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Pressemeldung

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Prüfung läuft ergebnisoffen

LVR-ADR verschafft sich derzeit vor Ort einen Eindruck

Köln. 28. Mai 2018. Auf Initiative des Rheinischen Vereins für Denkmalpflege und Landschaftsschutz (RVDL) hinsichtlich einer möglichen Unterschutzstellung des Ebertplatzes, prüft nun das zuständige LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland (LVR-ADR). Wann die Untersuchung abgeschlossen ist und mit welchem fachlichen Ergebnis, ist derzeit offen.

Da es sich bei der Anfrage um den viel diskutierten Ebertplatz handelt, bearbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diesen Antrag vorrangig und mit Hochdruck. „Dennoch prüfen wir völlig ergebnisoffen“, betont Landeskonservatorin Dr. Andrea Pufke. „Wir wissen nicht, ob der Ebertplatz ein Denkmal wird.“

Eine seriöse Prüfung, ob der Ebertplatz in Köln die Kriterien des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen erfüllt oder nicht und als Baudenkmal zu bewerten ist oder nicht, wird eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Bei der aktuell laufenden Untersuchung, werden verschiedene Parameter recherchiert. Zunächst wird die städtebauliche Entwicklung sowie die Geschichte des Ebertplatzes festgestellt. Der Ebertplatz ist charakteristisch für die brutalistische Platzgestaltung der 1970er Jahre (Brutalismus ist ein Architekturstil ab den 1950er Jahren, der vor allem rohen Beton – beton brut - verwendete). Weiter wird untersucht, wie sich der Ebertplatz im Vergleich zu anderen Plätzen der Zeit in anderen Städten präsentiert, also: Hat er ein Alleinstellungsmerkmal? Ist er besonders typisch?

Weiter wird recherchiert, wie authentisch der Erhaltungszustand des Ebertplatzes ist. Bei relativ jungen Baudenkmälern ist ein hoher Grad an Originalität eine Voraussetzung für eine potentielle Unterschutzstellung. Je näher ein Objekt in seinem ursprünglichen Zustand erhalten ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit einen Denkmalschutz zu erhalten.

Würde der Ebertplatz unter Denkmalschutz gestellt werden, müssten alle Baumaßnahmen oder Veränderungen mit dem Stadtkonservator und dem LVR-Amt für Denkmalpflege abgestimmt werden.

Zum Hintergrund:

Das LVR-ADR erhält im Jahr 300 Anträge auf Unterschutzstellung. Sie dürfen laut Denkmalschutzgesetz NRW grundsätzlich nur vom Eigentümer, der zuständigen Unteren Denkmalbehörde (hier: der Stadtkonservator) oder vom LVR-ADR gestellt werden. Gleichwohl antwortet das LVR-ADR selbstverständlich auf Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern oder interessierten Initiativen, vor allem, wenn es um Objekte geht, die nicht nur im Fokus der Öffentlichkeit stehen, sondern auch von hohem denkmalpflegerischen Interesse sind.

Weitere Infos unter www.denkmalpflege.lvr.de

Pressekontakt:
Birgit Ströter
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel: 02 21 – 809 – 77 11

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