Zum Inhalt springen

Auswahl der Sprachversion

Pressemeldung

Zurück zur Übersicht

LVR-Direktorin stoppt Prüfung

Entscheidungszuständigkeit der Stadt Köln als Untere Denkmalbehörde wird betont

Köln. 1. Juni 2018. Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR), Ulrike Lubek, hat heute die Prüfung zur möglichen Unterschutz-Stellung des Ebertplatzes durch das LVR-Amt für Denkmalpflege (LVR-ADR) gestoppt. Die vorrangige Zuständigkeit der Stadt Köln als Untere Denkmalbehörde wird dadurch gewahrt.

„Das Denkmalschutzgesetz legt hier die Zuständigkeit eindeutig in die Hand der Stadt Köln. Den LVR verpflichtet das Gesetz dabei zur fachlichen Beratung und Unterstützung. Das wird selbstverständlich – wie in der Vergangenheit – auch hier geschehen“, betont Lubek. Die Oberbürgermeisterin, Henriette Reker, hatte, nachdem der Antrag auf Prüfung durch den Rheinischen Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz (RVDL) bei der Unteren Denkmalbehörde, der Stadt Köln, eingegangen war, das Verfahren an den zuständigen Stadtkonservator delegiert. Dies wird nun ausdrücklich durch die Landesdirektorin unterstützt. Das LVR-ADR hatte den Antrag zeitgleich erhalten und wird angesichts der vorrangigen Verantwortlichkeit der Stadt nun nicht in eine eigene Prüfung einsteigen.

Gemäß des Paragrafen 22 Absatz 2 DSchG NRW beraten und unterstützen die Landschaftsverbände die Gemeinden und Kreise in der Denkmalpflege und wirken fachlich bei den Entscheidungen der Denkmalbehörden mit.

Weitere Infos unter www.denkmalpflege.lvr.de

Pressekontakt:

Birgit Ströter
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel: 02 21 – 809 – 77 11

Zurück zur Übersicht