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Pressemeldung

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Zwei Jahre Beratung für die Stiftung Anerkennung und Hilfe

Anlauf- und Beratungsstellen der Landschaftsverbände ziehen Bilanz

Köln/Münster. 18. Juni 2019. Unter dem Titel „Zuhören – Anerkennen – Nicht vergessen!“ würdigen Land und Kirchen morgen (19. Juni) das Leid und die Unrechtserfahrungen von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen. Im Mittelpunkt stehen Menschen, die als Kinder in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie wie auch in Kinderheimen Unrecht und schweres Leid wie beispielsweise Missbrauch und Misshandlungen erlitten haben. Anlässlich der im Landtag stattfindenden Veranstaltung ziehen die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) eine Zwischenbilanz zur Stiftung Anerkennung und Hilfe.

Bis Mitte Juni haben sich 3.553 Betroffene an die Regionalen Anlauf- und Beratungsstellen für die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ gewandt. Die Beratungsstellen haben die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) für Menschen eingerichtet, die als Kinder und Jungendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland oder von 1949 bis 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Kinder- und Jugendpsychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben. In Westfalen haben sich bisher 2.175 Betroffene bei der Anlaufstelle gemeldet, im Rheinland waren es 1.378.

In 2.136 Fällen (1.312 Westfalen/824 Rheinland) konnten bereits Vereinbarungen zu finanziellen Leistungen aus der Stiftung abgeschlossen werden. Die Stiftung hat auf dieser Grundlage bislang rund 24 Millionen Euro Anerkennungszahlungen an die Betroffenen in Nordrhein-Westfalen für erlittenes Leid und Unrecht sowie für fehlende Rentenversicherungszeiten während der Unterbringungszeit ausgezahlt.

„Die hohen Meldezahlen in NRW bestätigen die gute Arbeit in den Anlauf- und Beratungsstellen in Münster und Köln. Diese Stellen bieten Betroffenen einen geschützten Raum für Gespräche über die damaligen Erlebnisse und Erfahrungen sowie die Auswirkungen auf das heutige Leben an.", sagte LWL-Jugenddezernentin Birgit Westers. „Dass wir schon so viele Verfahren abschließen konnten, freut uns für die Betroffenen. Dennoch gilt es, die Stiftung bis zum Ende ihrer Laufzeit so bekannt wie möglich zu machen. Wir möchten, dass so viele Betroffene wie möglich Anerkennung erfahren und die Leistungen erhalten, die ihnen zustehen“, so LVR-Jugenddezernent Lorenz Bahr.

Eine wichtige Aufgabe der Expertinnen und Experten von LVR und LWL ist es, die Betroffenen bei der Gewährung von finanziellen Leistungen aus der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ zu unterstützen. Als Anerkennungs- und Unterstützungsleistung können Betroffene pauschal maximal 9.000 Euro erhalten. Zudem können sie einen Ausgleich für entgangene Rentenansprüche bekommen, wenn für geleistete Arbeit ab dem 14. Lebensjahr keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt worden sind. Wer bis zu zwei Jahre sozialversicherungspflichtig in den Einrichtungen gearbeitet hat, kann maximal 3.000 Euro erhalten, wer länger gearbeitet hat, kann maximal 5.000 Euro erhalten.

Betroffene, die heute in Westfalen leben, können sich noch bis zum 31. Dezember 2020 an die Anlauf- und Beratungsstelle beim LWL in Münster wenden unter Tel. 0251 / 591 4290. Im Rheinland können sich Betroffene bis Ende 2020 an die Anlauf- und Beratungsstelle beim LVR in Köln wenden unter 0221 809-5001.

Hintergrund

Anfang 2017 haben Bund, Länder und Kirchen die Stiftung "Anerkennung und Hilfe" gegründet. Ziel der Stiftung ist es, Leid und Unrecht anzuerkennen, das betroffene Menschen als Kinder und Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland oder von 1949 bis 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Kinder- und Jugendpsychiatrie erfahren haben. Zudem unterstützt die Stiftung die Betroffenen dabei, die heute noch vorhandenen Folgen des erlittenen Unrechts zu bewältigen oder zu vermindern. Zu diesem Zweck sind seit Anfang 2017 im ganzen Bundesgebiet Regionale Anlauf- und Beratungsstellen errichtet worden, die den Betroffenen vor Ort weiterhelfen. Für das Land NRW nehmen diese Aufgabe die Anlaufstellen beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) in Köln für das Rheinland und beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) in Münster für Westfalen-Lippe wahr.

Weitere Informationen über die Anlauf- und Beratungsstellen, die Stiftung und die Leistungen unter www.rabs.lwl.org, www.anerkennung-hilfe.lvr.de und www.stiftung-anerkennung-hilfe.de

Pressekontakt beim LVR:
Mariessa Radermacher
Tel. 0221 809 7764
mariessa.radermacher@lvr.de

Pressekontakt beim LWL:
Markus Fischer
Tel. 0251 591 235
markus.fischer@lwl.org

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