inklusive Urlaubs- und Freizeitmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen

Förderprogramm wird für weitere drei Jahre verlängert/ Förderungen für Urlaubsmaßnahmen in Höhe von 669.000 Euro jährlich / 2017 nahmen 755 Frauen und Männer mit Behinderung das Programm in Anspruch / Weitere 131.000 Euro für die Förderung von Freizeitmaßnahmen

Rheinland/Köln, 17. April 2018. Gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, im Alltag ebenso wie in der Freizeit und im Urlaub: Mit diesem Ziel fördert der Landschaftsverband Rheinland (LVR) seit 2016 die Durchführung von inklusiven Urlaubs- und Freizeitmaßnahmen, deren Konzeption aktiv auf die Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung zielt. Als freiwillige Leistung unterstützt der LVR die Urlaubsmaßnahmen von Einrichtungen und ambulanten Dienste der Eingliederungshilfe sowie anderen Anbietern finanziell mit einem Beitrag von maximal 600 Euro pro leistungsberechtigter Person mit Behinderung. Insgesamt ist dafür ein jährlicher Förderbetrag von 669.000 Euro vorgesehen. Aufgrund der positiven Erfahrungen mit dem 2016 umgestellten, verstärkt auf Inklusion ausgerichteten Förderkonzept hatte die Verwaltung eine Verlängerung des Förderprogramms für inklusive Urlaubsmaßnahmen um weitere drei Jahre von 2019 bis 2021 vorgeschlagen. Dem folgten die Kommunalpolitikerinnen und –politiker des Sozialausschusses. Die Verlängerung der Urlaubs-Förderung wurde heute im LVR-Sozialausschuss empfehlend beraten und wird im Landschaftsausschuss am 26. April 2018 beschlossen.

Darüber hinaus ist zur finanziellen Förderung von Maßnahmen zur Freizeitgestaltung von Menschen mit Behinderung eine Finanzierung durch eine Erhöhung der Sachkostenanteile bei den Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) und den Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen (KoKoBe) mit einer jährlichen Gesamtsumme von 131.000 Euro vorgesehen.

Im Rahmen des Förderprogramms des LVR für inklusive, innovative Urlaubsmaßnahmen können volljährige Menschen einen Zuschuss erhalten, für die der LVR Leistungen der Eingliederungshilfe finanziert. 2017 konnten insgesamt 755 von diesem Programm profitieren; pro Person werden bis zu 80 Prozent der auf den Leistungsberechtigten entfallenden Kosten bezuschusst. Als inklusiv gelten Maßnahmen, wenn Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam teilnehmen und Urlaubsziele sowie Aktivitäten vor Ort nicht speziell für Menschen mit Behinderung ausgestaltet sind. Die Mindestdauer der Urlaubsmaßnahme beträgt drei Übernachtungen. Der formlose Antrag sowie ein Konzept über Programm, Reiseablauf und Unterkunft erfolgt durch den Anbieter der Urlaubsmaßnahme.

LVR-Sozialdezernent Dirk Lewandrowski: „Inklusion ist das Leitziel des LVR. Das bedeutet für uns nicht nur, Menschen mit Behinderungen eine selbstbestimmte Wohnform- und Arbeitsplatzwahl zu ermöglichen, sondern auch die Gestaltung von Urlaubs- und Freizeitmaßnahmen zu fördern. Für uns heißt das ganz klar: Anbieter, die ihre Anträge bei uns einreichen, müssen sich gezielt um gemeinsame Aktivitäten von Menschen mit und ohne Behinderung bemühen, also den inklusiven Charakter der geplanten Maßnahmen deutlich herausstellen. Ich freue mich, dass wir die positiven Erfahrungen mit unserem Förderprogramm für die kommenden drei Jahre fortsetzen und weiterentwickeln können.“

Martina Zsack-Möllmann, Vorsitzende des Sozialausschusses, ergänzt: „Die Erfahrungen mit der Förderung von inklusiven Urlaubsmaßnahmen zeigen, dass sich die Qualität der vorgelegten Konzeptionen erheblich verbessert hat und der LVR damit einen wichtigen Beitrag zur Bewusstseinsbildung auf Seiten der Anbieter von Urlaubsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen leistet. Daher freuen wir uns, die Maßnahmen als freiwillige Leistungen des LVR fortführen zu können.“

Ansprechpartnerin für redaktionelle Rückfragen:

Kathleen Bayer
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel 0221 809-2792
Mail kathleen.bayer@lvr.de
Twitter: https://twitter.com/lvr_aktuell

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