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LVR stockt Hilfen für ehemalige Heimkinder auf

Landschaftsausschuss Rheinland beschließt: Weitere 750.000 Euro für Betroffene, die unter Folgen der Heimerzeihung leiden / Bislang zahlte LVR Leistungen in Höhe von neun Millionen Euro

Köln. 22. April 2015. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) stellt weitere 750.000 Euro für den Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ zur Verfügung. Das hat der Landschaftsausschuss Rheinland heute einstimmig beschlossen. Mit dem Geld werden Menschen, die noch heute unter den Folgen der Heimerziehung in den Jahren 1949 bis 1975 leiden, unterstützt.

„Die Aufstockung des Fonds war zwingend notwendig, weil deutlich mehr Betroffene als ursprünglich angenommen die Hilfen des Fonds in Anspruch genommen haben“, so Prof. Dr. Jürgen Wilhelm, Vorsitzender des Landschaftsausschusses. „Wir hoffen, dass mit der zusätzlichen Summe noch weitere Menschen die Unterstützung erhalten, die ihnen zusteht“.

Zusätzlich sprach sich der Landschaftsausschuss auch dafür aus, einen Hilfsfonds für Kinder und Jugendliche zu errichten, die in den 1950er bis 1970er Jahren in psychiatrischen Kliniken und/oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen untergebracht waren. Diese wurden beim bestehenden Fonds für ehemalige Heimkinder nicht berücksichtigt.

Bislang wurden mit den Betroffenen in der Anlauf- und Beratungsstelle des LVR etwa 3.200 Vereinbarungen über Sachleistungen beziehungsweise Rentenersatzleistungen getroffen. Auf der Basis dieser Vereinbarungen wurden Leistungen in Höhe von knapp neun Millionen Euro bewilligt. Im Mittelpunkt steht die individuelle Beratung und Aufarbeitung der Vergangenheit. Zu weiteren Leistungen des Fonds gehören Sachleistungen wie etwa die Finanzierung von Gesundheits- und Bildungsmaßnahmen oder Hilfeleistungen entsprechend den individuellen Lebensumständen. Auch Rentenersatzleistungen sind möglich, wenn Jugendliche während ihrer Heimunterbringung zum wirtschaftlichen Nutzen der Einrichtung arbeiten mussten, dafür aber keinen Lohn erhielten und auch keine Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden.

Betroffene konnten sich bis zum 31.12.2014 bei Beratungsstellen melden. Bis 2016 sollen alle Anträge von der Anlauf- und Beratungsstelle beantwortet sein.

Die Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder beim LVR ist eine der regionalen Stellen, die in den westdeutschen Bundesländern und Berlin eingerichtet wurden.

Weitere Informationen unter: www.ehemaligeheimkinder.lvr.de

Ansprechpartnerin bei redaktionellen Fragen:

Jill Wagner
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel.: 0221 809-3119
jill.wagner@lvr.de

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