Zum Inhalt springen

Auswahl der Sprachversion

Pressemeldung

Zurück zur Übersicht

LVR-Beirat für Inklusion und Menschenrechte begrüßt Resolution „Gemeinsam in Vielfalt – Inklusion als Menschenrecht umsetzen“

Landschaftsausschuss bekräftigt politisches Leitziel der Inklusion / UN-Behindertenrechtskonvention trat vor zehn Jahren am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft

Rheinland/Köln, 22. März 2019. Der Landschaftsausschuss des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) hat heute einstimmig die Resolution „Gemeinsam in Vielfalt – Inklusion als Menschenrecht umsetzen“ beschlossen. Fast auf den Tag genau zehn Jahre nach dem Inkrafttreten des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland (die sogenannte UN-Behindertenrechtskonvention) bekräftigte die politische Vertretung des LVR ihre Verantwortung für deren Umsetzung.

Der Beschluss erfolgte nach vorheriger Beratung im LVR-Beirat für Inklusion und Menschenrechte, in dem Verbände der Behindertenselbstorganisation und Vertretungen der Gruppe der Psychiatrie-Erfahrenen und der Freien Wohlfahrtspflege mit den Sprecherinnen und Sprechern der Fraktionen des Ausschusses für Inklusion auf Augenhöhe regelmäßig diskutieren. Der LVR-Beirat tritt am Jahrestag erneut in Köln zur Würdigung der Resolution zusammen.

Die Resolution wurde auf gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke und Freie Wähler beschlossen.

Nähere Informationen rund um das Thema „Inklusion und Menschenrechte“ finden Sie unter www.inklusion.lvr.de.


Resolution des Landschaftsausschusses des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) anlässlich des 10. Jahrestages des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland am 26. März 2009

Gemeinsam in Vielfalt – Inklusion als Menschenrecht umsetzen

Am 26. März 2009 trat in Deutschland das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (die sog. UN-Behindertenrechtskonvention) bundesgesetzlich in Kraft. Auch vor dem Hintergrund des im Januar 2019 veröffentlichten unabhängigen Monitoringberichtes des Deutschen Instituts für Menschenrechte e.V. zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen stellt der Landschaftsausschuss anlässlich des 10. Jahrestages des Inkrafttretens fest, dass viele Fortschritte erreicht wurden. Es bleibt aber noch viel zu tun – im Rheinland wie auch in Deutschland insgesamt.

Wir begrüßen daher Anzeichen für eine allein auf der Grundlage von Gewissensfreiheit beruhende demokratische Aussprache im Deutschen Bundestag zur Frage nach der pränatalen Diagnostik der Trisomie 21 oder anderer genetischer Varianten. Im zehnten Jahr der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention weisen wir entschieden darauf hin, dass nur eine inklusive Gesellschaft eine Gesellschaft der gleichen Würde und gleichen Rechte für alle Menschen ist und werdende Eltern mit und ohne Behinderungen ermutigen kann, freie Entscheidungen zu treffen.

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention fordert die gesamte Rechtsordnung auf allen staatlichen Ebenen heraus und muss als politische Daueraufgabe verstanden werden. Dass es nicht mehr zu gelingen scheint, in diesem bedeutenden Wahljahr des Europäischen Parlamentes das Wahlrecht für alle Menschen mit Behinderungen auf Bundesebene einzuführen, bekümmert uns. Die europäische Idee muss alle demokratischen Stimmen erreichen können.

Als politische Vertretung des LVR bekennen wir uns zu unserem Teil der Verantwortung und der Pflichten zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in einem gesamtstaatlichen Prozess. Der Landschaftsverband Rheinland trägt dazu seit 2014 mit seinem einstimmig beschlossenen Aktionsplan „Gemeinsam in Vielfalt“ im Rahmen seiner Aufgaben und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bei. Wir betrachten demnach die UN-Behindertenrechtskonvention neben dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) als eine handlungsleitende gesetzliche Grundlage zur Umsetzung des Ausführungsgesetzes zum BTHG in Nordrhein-Westfalen (AG-BTHG NRW). Wir appellieren an Bund, Land, Kommunen und alle Träger von Einrichtungen und Diensten, alle Anstrengungen zu unternehmen, die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in einer inklusiven Gesellschaft zu verwirklichen.

In diesem Sinne bekräftigt der Landschaftsausschuss der 14. Landschaftsversammlung Rheinland ausdrücklich sein politisches Leitziel der Inklusion.


Pressekontakt:

Landschaftsverband Rheinland
LVR-Fachbereich Kommunikation
Christine Bayer
Tel 0221 809-7742
Mail christine.bayer@lvr.de

Zurück zur Übersicht