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Inklusion in der Kita: LVR stellt Zwischenergebnis der Rheinland-Kita-Studie vor

Studie erfasst Herausforderungen und Gelingensbedingungen für Inklusion in Kitas / Rund 1.700 Kita-Leitungen befragt

Köln. 29. November 2018. Wie steht es um die Inklusion in den rheinischen Kindertageseinrichtungen? Dieser Frage sind Prof. Rüdiger Kißgen und sein Team von der Universität Siegen im Auftrag des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) nachgegangen. Nun stellte der Wissenschaftler den Mitgliedern des LVR-Landesjugendhilfeausschusses die Zwischenergebnisse der Rheinland-Kita-Studie vor. 1.682 von 5.065 befragten Kindertageseinrichtungen beantworteten die Fragen des Forscherteams. Ziel der Untersuchung: Die Herausforderungen und Gelingensbedingungen der Inklusion in rheinischen Kitas ermitteln. Das bundesweit größte Forschungsprojekt seiner Art nimmt die Themenkomplexe Einrichtungen, Kinder, Team und Leitungen in den Fokus. Es gewährt Einblicke in die inklusive Arbeit der Kitas im Rheinland.

„Wenn Inklusion in den rheinischen Kitas zum Erfolgsmodell werden soll, müssen wir vor allem eines tun: Zuhören. Die Erfahrungen und Berichte der Kolleginnen und Kollegen aus Kindertageseinrichtungen sind sehr wertvoll. Sie helfen uns zu verstehen, welche Stolpersteine wir aus dem Weg räumen müssen, damit die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Handicap gelingt“, so Astrid Natus-Can, Vorsitzende des LVR-Landesjugendhilfeausschusses.

58 Prozent der befragten Einrichtungen betreuen Kinder mit Behinderung. 42 Prozent nehmen ausschließlich Kinder ohne Behinderung auf. Gefragt nach den Gründen gaben sie an, bislang keine Anfragen erhalten zu haben. Aber auch fehlende räumliche und personelle Ressourcen sowie zu wenig heilpädagogische Expertise im Team gehörten zu den oft genannten Gründen. Bedenken im Team und Elternschaft sowie die Befürchtung, dass Nachteile für andere Kinder entstehen könnten, nannten die befragten Kita-Leitungen am seltensten.

Allerdings war die Bereitschaft, Kinder mit Behinderung aufzunehmen, unterschiedlich ausgeprägt. Die größten Vorbehalte haben die Kita-Leitungen der Studie zufolge gegen die Aufnahme von Kindern mit geistiger Behinderung (30 Prozent), Körper- (33 Prozent) sowie Mehrfachbehinderung (58 Prozent). Ein Großteil sieht jedoch keine Probleme bei der Aufnahme von Kindern mit einer Sprach- oder Sinnesbehinderung (Sprache: 1 Prozent, Hören: 7,5 Prozent, Sehen: 18 Prozent), Entwicklungsverzögerung (1 Prozent), chronischer Krankheit (6 Prozent) oder Verhaltensstörung (7,5 Prozent). Insgesamt können sich von 22-54 Prozent der Leitungen die Aufnahme von Kindern mit Behinderung unter bestimmten Umständen vorstellen.

Überrascht war das Forscherteam bei der inhaltlichen Ausrichtung der pädagogischen Konzepte in den Einrichtungen. Während 54 Prozent der Einrichtungen, die Kinder mit Behinderung betreuen, mit dem sogenannten situationsorientierten Ansatz arbeiten, setzen nur 12 Prozent auf den Ansatz der offenen Arbeit. Dieser wird jedoch in der neueren pädagogischen Fachliteratur als erfolgsversprechender angesehen. Der situationsorientierte Ansatz legt die Biographien und Lebensbedingungen der Kinder und nicht die Sichtweise der Erwachsenen zugrunde. Individuelle Erlebnisse und Erfahrungen sollen den Kindern Sozialkompetenz vermitteln. Bei der offenen Arbeit bestehen keine Stammgruppen. Die Kinder können Aufenthaltsort und Aktivitäten selbst wählen, mit dem Ziel, die Lust am Lernen und aktive Neugier zu fördern.

Mit der Studie will der LVR außerdem herausfinden, wie Einrichtungen die LVR-Kindpauschale verwenden. Seit 2014 unterstützt der Kommunalverband Kitas im Rheinland mit jährlich 5.000 Euro pro Kind mit Behinderung. Am häufigsten setzen Kitas das Geld für Fort- und Weiterbildungen ein. Aber auch die Vernetzung, zum Beispiel mit Frühförderstellen, und die Beratung von Eltern gehören zu den am häufigsten genannten Einsatzzwecken.

Neben Kita-Leitungen sollen im nun folgenden qualitativen Teil der Studie Eltern, Träger, Jugendämter sowie Fachberatungen und Kita-Mitarbeiter über ihre Erfahrungen berichten. Der Abschlussbericht der Untersuchung soll Mitte 2019 vorliegen. Die Kosten der Studie betragen 250.000 Euro.

Die Tagesordnung der 21. Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses finden Sie hier.

Ihre Ansprechperson für redaktionelle Fragen:

Mariessa Radermacher
Tel 0221 – 809 7764
LVR-Fachbereich Kommunikation
Mail mariessa.radermacher@lvr.de

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