Zum Inhalt springen

Auswahl der Sprachversion

Pressemeldung

Fortbildung und Qualifizierung in der Offenen Ganztagsschule (OGS). Förderung von Maßnahmen bei freien Trägern und den Jugendämtern in NRW

In den Jahren 2019 bis 2022 fördert das Land NRW die Durchführung von Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie Maßnahmen der Weiterentwicklung der Qualität im außerunterrichtlichen Bereich der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich (OGS). Vorgesehen ist ein jährlich wachsendes Finanzvolumen von in diesem Jahr 350.000 EUR auf 550.000 EUR im kommenden Jahr und auf 750.000 EUR in den Jahren 2021 und 2022.

Antragsberechtigt sind grundsätzlich freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, die auch Träger von außerunterrichtlichen Angeboten in der OGS sind. Diese sollen nach § 75 SGB VIII anerkannt sein. Daneben können auch die Jugendämter in NRW Anträge stellen.

Bewilligungsbehörde ist die Serviceagentur „Ganztägig lernen“ NRW in Trägerschaft des Instituts für soziale Arbeit e.V. Ihrer Homepage entnehmen Sie bitte weitere Informationen und Unterlagen zur Beantragung der Fördermittel.