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LVR unterstützte mit mehr als 48 Millionen Euro die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im Rheinland

LVR-Inklusionsamt veröffentlicht Jahresbericht 2018/2019 / Leistungen in 11.769 Fällen / 139 Inklusionsbetriebe schaffen und sichern Arbeitsplätze im Rheinland

Rheinland, 23. Oktober 2019. Im Jahr 2018 haben das Inklusionsamt des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) und die rheinischen Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben mit mehr als 48,3 Millionen Euro die Beschäftigung schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen im Rheinland unterstützt. Davon flossen über 39,1 Millionen Euro in 9.687 Fällen an Arbeitgeber, um neue Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu schaffen sowie Räumlichkeiten und Arbeitsplätze behinderungsrecht zu gestalten. Über 9,5 Millionen Euro erhielten schwerbehinderte Menschen beispielsweise für technische Arbeits-, Kraftfahrzeug-, Wohnungshilfen oder Arbeitsassistenzen. Dies geht aus dem Jahresbericht 2018/2019 hervor, den das LVR-Inklusionsamt nun veröffentlicht hat.

Ein besonderes Förderungsinstrument zur Schaffung und dauerhaften Sicherung von Arbeitsplätzen ist die Förderung von Inklusionsbetrieben. Hierbei handelt es sich um Wirtschaftsbetriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes, die neben ihrer regulären wirtschaftlichen Tätigkeit einen besonderen sozialen Auftrag haben. Sie beschäftigen auf 30 bis 50 Prozent der Arbeitsplätze Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf. Ende 2018 betrug die Zahl der anerkannten Inklusionsbetriebe im Rheinland 139. Insgesamt sind in den Inklusionsbetrieben bis Jahresende 3.159 Arbeitsplätze entstanden.

In 2017 waren im Rheinland 189.296 Arbeitsplätze mit schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen besetzt. Die Arbeitgeber in den 14 Arbeitsagenturbezirken erreichten eine durchschnittliche Beschäftigungsquote von 5,4 Prozent, die damit über dem gesetzlich vorgeschriebenen Wert von fünf Prozent liegt. Um in allen Bereichen und bei allen Arbeitgebern die gesetzliche Quote zu erfüllen, müssten rheinlandweit 33.979 weitere Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder gleichgestellten Personen besetzt werden.

„Die Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie die Sicherung wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen sind und bleiben das oberste gemeinsame Ziel des LVR-Inklusionsamtes und seiner Fachdienste sowie der Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben bei den Kreisen und Städten im Rheinland“, erklärt Prof. Dr. Angela Faber, LVR-Dezernentin Schulen, Inklusionsamt, Soziale Entschädigung. „Wer Menschen mit Behinderung beschäftigt kann sich sicher sein: Wir beraten und fördern nicht nur kurzfristig, sondern wir begleiten langfristig. Dazu arbeiten wir auch eng mit den Rehabilitationsträgern wie Arbeitsagentur und Rentenversicherung zusammen.“

Seit dem 1. Januar 2018 hat sich das Leistungsportfolio des LVR-Inklusionsamtes erweitert. Neben den Rehabilitationsträgern hat nun auch das LVR-Inklusionsamt den gesetzlichen Auftrag der Prävention. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern sollen der Eintritt einer Behinderung einschließlich einer chronischen Krankheit durch Aufklärung und Beratung vermieden werden.

Der aktuelle Jahresbericht 2018/2019 steht unten zum Download zur Verfügung und bietet einen umfassenden Einblick in die vielschichtigen Aufgaben des LVR-Inklusionsamtes, seiner Fachdienste und Partner. Er ist als PDF-Datei auch unter www.publikationen.lvr.de kostenlos erhältlich beziehungsweise kann dort als Broschüre bestellt werden.

Das LVR-Inklusionsamt

Im Rheinland nimmt das LVR-Inklusionsamt die Aufgaben des Integrationsamtes nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) wahr. Es ist für einen Großteil der Aufgaben der beruflichen Teilhabe schwerbehinderter und gleichgestellter Männer und Frauen zuständig und führt diese in enger Zusammenarbeit mit den 38 rheinischen Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben durch. Schwerpunkte sind die Beratung von Arbeitgebern und schwerbehinderten Menschen bei der richtigen Arbeitsplatzauswahl sowie die behindertengerechte Gestaltung von bestehenden Arbeitsplätzen sowie deren finanzielle Förderung. Darüber werden auch regionale Arbeitsmarktprogramme initiiert. Alle Leistungen werden ausschließlich aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert. Das LVR-Inklusionsamt erhebt diese von Arbeitgebern, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht oder nicht vollständig nachkommen. Kosten für die Verwaltungsaufgaben des LVR-Inklusionsamtes werden nicht aus der Ausgleichsabgabe finanziert. Diese trägt der LVR.

Zum 31. Dezember 2017 lebten im Rheinland 955.093 Personen mit einer Schwerbehinderung – 29.527 mehr als bei der letzten Erhebung im Jahr 2015*. Fast 90 Prozent sind älter als 45 Jahre

www.inklusionsamt.lvr.de

* Quelle: IT.NRW

Pressekontakt:

Michael Sturmberg
Landschaftsverband Rheinland
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel 0221 809-7084
Mail michael.sturmberg@lvr.de

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