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Pressemeldung

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Landschaftsversammlung verabschiedet LVR-Doppelhaushalt

Haushalt für die Jahre 2015 und 2016 / Über 90 Prozent der Milliarden-Etats für soziale Leistungen / Hebesatz für Landschaftsumlage steigt leicht auf 16,70 Prozent (2015) und 16,75 Prozent (2016)

Köln. 28. April 2015. Die Landschaftsversammlung Rheinland hat heute mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP einen Doppelhaushalt für die Jahre 2015 und 2016 verabschiedet. Die politische Vertretung des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) beschloss einen Etat in Höhe von rund 3,73 Milliarden für 2015 und von rund 3,82 Milliarden Euro für 2016. Der Umlagesatz wird in diesem Jahr bei 16,70 Prozent und im Jahr 2016 bei 16,75 Prozent liegen. Die Umlagesätze, die der Verband schon im Jahr 2014 für einen mittelfristigen Planungszeitraum vorgesehen hatte, liegen damit – trotz weiter dynamisch ansteigender Sozialausgaben – im Planungsrahmen.

Dadurch erweist sich der LVR gegenüber seinen Mitgliedskörperschaften wiederum als verlässlicher Partner, weil den Mitgliedskörperschaften die Planungsannahmen aus dem Jahr 2014 bekannt waren und sind. Die Anhebung der Umlagesätze gegenüber dem Haushalt des Jahres 2014 (der inklusive einer Bedarfsumlage einen Umlagesatz von 16,5 Prozent auswies) fällt insgesamt moderat aus, weil der LVR seine umfangreichen Konsolidierungsmaßnahmen weiterhin fortsetzen wird und dadurch seine Steuerungsinstrumente aktiv einsetzt, um die Aufwandszuwächse bewusst zu begrenzen.

Die Landschaftsversammlung Rheinland hat heute den Doppelhaushalt 2015/2016 verabschiedet. Foto: Marion Koell / LVR

Der LVR finanziert sich zu rund zwei Dritteln über die von seinen Mitgliedskörperschaften zu entrichtende Landschaftsumlage. Die 12 rheinischen Kreise, 13 kreisfreien Städte im Rheinland und die StädteRegion Aachen werden 2015 rund 2,49 Milliarden Euro und 2016 rund 2,52 Milliarden Euro Umlage entrichten.

Wie bereits in den Vorjahren decken die Landschaftsumlage der Mitgliedskörperschaften und die Schlüsselzuweisungen des Landes, die der LVR erhält, nicht die Aufwendungen, die allein für die sozialen Leistungen zu erbringen sind. Auch fließen in fast alle Mitgliedskörperschaften Leistungen des LVR in höherem Umfang zurück, als sie Umlage entrichten.

(Hinweis: Die Leistungsübersichten der 26 Mitgliedskörperschaften für das Jahr 2013 finden Sie hier: Leistungsübersichten)

Knapp 90 Prozent der Aufwendungen werden für gesetzlich festgelegte soziale Leistungen eingesetzt – insbesondere für die Hilfen zum Wohnen und zur Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen, die sogenannte Eingliederungshilfe. Die Zahl und der Hilfebedarf der Menschen, die Leistungen des LVR in Anspruch nehmen, steigen. Damit wachsen auch die Kosten dynamisch weiter an. Aufgrund dieser Dynamik muss der LVR mit Kostensteigerungen in der Eingliederungshilfe in einer Größenordnung von 100 Millionen Euro pro Jahr rechnen.

Wie im März bekannt wurde, will die Bundesregierung die finanzielle Entlastung der Kommunen nicht, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, im Rahmen der Eingliederungshilfe, sondern losgelöst von einer entsprechenden inhaltlichen Verknüpfung vornehmen. „Diese Entscheidung, die auf den ersten Blick für die Kommunen eine gute Lösung darstellt, wird am Ende nur zu einer kurzfristigen Entlastung der Kommunen führen. Auf den zweiten Blick wird schnell erkennbar, dass die Entlastungen, die bei den Kommunen ankommen, sehr schnell über Umlagesatzsteigerungen aufgrund des dynamischen Kostenanstieges bei der Eingliederungshilfe, aufgebraucht sein werden. Deswegen appelliert der LVR an die Bundesregierung, die erforderlichen Bundesmittel zweckgebunden für die Entlastung bei der Eingliederungshilfe und damit auch konkret im Sinne der Teilhabe der Menschen zur Verfügung zu stellen. Nur auf diese Weise kann die Finanzierung der sozialen Leistungen dauerhaft und zukunftssicher gewährleistet werden“, verlangt Prof. Dr. Jürgen Wilhelm, Vorsitzender der Landschaftsversammlung Rheinland.

Renate Hötte, Kämmerin des LVR: „Die demographische Entwicklung und die damit verbundene Ausgabendynamik bieten uns so gut wie keinen Spielraum, um die Soziallasten zu begrenzen. In den letzten acht Jahren haben sich die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung in NRW um rund 50 Prozent erhöht. Selbst die seit 2010 selbst verordneten erheblichen Sparmaßnahmen für den Landschaftsverband führen nicht annähernd zu einer Kompensation der Ausgabenzuwächse bei den Sozialleistungen des Verbandes. Dies ist der Grund, warum wir die Landschaftsumlage im Doppelhaushalt erhöhen müssen. Es ist aber nicht hinnehmbar, dass die von Überschuldung betroffenen oder bedrohten Kommunen durch die Leistungen der Sozialhilfe weiterhin derart belastet werden. Es muss eine Lösung gefunden werden, bei der sich der Bund quotal an den Leistungen für die Eingliederungshilfe, die eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt, beteiligt.“

Hinweis für Redaktionen:

Die Haushaltsreden der in der Landschaftsversammlung vertretenen Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke, Freie Wähler/Piraten Partei und der Gruppe Alternative für Deutschland finden Sie weiter unten im Download-Bereich.

Ansprechpartnerin für redaktionelle Rückfragen:

Katharina Landorff
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel. 0221 809-2527
E-Mail: katharina.landorff@lvr.de

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  1. Politiker der Landschaftsversammlung Rheinland bei einer Abstimmung

    Die Landschaftsversammlung Rheinland hat heute den Doppelhaushalt 2015/2016 verabschiedet. Foto: Marion Koell / LVR

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