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Pressemeldung

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LVR senkt Landschaftsumlage

Landschaftsversammlung verabschiedet den Haushalt 2019 / Hebesatz für Landschaftsumlage sinkt von 14,7 Prozent (2018) auf 14,43 Prozent / Über 90 Prozent des Milliarden-Etats für soziale Leistungen

Köln. 8. Oktober 2018. Die Landschaftsversammlung Rheinland hat heute mehrheitlich den Haushalt für das Jahr 2019 verabschiedet. Die politische Vertretung des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) beschloss eine Umlage von 14,43 Prozent für das Jahr 2019 und damit einen Etat in Höhe von rund 4 Milliarden Euro.

„Mit dem einjährigen Haushalt für 2019 trägt der LVR den insbesondere in den Folgejahren wirksamen Veränderungen durch neue und veränderte Zuständigkeiten bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) Rechnung und lässt die Mitgliedskörperschaften gleichzeitig an der positiv ausblickenden Modellrechnung des Arbeitskreises Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) durch einen im Vergleich zum Haushaltsentwurf noch einmal reduzierten Umlagesatz teilhaben. Durch die frühzeitige Festlegung gibt der LVR den rheinischen Kreisen und Städten zudem finanzielle Planungssicherheit für das kommende Jahr“ so Anne Henk-Hollstein, Vorsitzende der Landschaftsversammlung Rheinland.

Der LVR finanziert sich zu rund zwei Dritteln über die von seinen Mitgliedskörperschaften zu entrichtende Landschaftsumlage. Die zwölf rheinischen Kreise, 13 kreisfreien Städte im Rheinland und die StädteRegion Aachen werden 2019 rund 2,6 Milliarden Euro Umlage abführen. In fast alle Mitgliedskörperschaften fließen Leistungen des LVR in höherem Umfang zurück, als Umlage gezahlt wird. (Die Leistungsübersichten der 26 Mitgliedskörperschaften des Jahres 2017 finden Sie hier: Leistungsübersichten der Mitgliedskörperschaften 2017 )

Knapp 91 Prozent der Aufwendungen werden für gesetzlich festgelegte soziale Leistungen eingesetzt – insbesondere für die Hilfen zum Wohnen und zur Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen, die sogenannte Eingliederungshilfe. Da die Zahl und der Hilfebedarf der Menschen, die Leistungen des LVR in Anspruch nehmen kontinuierlich weiter steigen, führt dies jährlich zu erheblichen Kostensteigerungen. Der wachsende Zuschussbedarf wird noch verstärkt durch die mit dem Bundesteilhabegesetz ab 2020 vorgesehenen erhöhten Einkommens- und Vermögensfreigrenzen.

„Nach der frühzeitigen Verabschiedung des Haushaltes 2019 können wir uns nun intensiv mit den grundlegenden Veränderungen infolge des BTHG und den damit insbesondere im Produktbereich der sozialen Leistungen zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen ab dem Haushaltsjahr 2020 auseinandersetzen. Damit ist eine wichtige Voraussetzung auch für die rechtzeitige Einbringung des Doppelhaushaltes 2020/2021 geschaffen,“ sagt Renate Hötte, Kämmerin des LVR.

Ansprechpartnerin für redaktionelle Rückfragen:

Christine Bayer
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel. 0221 809-7742
E-Mail: christine.bayer@lvr.de

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  1. Die Fraktionen der Landschaftsversammlung Rheinland bei der heutigen Sitzung. Foto: Heike Fischer / LVR

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  2. Bei der heutigen Sitzung der Landschaftsversammlung Rheinland fanden mehrere Abstimmungen statt, unter anderem über den Haushalt für das Jahr 2019. Foto: Heike Fischer / LVR

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