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Pressemeldung

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Newsletter "Rechtsfragen der Jugendhilfe"

Ausgabe Juni 2019

1. Aus der Gesetzgebung des Bundes

„Geordnete-Rückkehr-Gesetz“

Am 16. Mai 2019 hat der Bundestag das Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (sog. „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, BT-Drs. 19/10047) in Erster Lesung behandelt. Es sieht unter anderem eine eingeschränkte Duldung für Menschen, deren Identität nicht geklärt ist sowie die Möglichkeit von Abschiebehaft auch in „normalen“ Gefängnissen vor. Leistungen für Menschen, die in einem anderen EU-Staat als Flüchtlinge anerkannt wurden, sollen gekürzt werden. Auch soll die Frist zur Überprüfung des Widerrufs der Anerkennung des Asyl- oder Flüchtlingsstatus von derzeit drei auf fünf Jahre verlängert werden.

Der Bundesrat hat am 17. Mai 2019 zum Gesetzesentwurf Stellung genommen. Er kritisiert unter anderem, dass der Gesetzesentwurf die Belange Minderjähriger und Familien mit minderjährigen Kindern nicht ausreichend berücksichtige. Insbesondere für die Unterbringung in „normalen“ Gefängnissen zur Abschiebung seien konkrete gesetzliche Regelungen erforderlich, um europäische Vorgaben zur Inhaftierung von Minderjährigen umzusetzen.

Am 3. Juni 2019 findet eine öffentliche Anhörung im Ausschuss des Bundestages für Inneres und Heimat statt.

"Geordnete-Rückkehr-Gesetz", BT-Drs. 19/10047

Gesetzesantrag zu Kinderlärm auf Sportanlagen

Das Land Nordrhein-Westfalen hat einen Gesetzesantrag zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) in den Bundesrat eingebracht, um Anwohnerklagen gegen Kinderlärm zu reduzieren. Dazu soll § 22 BImSchG dahingehend ergänzt werden, dass Sportplätze, die von Kindern genutzt werden, ebenso privilegiert werden wie Spielplätze und Kindertagesstätten. Damit würden Spiel- und Sportplätze gleich behandelt.

Der Bundesrat hat den Vorschlag nach der ersten Lesung am 17. Mai 2019 in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.

Gesetzesantrag zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG)

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2. Aus der Gesetzgebung in Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung NRW zur Einführung des Gesetzes zur frühen Förderung und Bildung von Kindern und zur Änderung des Schulgesetzes

Der Referentenentwurf der Landesregierung zur Einführung des Gesetzes zur frühen Förderung und Bildung von Kindern (KiBiz) und zur Änderung des Schulgesetzes liegt nunmehr vor. Er beinhaltet eine grundlegende Reform des KiBiz und enthält unter anderem die nachfolgend dargestellten Änderungen. Die Finanzierung im Bereich der Kindertagesbetreuung soll nachhaltig verbessert werden. Hierzu ist geplant, die Kindpauschalen zu erhöhen und jährlich eine indexgebundene Anpassung vorzunehmen. Weiterhin sieht der Entwurf die Einführung eines zweiten beitragsfreien Kindergartenjahres vor. Außerdem werden die besonderen Bedarfe von Kindern mit drohender Behinderung gesetzlich verankert, hierzu werden Pauschalwerte ausgewiesen.

Darüber hinaus ist vorgesehen, für mehr Flexibilität bei den Betreuungs- und Öffnungszeiten zu sorgen. Neu ist auch die im Entwurf vorgesehene Leitungsfreistellung und die erstmals verankerte finanzielle Förderung der Fachberatung. Geplant ist auch, die maximalen Schließtage auf 25 zu reduzieren.

Im Bereich der Tagespflege soll die Möglichkeit eröffnet werden, mehr Betreuungsverträge abzuschließen. Außerdem ist geplant, die Kindertagespflege in die gesetzliche Norm zur Investitionsförderung aufzunehmen.

Zurzeit findet hinsichtlich des Entwurfs die Verbändeanhörung durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen statt.

Gesetzentwurf der Landesregierung NRW zur Einführung des Gesetzes zur frühen Förderung und Bildung von Kindern und zur Änderung des Schulgesetzes

Verordnung zum Rückgriff nach dem Unterhaltsvorschussgesetz veröffentlicht

Am 31. Mai 2019 wurde die Verordnung über die Erhebung und Übermittlung von Daten zum Rückgriff nach § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Unterhaltsvorschussgesetzes (Unterhaltsvorschussdatenerhebungs- und -übermittlungsverordnung – UVG-DEÜVO) im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW veröffentlicht (GV. NRW. 2019 S. 227). Sie tritt am 1. Juli 2019 in Kraft.

Die Verordnung regelt die Erhebung und Übermittlung der Daten, die die Bewilligungsbehörden nach § 1 Absatz 1 der UVG-Durchführungsverordnung (alle Kreise, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden mit eigenem Jugendamt) an das Landesamt für Finanzen übermitteln dürfen, wenn dieses den Unterhaltsrückgriff nach § 7 Unterhaltsvorschussgesetz durchführt. Die Datenübermittlung erfolgt dabei über ein webbasiertes Verfahren, das das Landesamt für Finanzen zur Verfügung stellt.

Verordnung zum Rückgriff nach dem Unterhaltsvorschussgesetz

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3. Rechtsprechung

Anspruch auf Herausgabe des Kinderreisepasses

Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 27. März 2019

Az. XII ZB 345/18

Die Beteiligte zu 1 ist Mutter des 2016 geborenen Kindes, der Beteiligte zu 2 ist der Vater. Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet, leben getrennt und üben die elterliche Sorge gemeinsam aus. Aufgrund einer entsprechenden Elternvereinbarung hat das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt bei der Mutter. Diese stammt aus Kamerun, hat in Deutschland Asyl beantragt und besucht hier die Schule.

Die Mutter hat beantragt, den Vater zu verpflichten, den bei ihm befindlichen Kinderreisepass an sie herauszugeben. Das Amtsgericht hat den Vater antragsgemäß zur Herausgabe verpflichtet. Das Oberlandesgericht hat auf die Beschwerde des Vaters die angefochtene Entscheidung abgeändert und den Antrag auf Herausgabe des Passes abgelehnt. Gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts wendet sich die Mutter mit der zugelassenen Rechtsbeschwerde.

Der BGH hat der Rechtsbeschwerde stattgegeben und den Anspruch auf Herausgabe des Kinderreisepasses bejaht. Zwar sei in Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob es einen solchen Herausgabeanspruch gebe bzw. auf welcher Rechtsgrundlage er beruhe. Nach Ansicht des BGH folgt der Herausgabeanspruch aus analoger Anwendung der §§ 1632 Abs. 1, 1684 Abs. 2 BGB. Die Besorgnis, der herausverlangende Elternteil könne mit Hilfe des Kinderreisepasses seine elterlichen Befugnisse überschreiten (zum Beispiel das Kind ins Ausland entführen), könnte dem Herausgabeanspruch im Einzelfall entgegenstehen. Diese Situation sei im vorliegenden Fall jedoch nicht gegeben. Folglich ist der Vater zur Herausgabe des Kinderreisepasses verpflichtet.

Beschluss des Bundesgerichtshofs

4. Neue Publikationen

Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland

Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. hat eine Zusammenstellung der gesetzlichen Bestimmungen auf Bundesebene und einen Vergleich der Bestimmungen in den Bundesländern und auf kommunaler Ebene veröffentlicht.

Angesichts der aktuellen Bedeutung des Themenfeldes der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen spricht sich das Deutsche Kinderhilfswerk für einen verstärkten Ausbau dieser Rechte aus, um neben einer Stärkung der politischen Bildung gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen demokratische Prinzipien konkret und wirkungsvoll zur Anwendung kommen zu lassen und Partizipation als zentralen Wert einer demokratischen Gesellschaft zu stärken.

Diese Veröffentlichung stellt die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen in den Bundesländern hinsichtlich der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gegenüber, schwerpunktmäßig das Wahlrecht für Kinder und Jugendliche, Beteiligungsrechte in den Kommunen, in Kindertageseinrichtungen und in der Schule.

Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland: Vergleich der Bestimmungen in den Bundesländern und auf kommunaler Ebene

Basiswissen Aufsichtspflicht: Haftung und Garantenstellung in der Kinder- und Jugendhilfe, EREV-Themenheft Nr. 25

Die neue Ausgabe des Themenheftes Theorie und Praxis in der Jugendhilfe des Evangelischen Erziehungsverbandes EREV beschäftigt sich mit dem zentralen Thema der Aufsichtspflicht und Haftung in der Jugendhilfe auch im Hinblick auf den Umgang mit digitalen Medien. Ziel ist es, einen klaren Handlungsrahmen und eine Orientierung in der pädagogischen Arbeit zu geben, um das eigenverantwortliche Handeln von Kindern und Jugendlichen einerseits zu stärken und andererseits die juristischen Anforderungen an die Aufsichtspflichten in der Jugendhilfe zu erfüllen.

Neben Informationen über zivil- und strafrechtliche Grundlagen der Aufsichtspflichten und der Haftung, widmet sich die Veröffentlichung dem diesbezüglichen Umgang mit Diensten wie WhatsApp, der Benutzung von WLAN oder Mindestalterfragen.

Basiswissen Aufsichtspflicht: Haftung und Garantenstellung in der Kinder- und Jugendhilfe, EREV-Themenheft Nr. 25

Glücksspielen – Suchtrisiko bei jungen Migranten

Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen hat eine Broschüre „Glücksspielen – Suchtrisiko bei jungen Migranten“ veröffentlicht.

Sie richtet sich als Arbeitshilfe für Fachkräfte der Integrationshilfen, für Ehrenamtliche der Suchtselbsthilfe und für Angehörige zum Umgang mit (jugendlichen) Glücksspielern mit Migrationshintergrund.

Inhaltlich werden zunächst grundlegende Informationen zu Glücksspiel und Suchtrisiko vermittelt. Die Broschüre gewährt auch einen Einblick in die geltenden rechtlichen Bestimmungen zum Glücksspiel. Es wird näher auf die Risikofaktoren Männlichkeit und Migration eingegangen.

Besonderes Augenmerk wird auf die Hilfen zum interkulturellen Umgang mit Glücksspielern gelegt. So wird beispielsweise Bezug auf den Islam und seine Sichtweise zum Glücksspiel genommen. Es werden Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt, die eine Hilfestellung erleichtern und unterstützen sollen.

Abschließend sind diverse Adressen der Hilfe angegeben, an die sich Spieler oder aber auch Angehörige wenden können. Darunter sind Kontaktdaten von Hotlines zu finden, die auch fremdsprachige Beratungen anbieten (zum Beispiel türkisch, polnisch oder russisch).

Broschüre „Glücksspielen – Suchtrisiko bei jungen Migranten“

Diskriminierungsschutz für Geflüchtete

Die Broschüre „Praxisnahe juristische Interventionen zum menschenrechtlichen Diskriminierungsschutz für Geflüchtete“ wurde von Professor Dr. Dorothee Frings erstellt und von Der Paritätische NRW herausgegeben.

Sie soll allen Beratungsstellen, die sich mit Diskriminierungen, mit Geflüchteten oder Zugewanderten beschäftigen, dienen und diesen rechtssichere Reaktionsmöglichkeiten auf bestehende Diskriminierungen von Geflüchteten bzw. Zugewanderten aufzeigen.

In der Broschüre werden diverse Lebensbereiche aufgezählt, in denen Diskriminierungsrisiken bestehen. Diese Lebensbereiche beschränken sich dabei nicht auf Arbeitsverhältnisse, Wohnungsmietverträge, Waren- und Dienstleistungsverträge. Es werden vielmehr auch Diskriminierungsfallbeispiele in Behördenkontexten, im Bereich der Bildung sowie im öffentlichen Raum aufgezeigt.

Anhand dieser möglichen Diskriminierungskonstellationen wird sodann der Rechtsschutzweg erläutert und konkrete Handlungsempfehlungen im Arbeitsalltag der Sozialen Arbeit mit Geflüchteten ausgesprochen. Etwaige Rechtsschutzmöglichkeiten sind unter anderem der Anspruch auf Schadensersatz/Entschädigung gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bzw. § 14 SGB I, das Beschwerderecht nach § 13 AGG sowie das Widerspruchsrecht nach § 70 VwGO/ § 84 SGG.

Broschüre „Praxisnahe juristische Interventionen zum menschenrechtlichen Diskriminierungsschutz für Geflüchtete“

Das Asylverfahren: Deine Rechte, deine Perspektiven

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat eine Broschüre veröffentlicht, die das Asylverfahren in einfacher Sprache erklärt. Es richtet sich vor allem an unbegleitet geflüchtete Kinder und Jugendliche. Die Broschüre stellt Behörden, Einrichtungen und Menschen vor, denen die Jugendlichen auf ihrem Weg begegnen. Außerdem beantwortet sie die wichtigsten Fragen zum Verfahren.

Das Asylverfahren: Deine Rechte, deine Perspektiven

Arbeitshilfen zum Asyl- und Klageverfahren bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Der Bundesfachverband UMF hat zusammen mit dem Flüchtlingsrat Thüringen und dem Flüchtlingsrat Niedersachsen drei kurze Arbeitshilfen zum Asyl- und Klageverfahren erstellt. Sie sollen Vormünder/innen und andere Personen, welche unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und junge volljährige Geflüchtete begleiten und beraten, hilfreiche Praxistipps geben und rechtliche Grundlagen vermitteln.

Arbeitshilfen zum Asyl- und Klageverfahren bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Datenschutzrecht für Refugee Law Clinics (RLC) – Broschüre mit Rechtsgrundlagen und Mustervorlagen

Die Broschüre, entstanden in Kooperation verschiedener RLCs im Rahmen der AG Datenschutz des Refugee Law Clinics Deutschland e.V., bietet den Mitarbeitern vor Ort einen praxisnahen Leitfaden im Umgang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben.

Es werden die allgemeinen rechtlichen Grundlagen erläutert und teilweise in den direkten Bezug zur Arbeit der RCL gesetzt. Mit gesondert gekennzeichneten Praxistipps und Vorlagen zur eigenen Verwendung, stellt diese Broschüre eine nützliche Hilfe für den angesprochenen Personenkreis dar.

Datenschutzrecht für Refugee Law Clinics (RLC) – Broschüre mit Rechtsgrundlagen und Mustervorlagen

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5. Termine

Aktuelle Rechtsfragen in der Pflegekinderhilfe

Am 29. August 2019 bietet das LVR-Landesjugendamt eine ganztägige Fortbildung zum Pflegekinderwesen an. Dabei wird folgenden Fragen nachgegangen:

Welche Rolle haben Fachkräfte der Pflegekinderhilfe im familiengerichtlichen Verfahren? Wie können die Fachkräfte die Pflegekinder sowie deren Pflegefamilien adäquat im Verfahren vertreten? Welche Anforderungen stellen Anfragen und Stellungnahmen des Familiengerichtes an die Fachkräfte in den Pflegekinderdiensten? Wie kann die örtliche Zuständigkeit nach § 87b SGB VIII bei Fällen nach § 86 Abs. 6 SGB VIII sinnvoll ausgestaltet werden?

In der Veranstaltung gibt Diana Eschelbach einen ausgewählten Überblick rechtlicher Fragestellungen. Für Praxisbeispiele und Fragen, deren Lösungen gemeinsam erarbeitet werden, wird genügend Raum geboten.

Die Teilnahme als Tagesgast kostet 46,- EUR inklusive Veranstaltungsverpflegung.

Veranstaltungsseite im Onlinekatalog

Sozialdatenschutz in der Jugendhilfe am 6. September 2019

Der richtige Umgang mit Sozialdaten ist für eine vertrauensvolle Beziehung zwischen allen Beteiligten in der Kinder- und Jugendhilfe notwendig. Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) gilt seit gut einem Jahr unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten der EU. Daneben kommen weiterhin nationale Regelungen in den Sozialgesetzbüchern zum Datenschutz zur Anwendung.

Dieses ganztägige Seminar vermittelt einen praxisnahen Überblick über die Systematik des Datenschutzrechts und die für die Kinder- und Jugendhilfe relevanten Regelungen, die die Fachkräfte in ihrer täglichen Arbeit umsetzen müssen.

Referent der Tagesveranstaltung wird Rechtsanwalt Sören Kroll sein.

Die Teilnahme als Tagesgast kostet 33,- EUR inklusive Veranstaltungsverpflegung.

Veranstaltungsseite im Onlinekatalog

6. Aktuelle Meldungen

Jugend- und Familienministerkonferenz stimmt für Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz

Die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) hat sich am 17. Mai 2019 für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ausgesprochen. Ziel ist, die Interessen der Kinder bei staatlichen Entscheidungen stärker zu berücksichtigen.

Jugend- und Familienministerkonferenz stimmt für Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz

Kinderschutz bei Smart Toys gefordert

Die Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) hat auf ihrem letzten Treffen im Mai 2019 beschlossen, die Bundesregierung aufzufordern, sich auf EU-Ebene für die Schaffung einer einheitlichen IT-Sicherheitszertifizierung für Smart Toys einzusetzen. Kinder müssten bei internetfähigem Spielzeug besser vor Datenschutzrisiken geschützt werden. Können Spielsachen mit dem Internet verbunden werden, dürften nicht zugleich auch Fotos, Sprache und Profile der Kinder automatisch online gehen.

Pressemitteilung zum Kinderschutz bei Smart Toys

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