Pressemeldung
Oberlandesgericht Köln mit 10.000 Euro vom LVR ausgezeichnet
LVR prämierte vorbildliches Betriebliches Eingliederungsmanagement / Über sieben Prozent der Beschäftigten haben eine Schwerbehinderung / Dienstvereinbarung wurde grundlegend weiterentwickelt
Köln, 15. Juni 2015. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat heute das Oberlandesgericht Köln mit einer Prämie in Höhe von 10.000 Euro ausgezeichnet. Die Justizbehörde erhält diese für ihr vorbildliches Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM). Über sieben Prozent der ca. 330 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben eine Schwerbehinderung oder sind gleichgestellt. Mit regelmäßigen Vorträgen auf der jährlichen Personalversammlung und durch Berichterstattung im Intranet leistet das Oberlandesgericht intensive Aufklärungsarbeit bei den Beschäftigten.
Christoph Beyer, Abteilungsleiter Seminare, Öffentlichkeitsarbeit und Forschungsvorhaben des LVR-Integrationsamtes, übergab die Auszeichnung im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung an Peter Kamp, Präsident des Oberlandesgerichts Köln. Beyer lobte dabei vor allem, dass das Wohl der Beschäftigten in den Fokus gerückt wurde: „Das Oberlandesgericht Köln hat sich nicht auf der Erstfassung seiner Dienstvereinbarung zum BEM aus 2012 ausgeruht, sondern diese grundlegend weiterentwickelt. Dabei hat der Landschaftsverband Rheinland gerne unterstützt. Die aktualisierte und in 2014 neu eingeführte Dienstvereinbarung hatte als Ziel eine Systematisierung und die Schaffung von verbindlichen Strukturen und Abläufen. Nun zeichnet sich Ihr BEM durch eine hohe Transparenz des Verfahrens und eine äußerst gute interne Kommunikation aus. Dazu gratuliert Ihnen der LVR ganz herzlich!“
Der Präsident des Oberlandesgerichts Peter Kamp bedankte sich für die Auszeichnung des BEM, welches maßgeblich vom Personalrat, dem Vertreter der schwerbehinderten Menschen sowie der Geschäftsleitung des Hauses weiterentwickelt worden sei: „Über die Art der Verwendung des Preises soll deshalb auch der Personalrat in eigener Verantwortung entscheiden.“ Kamp wies darauf hin, dass eine berufliche Wiedereingliederung – insbesondere nach langfristigem Erkranken – erfolgreich nur dann gelingen könne, wenn sie als ganzheitlicher Prozess verstanden werde, bei dem medizinische, berufliche und soziale Vorgänge ineinandergreifen mit dem Ziel, den Weg zu ebnen für die volle berufliche Integration.
Das Oberlandesgericht Köln ist eines von drei Oberlandesgerichten in Nordrhein-Westfalen. Im Zuständigkeitsbereich, der in etwa dem gesamten Regierungsbezirk Köln entspricht, leben über 4,27 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner.
Seit 2007 vergibt der LVR Prämien für die beispielhafte Einführung und Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements. Seit 2004 sind alle Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, sich aktiv um die Vermeidung von betriebsbedingten Erkrankungen sowie die Wiedereingliederung von längerfristig oder häufig erkrankten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu kümmern. Behinderungen und frühzeitige Verrentungen sollen so vermieden werden. Das LVR-Integrationsamt unterstützt Arbeitgeber bei der BEM-Umsetzung mit Fortbildung und Beratung und vergibt für die vorbildliche Praxis jährlich Prämien. Weitere Prämien im Jahr 2015 gehen an die Stadt Rösrath sowie den Deutschen Akademischen Austauschdienst in Bonn.
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