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Pressemeldung

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Polizei und LVR testeten Sicherheitskonzept des forensischen LVR-Klinikums Essen

Simulierte Sicherheitsstörung erfolgreich bewältigt / Sicherheitskonzept und Zusammenarbeit zwischen Klinikum und Polizei hat sich bewährt

Köln. Essen. 4. April 2019. Heute Vormittag übten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Polizeipräsidiums Essen und des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) in der Klinik für Forensische Psychiatrie des LVR-Klinikums Essen ihre Zusammenarbeit in einer komplexen Gefahrensituation. Kern der rund zweistündigen Übung bestand in der gemeinsamen Bewältigung einer simulierten Sicherheitsstörung.

Die Übung diente dazu, die praktische Umsetzung der bestehenden Sicherheitskonzepte zu testen und sie bei Bedarf zu verbessern.
Klaus Lüder,
Fachbereichsleiter Forensik des LVR: „Der Landschaftsverband Rheinland als Klinikträger ist dem Schutz der Öffentlichkeit und den Klinik-Mitarbeitenden gegenüber verpflichtet. Die regelmäßig stattfindenden Praxisübungen sind hilfreich und notwendig, da sie das gegenseitige Verständnis zwischen unseren Kliniken und der Polizei fördern“.

Die Übung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da es bei ihr auch um taktische Vorgehensweisen der Sicherheitskräfte ging, die einer Geheimhaltungsstufe unterliegen. Zu detaillierten Inhalten der Übung können daher keine Angaben gemacht werden.


Die Klinik für Forensische Psychiatrie des LVR-Klinikums Essen dient der einstweiligen Unterbringung gemäß § 126a StPO. In ihr sind bis zu 54 Patienten untergebracht, bei denen dringende Gründe für die Annahme vorliegen, dass sie eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben. Damit entspricht die Unterbringung einer Art „Untersuchungshaft“; die Patienten verbleiben bis zu ihrer Hauptverhandlung im LVR-Klinikum Essen, um danach gegebenenfalls in eine Maßregelvollzugsklinik verlegt zu werden.

Forensische Patientinnen und Patienten sind Menschen, die in speziellen Kliniken untergebracht werden, weil sie aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer Suchterkrankung straffällig geworden, jedoch nur eingeschränkt oder gar nicht schuldfähig sind. Der Landschaftsverband Rheinland verfügt über ein Netzwerk von Spezialeinrichtungen für den Maßregelvollzug. An sechs Standorten mit unterschiedlichen Behandlungsschwerpunkten werden rund 1500 psychisch kranke Straftäterinnen und Straftäter therapiert.


Ansprechpartnerin für Rückfragen:
Karin Knöbelspies
Landschaftsverband Rheinland
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel 0221 809-7714
Mail karin.knoebelspies@lvr.de

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