Zum Inhalt springen

Auswahl der Sprachversion

Pressemeldung

Zurück zur Übersicht

Verbesserungen für Menschen mit Behinderung in NRW: künftig mehr „Hilfen aus einer Hand"

NRW-Landtag verabschiedet Ausführungsbestimmungen zum Bundesteilhabegesetz und überträgt den Landschaftsverbänden neue Aufgaben in der Eingliederungshilfe

Köln/Münster. 12. Juli 2018. Der nordrhein-westfälische Landtag hat am Mittwoch (11.7.) das Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Damit werden künftig die Leistungen für Menschen mit Behinderung bei den Landschaftsverbänden Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) stärker gebündelt. Für die Menschen mit Behinderung ergeben sich hierdurch Vorteile, weil mehr Leistungen aus einer Hand gewährt werden. Zudem werden mit der Zuweisung weiterer Aufgaben an die Landschaftsverbände die Voraussetzungen für einheitliche Lebensverhältnisse und flächendeckende fachliche Standards für ganz NRW geschaffen.

Mit dem Landesausführungsgesetz werden zukünftig alle sogenannten Fachleistungen für erwachsene Menschen mit Behinderung bei den Landschaftsverbänden angesiedelt. Zudem übernehmen die Landschaftsverbände ab 2020 die Zuständigkeit für die Unterstützungsangebote für Kinder mit Behinderung in Kindertagesstätten, Kindertagespflege und Frühförderung.

Die Leistungen zur Existenzsicherung, zum Beispiel für Essen und Unterkunft, werden nach dem neuen Gesetz künftig den Städten und Kreisen übertragen. Die Kommunen behalten außerdem die Zuständigkeit für Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche, die in ihrer Familie leben und ihre allgemeine Schulausbildung noch nicht abgeschlossen haben.

In einer Anhörung im März hatten Vertreterinnen und Vertreter von Behindertenverbänden die neuen Regelungen aus dem Gesetz begrüßt: Beim ambulant betreuten Wohnen hätte die Übernahme durch die Landschaftsverbände vor 15 Jahren zu „besseren Lebensverhältnissen“ für die Menschen mit Behinderungen geführt, so der Sprecher der NRW-Lebenshilfe. Ein Vertreter der von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sprach von einer „Erfolgsgeschichte“. „Überall dort, wo der Landschaftsverband der Ansprechpartner ist, haben wir verlässliche Ansprechpartner“, hob der NRW-Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderungen hervor.

LVR-Direktorin Ulrike Lubek begrüßte das Gesetz als „bürgerfreundlich“: „Das Gesetz ist ein weiterer wichtiger Schritt dahin, Selbstbestimmung und Teilhabe der Menschen mit Behinderung entsprechend der UN-Behindertenkonvention effektiv durchzusetzen. Zugleich unterstützt die Aufgabenzuordnung eine effiziente Kostensteuerung im Interesse der Steuerzahlerinnen und -zahler sowie unserer Mitgliedskörperschaften.“ LWL-Direktor Matthias Löb: „Das neue Gesetz fordert, dass noch stärker die Menschen mit Behinderung im Zentrum der Hilfen stehen, nicht Institutionen. Das werden wir nun in NRW umsetzen und weiter ausbauen.“ Lob gab es auch für die durch das Landesgesetz neu geschaffene Möglichkeit von „anlasslosen und unangekündigten Qualitätsprüfungen“ in Einrichtungen und Diensten. „Das ist ein wichtiges neues Werkzeug, um die Qualität der Unterstützungsleistung und die Rechte der Betroffenen zu sichern“, erklärte Löb.

Das Gesetz tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft. Die Übertragung der neuen Zuständigkeiten erfolgt jedoch erst zum 01.01.2020. Die Landschaftsverbände streben an, zügig einen Landesrahmenvertrag mit der Freien Wohlfahrt, der Selbstvertretung der Menschen mit Behinderung und den kommunalen Spitzenverbänden auszuhandeln, der die Ausgestaltung der Leistungen und der Finanzierungsstruktur nach den Vorgaben des Bundesteilhabegesetzes regelt.

Pressekontakt:

Christine Bayer
LVR-Fachbereich Kommunikation
Telefon: 0221 809-2781

Frank Tafertshofer
LWL-Pressestelle
Telefon: 0251 591-235

  1. LVR-Direktorin Ulrike Lubek. Foto: Heike Fischer / LVR

    Download Bild (JPG, 2,19 MB)
  2. LWL-Direktor Matthias Löb. Foto: LWL / Stephan Wieland

    Download Bild (JPG, 1,21 MB)

Zurück zur Übersicht